BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Sondervermögen Infrastruktur (LuKIFG): Bezirksverordnetenversammlung beteiligen

03.09.25 –

Aktueller Stand: DS/1785/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Liste mit Maßnahmen des Bezirks, die über das Sondervermögen Infrastruktur (LuKIFG) finanziert werden könnten, der BVV vorzulegen und mit ihr abzustimmen. Über die Auswahl der Maßnahmen, die das Bezirksamt an den Senat meldet bzw. dem Abgeordnetenhaus zum Beschluss vorgelegt werden, soll die BVV entscheiden dürfen.

 

Begründung:

Mit dem Sondervermögen Infrastruktur (LuKIFG) werden den Bezirken in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 jährlich Mittel in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung gestellt, die gleichmäßig über die Bezirke verteilt werden (4,166 Mio. € jährlich je Bezirk). Eine Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin an der Auswahl der Maßnahmen, die die Bezirke an den Senat melden, ergibt sich auf Grundlage eines Schreibens der SenFin an die Bezirke vom 20. August 2025 nicht. Da die BVV im Rahmen der Investitionsplanung ebenfalls über Investitionsmaßnahmen im Bezirk beschließt, wäre ein analoges Vorgehen beim Sondervermögen Infrastruktur (LuKIFG) naheliegend und garantiert eine hohe demokratische Legitimität der Entscheidung.

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Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Themen | Wirtschaft und Finanzen | Wohnen und Stadtentwicklung

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