03.09.26 –
Vorgang: DS/2131/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. In welchem Stadium befindet sich die Entwicklung eines bezirklichen Hitzeaktionsplans?
Der bezirkliche Hitzeschutzplan wurde durch das Gesundheitsamt erarbeitet und befindet sich im Abstimmungs- und Einführungsprozess. Er bildet die strategische Grundlage für den weiteren Auf- und Ausbau des bezirklichen Hitzeschutzes. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden schrittweise ämterübergreifende Arbeitsgruppen eingerichtet, um die beteiligten Fachämter und Netzwerkpartner einzubinden und die Maßnahmen gemeinsam weiterzuentwickeln. Der Hitzeschutzplan wird fortlaufend überprüft und angepasst.
2. Für welche Bereiche werden dort Maßnahmen definiert sein?
Der Hitzeschutzplan umfasst Maßnahmen in den Bereichen Koordinierung und Zusammenarbeit, Information und Kommunikation, Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, Einbindung des Gesundheits- und Sozialwesens, Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz, Reduzierung von Hitzebelastungen im öffentlichen Raum sowie Monitoring und Evaluation. Er bildet die Grundlage für die weitere ämterübergreifende Entwicklung konkreter Maßnahmen.
3. Wann ist mit dem Beschluss und der Veröffentlichung eines Hitzeaktionsplans für Lichtenberg zu rechnen, womit Lichtenberg dem Beispiel der meisten anderen Bezirke folgen würde?
Der Hitzeschutzplan befindet sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Nach Abschluss der bezirklichen Abstimmungen ist die Behandlung im Bezirksamt vorgesehen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung über die Internetseite des Bezirksamtes. Ziel ist eine Umsetzung noch im Herbst 2026.
4. Welche konkreten Schlüsse zieht das Bezirksamt aus den Ergebnissen der Hitze-Umfrage des Lichtenberger Klimabeirats?
Die Ergebnisse aus der Hitzeschutzbefragung werden in die unter 1. genannten ämterübergreifenden Arbeitsgruppen und in die unter 3. genannten aktuellen verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren eingebracht. Durch die Geschäftsstelle des Klimabeirates bei der bezirklichen Klimaleitstelle wird dies u.a. koordiniert.
5. Mit welchem Ziel wird das Klimaschutzkonzept des Bezirks fortgeschrieben und welche grundsätzlichen Weiterentwicklungen des Konzepts (z. B. die Ausweitung auf das Thema Klimaanpassung) sind zu erwarten?
Die Berliner Klimaschutzziele sind im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) verankert. Zur Erreichung der dort gesetzlich verankerten Ziele wurden Maßnahmen und Strategien im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) entwickelt. Ergänzend wurde die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Bereich Klimaschutz gesetzlich festgeschrieben. Für den Umsetzungsprozess wurden Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude und ein Maßnahmenplan (Vorschlagscharakter) für eine CO2-neutralarbeitende Verwaltung entwickelt.
Bei der Erreichung der Berliner Klimaschutzziele spielen die Bezirksverwaltungen eine Schlüsselrolle. Auf Basis des vorliegenden BEK 2030 wurde im Jahr 2023 das Energie- und Klimaprogramm für Lichtenberg (EnKL) für 2023-2026 abteilungsübergreifend entwickelt. Dabei handelt es sich in erster Linie um ein Arbeitsinstrument für die Bezirksverwaltung. In Anlehnung an eine Legislaturperiode, unter Berücksichtigung von finanziellen sowie personellen Kapazitäten, sind konkrete Maßnahmen festgelegt. Darüber hinaus werden zusätzliche Handlungsbedarfe oder Maßnahmen vorgeschlagen. Das bezirkliche Energie- und Klimaprogramm Lichtenberg kann in den nachfolgenden Bereichen unterstützen:
Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen können nicht immer klar voneinander getrennt werden, weil manche Maßnahmen gleichzeitig beides bewirken. Daher enthält das EnKL 2026 auch Klimaanpassungsmaßnahmen.
6. Wieso finden sich auf dem offiziellen Hitzeschutz-Portal des Landes Berlin unter „Bezirksaktivitäten“ Aktivitäten aus jedem Berliner Bezirk außer Lichtenberg?
