BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Das Bezirksamt kann auch Baugebote aussprechen

02.09.26 –

Aktueller Vorgang: DS/????/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht die personellen und fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, um ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen.

 

Begründung:

Das Bezirksamt teilte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 1210/IXBrachen und untergenutzte Grundstücke: Einbecker Straße 63 mit, geltendes Recht, hier den § 176 BauGB, nicht anwenden zu können. Ihm würden die personellen und fachlichen Voraussetzungen fehlen, um ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen.

Das Bezirksamt sollte jeden Anschein einer willkürlichen Rechtsausübung vermeiden, indem es sich einsetzt, die Voraussetzungen im Fachamt zur Anwendung eines Baugebots zu schaffen.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik ist als Prinzip benannt, dass „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“1 Diese Verpflichtung ist gegen den Schutz des Eigentums abzuwägen. Das Aussprechen eines Baugebots nach § 176 BauGB kann ein Ergebnis dieser Abwägung sein.

 

Kategorie

Antrag | Friedrichsfelde | Wohnen und Stadtentwicklung

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