BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Ausgeböllert: Böllern rund um den Jahreswechsel einschränken

04.12.25 –

Aktueller Stand: DS/1877/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung zum Jahreswechsel 2026/2027 zu erlassen. Dabei soll das Vorgehen der Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Neukölln als Vorbild dienen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob diese Allgemeinverfügung – trotz der knappen Zeit – bereits zum Jahreswechsel 2025/2026 erlassen werden kann.

 

Begründung:

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat am 03.12.2025 in einer Pressemitteilung über eine auf Grundlage des § 24, Abs. 2 Nr. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) erlassene Allgemeinverfügung informiert. Diese verbietet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung am 31.12.2025 vor 18:00 Uhr und am 01.01.2026 nach 7:00 Uhr. Damit nutzt der Bezirk seinen Handlungsspielraum, um der ausufernden Böllerei rund um Silvester Einhalt zu gebieten. Dies würde die Sicherheit im Bezirk erhöhen, da die Gesundheit der Lichtenberger:innen geschützt, das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht, Notaufnahmen entlastet und Brandrisiken minimiert würden. Außerdem würden Haus- und Wildtiere profitieren, die schreckhaft auf Böller reagieren. Es würde weniger Müll entstehen und die negativen Auswirkungen des Böllerns auf die Natur würden reduziert.

Kategorie

Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Themen

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