Die Darstellung auf dem Berliner Hitzeschutzportal befand sich zum Zeitpunkt der Fragestellung bereits im Aufbau. Zwischenzeitlich wurden die Lichtenberger Bezirksaktivitäten veröffentlicht. Zudem wurde das Linden-Center Lichtenberg als erster „Kühler Ort“ in die berlinweite Kühle-Orte-Karte aufgenommen. Die Inhalte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
7. Welche Hitzeschutz-Maßnahmen ergreift das Bezirksamt für Schulgebäude und Schulhöfe?
Der Geschäftsbereich Schule und Sport teilt mit, dass der Großteil der Schulen über baulichen Hitzeschutz wie außenliegende Raffstoreanlagen und Maßnahmen zur Nachtauskühlung verfügt, nur wenige nicht. Die Anlagen funktionieren allerdings nur effektiv bei organisatorisch korrekter Nutzung.
Bei Extremwetterbedingungen können die Anlagen den Prozess der Aufheizung der Gebäude allerdings nur verzögern. Die Klimatisierung von Schulgebäuden ist im Rahmen der Schulbaustandards nicht vorgesehen. Besonders groß ist das Problem an Schulen, die wegen noch ausstehender Sanierung nicht über hinreichende bauliche Hitzeschutzmaßnahmen verfügen oder bei denen aufgrund von Bauweise (Altbau) und/oder Denkmalschutz übliche bauliche Maßnahmen zum Hitzeschutz nicht möglich sind.
8. Welche Hitzeschutz-Maßnahmen werden in den Kitas der Kindergärten NordOst Eigenbetriebe von Berlin umgesetzt?
Die Kindergärten Nordost ergreifen vielfältige Maßnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung in den Kindertagesstätten und passen die Alltagsgestaltung für Kinder und Mitarbeitende in Hitzeperioden an die Witterungsbedingungen an. Die Maßnahmen lassen sich in bauliche und organisatorische Maßnahmen unterscheiden. Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention von übermäßigen Hitzebelastungen flankiert von organisatorischen Maßnahmen zum Umgang mit diesen einschließlich eingetretener Überlastungen bzw. gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Bauliche Maßnahmen betreffen die Bestandsgebäude sowie die Außenbereiche. Nahezu alle Bestandsgebäude verfügen über ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS), das vor Hitzeeinstrahlung schützt. Gleiches gilt für außenliegende Verschattungseinrichtungen an sonnenseitigen Fenstern. In neueren Gebäuden sind Lüftungsanlagen vorhanden und in allen Bestandsgebäuden sind Querlüftungen möglich. Außenbereiche verfügen vor allem im „älteren“ Bestand über gewachsene Baumbestände und entsprechend große verschattete Flächen. Weitergehend werden Sonnensegel, Überdachungen und andere Verschattungselemente genutzt, um auch bei starkem Sonneneinfall das geschützte Spielen im Außenbereich zu ermöglichen.
Organisatorisch wird auf Grundlage abgestimmter Handlungsleitfäden der Einrichtungsalltag angepasst. Zur Aufrechterhaltung eines guten Raumklimas werden Lüftungszeiten in die Morgen- und Abendstunden verlagert und der Betrieb zusätzlicher Wärmequellen reduziert. Besonderer Fokus liegt auf präventiven Schutzmaßnahmen für Kinder und Mitarbeitende. Dies umfasst die Trinkwasserversorgung, die Nutzung von Sonnenmilch, ein besonderes Augenmerk auf vulnerable Kinder mit bestehenden körperlichen Belastungen respektive Säuglingen. Der Kitaalltag wird so angepasst, dass Aktivitäten, die dem Bewegungsdrang der Kinder dienen und damit auch mit größeren körperlichen Anstrengungen verbunden sind, in die kühleren Randzeiten gelegt werden. Analog wird die Arbeitsorganisation im Rahmen der Möglichkeiten so angepasst, dass belastende körperliche Tätigkeiten vermieden oder in Randzeiten gelegt sowie ausreichend Erholungspausen sichergestellt werden.
Mitarbeitende sowie Eltern erhalten für Hitzeperioden Handlungsempfehlungen und Informationen zur Anpassung des Alltags. Hierzu zählen auch Hilfestellungen zum Erkennen und Umgang mit eingetretenen Überlastungen durch Hitze wie Sonnenstiche oder Sonnenbrände.
