Was weiß das Bezirksamt über die Gründe, aufgrund derer eine bauliche Neunutzung des Grundstücks Einbecker Straße 63 trotz eines seit dem 08.03.2011 festgesetzten Bebauungsplans (11‑11a Einbecker Straße 53/63) und eines angespannten Wohnungsmarkts bislang ausblieb?
Mit welchen Maßnahmen des Bezirksamts ließe sich eine Nachnutzung des seit 2015 unbebaut brach liegenden Grundstücks erreichen?
Welche Beiträge leistete das Bezirksamt seit 2015, um das primäre Ziel der Bebauungsplanung (die bauliche Neunutzung der un- bzw. untergenutzten Grundstücksflächen) zu erreichen?
Wäre die Durchsetzung eines Baugebots (§ 176 BauGB) zielführend?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, das Grundstück mit dem Ziel einer Neunutzung treuhänderisch zu verwalten, es in Erbbaupacht zu bewirtschaften oder ggf. unter Nutzung eines Vorkaufsrechts aufzukaufen?
Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zu Altlasten und zu artenschutzrechtlichen Belangen auf den Grundstücksflächen?
Wie viele Wohnungen könnten rechnerisch in der Einbecker Straße 63 entstehen?