04.12.25 –
Aktueller Stand: DS/1876/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf die zu erwartenden Folgen der angekündigten Mieterhöhung der landeseigenen Wohnungsunternehmen im nächsten Jahr vorzubereiten. Dazu gehört beispielsweise:
- die Kapazitäten der bezirklichen Mieter*innenberatung so zu erhöhen, dass alle Menschen kurzfristig eine Beratung in Anspruch nehmen können, auch bei erhöhtem Beratungsbedarf;
- offensiv über die bezirkliche Mieter*innenberatung zu informieren, damit das Angebot bekannter wird;
- proaktiv über das „Leistbarkeitsversprechen“ aus der Kooperationsvereinbarung des Senats mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen zu informieren, damit Menschen von der Möglichkeit erfahren, unter bestimmten Umständen ihre Miete abzusenken (konkret: Die Belastung des jeweiligen Haushalts durch die Nettokaltmiete soll nicht mehr als 27 % des Haushaltseinkommens betragen, sofern die für einen WBS maßgeblichen Einkommensgrenzen sowie angemessene Wohnflächengrenzen nicht überschritten werden);
- die Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Wohnberechtigungsscheinen im Bedarfsfall personell zu verstärken, um die Bearbeitungsdauer möglichst gering zu halten und den Menschen schnell finanzielle Entlastung zu gewähren.
Begründung:
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen haben Mieterhöhungen angekündigt, welche die Mieter*innen in finanzielle Bedrängnis bringen können. Es gibt diverse Möglichkeiten, die der Bezirk nutzen kann, um Menschen in dieser Situation zu helfen, und diese sollten auch genutzt werden. Schließlich leben in Lichtenberg sehr viele Menschen in Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Kategorie
Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Themen | Wohnen und Stadtentwicklung