9. Welche Hitzeschutz-Maßnahmen ergreift das Bezirksamt in den Einrichtungen des Verbunds Lichtenberger Seniorenheime?
Die Zuständigkeit für Seniorenheime obliegt der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
10. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um isoliert lebende, pflegebedürftige oder ältere Menschen in ihren Wohnungen bei lang anhaltenden Hitzewellen zu erreichen und vor gesundheitlichen Schäden zu schützen?
Das Amt für Soziales nutzt verschiedene Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote, um insbesondere alleinlebende, pflegebedürftige und ältere Menschen während langanhaltender Hitzeperioden zu erreichen und vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Hierzu gehören insbesondere:
11. Welche Hitzeschutz-Maßnahmen ergreift das Bezirksamt auf Spielplätzen?
Das Straßen- und Grünflächenamt hat auf 12 ausgewählten Spielplätzen Sonnensegel installieren lassen. Zusätzlich wurde auf dem Spielplatz bei der Kindertagesstätte an der Rummelsburger Bucht ein Element zur Verschattung an das Spielgerät gebaut. Außerdem hat das Bezirksamt seit 2023 in Lichtenberg mindestens 12.040 Quadratmeter Fläche entsiegelt. Weitere Entsiegelungen im öffentlichen Straßenland kommen hinzu (z.B. Baumscheibenvergrößerungen im Rahmen von Gehwegerneuerungen), werden bislang jedoch nicht gesondert statistisch erfasst. Weitere rund 2.250 Quadratmeter befinden sich derzeit am Vorplatz des Zentralfriedhofs Friedrichsfelde in der baulichen Umsetzung.
12. Wie viele Wasserspielplätze wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 saniert bzw. neu errichtet?
Zwei Spielplätze wurden in dem gefragten Zeitraum saniert. Zudem ist ein weiterer Spielplatz ab drittem Quartal dieses Jahres in der Planung.
13. Welche Hitzeschutz-Maßnahmen ergreift das Bezirksamt für die Verwaltungsstandorte und wie werden die Mitarbeitenden auch im Außendienst vor Hitze geschützt?
Im Geschäftsbereich Schule und Sport gibt es Regelungen zu Ausnahmen vom festgelegten Arbeitszeitmodell hinsichtlich des mobilen Arbeitens bis auf Widerruf für Arbeitstage, an denen der Deutsche Wetterdienst eine amtliche Wetterwarnung herausgibt für die Lagen Glättegefahr (durch bspw. Schnee, Frost, überfrierenden Regen), Sturm und Hitze. Dabei ist es unerheblich, wie sich die tatsächliche Wetterlage entwickelt. Wesentlich ist, dass bis unmittelbar vor Dienstbeginn eine entsprechende Wetterwarnung für diesen Tag veröffentlicht war.
Die Bürodienstgebäude (BDG) sind, soweit bisher möglich, mit außenliegendem Sonnenschutz ausgestattet worden. In den BDG Große-Leege-Straße 103 und Alt-Friedrichsfelde 60 sind Beratungsräume mit Klimaanlagen nachgerüstet worden. So können Beratungen in gekühlter Raumluft stattfinden, gleichzeitig sind es aber auch Flächen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an heißen Tagen mobil arbeiten können.
In allen Standorten stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wasserspender zur Verfügung. (dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung).
Die Mitarbeitenden können an heißen Tagen eigenverantwortlich ihre Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden verlagern und die Gleitzeitregelungen nutzen, um vor der großen Hitze wieder zu Hause zu sein.
Mitarbeitende mit Außenterminen sollen diese ebenfalls in die Vormittagsstunden verlegen oder auf digitale Formate umstellen.
Allgemein gilt, dass der Hitzeschutz derzeit für den Innendienst wie folgt gewährleistet wird:
Der Hitzeschutz wird im Außendienst wie folgt gewährleistet:
14. Wie viele bezirkliche Gebäude sind mit einer Klimaanlage ausgestattet und in wie vielen davon wird sie aus Kostengründen nicht eingesetzt?
In den BDG Große-Leege-Str. 103 und Alt Friedrichsfelde 60 sind einzelne Beratungsräume mit Klimaanlagen ausgestattet. Diese werden bei Bedarf durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeuter selbst in Betrieb genommen. Keine ist aus Kostengründen außer Betrieb.
15. Wie viele der vorhandenen Klimaanlagen werden mit vor Ort auf dem Dach produziertem Solarstrom betrieben?
Keine. Beide BDG sind bisher ohne PV-Anlagen.
16. Ist es zutreffend, dass die Klimaanlage in der ISS Am Breiten Luch auch an heißen Tagen nicht läuft, um Stromkosten zu sparen, wird so den zu geringen Zuweisungen des Senats für Energiekosten Rechnung getragen und sind andere Schulen ebenfalls von dieser Praxis betroffen?
Die ISS Am Breiten Luch hat wie alle Schulen keine Klimaanlage, sondern lediglich eine Lüftungsanlage. Diese wird hier wie in allen Schulen in der warmen Jahreszeit zugunsten der Fensterlüftung ausgeschaltet, lediglich nachts zur Nachtauskühlung genutzt. Zum einen um Energie, CO2 und Energiekosten zu sparen, zum anderen würde sie tagsüber nur die heiße Außenluft in die Räume führen.
Die Klimatisierung von Schulgebäuden ist im Rahmen der Schulbaustandards nicht vorgesehen.
17. Im Jahr 2024 wurden dem Bezirk im Rahmen des Hitzeschutzes vom Senat 100.000 Euro für Zuschüsse im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung gestellt. Aus den Mitteln wurden dem THW OV Lichtenberg als Zuwendungsempfänger im Rahmen der bezirklichen Kooperation ÖGA (öffentliche Gefahrenabwehr) folgende Maßnahmen finanziert:
• 2 Trinkwasseranhänger für die Verteilung von Trinkwasser
• 1 Hochdruckvernebelungssystem zur Schaffung eines kühlen Bereichs
• 2 Trinkwasserabfüllsysteme für wiederverschließbare Trinkwasserbeutel
• mobile Kühlgeräte inkl. der notwendigen Notstromversorgung
• weiterer Ausbau des IoT-Hitzeschutz-Temperatursensornetzwerks zur Lageerfassung und -führung
Wann und wo waren die Geräte im Bezirk in den Jahren 2025 und 2026 im Einsatz?
Die Beschaffung erfolgte seinerzeit durch den Katastrophenschutzbeauftragten. Einen Einsatz durch das Bezirksamt gab es bisher nicht.
18. Wie definiert das Bezirksamt einen „kühlen Raum“ im Sinne der Kühle-Orte-Karte auf dem offiziellen Hitzeschutz-Portal des Landes Berlin und wieso ist dort kein einziger Raum im Bezirk Lichtenberg eingezeichnet?
Ein „kühler Raum“ orientiert sich an den landesweit festgelegten Kriterien (Checkliste), u. a. hinsichtlich Raumtemperatur, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität. Inzwischen wurde ein erster kühler Ort aus Lichtenberg in das Berliner Hitzeschutzportal aufgenommen. Weitere Standorte werden geprüft.
19. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um gewerbliche Räume als „kühle Räume“ zu gewinnen, z. B. in Büros, Geschäften, Kantinen, Hotels etc.?
Der Bezirk baut derzeit ein bezirksweites Netzwerk zum Hitzeschutz auf. Im Rahmen der neu einzurichtenden Arbeitsgruppe sollen auch Gewerbetreibende und weitere Einrichtungen als Partner für zusätzliche kühle Räume gewonnen werden.
20. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um insbesondere an Wochenenden sowie in den späten Abendstunden – wenn kommerzielle Angebote meist geschlossen sind – öffentlich zugängliche „kühle Räume“ im Bezirk bereitzustellen?
Ziel des Bezirks ist es, das Angebot öffentlich zugänglicher kühler Räume kontinuierlich auszubauen. Entsprechende Konzepte werden im Rahmen der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelt.
21. Welchen Austausch gibt es zwischen dem Bezirksamt und Betreibern von Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für obdachlose Menschen zu Hitzeschutzmaßnahmen?
Zwischen Gesundheitsamt, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie weiteren Netzwerkpartnern besteht bereits ein fachlicher Austausch. Dieser soll auf Grundlage des Hitzeschutzplans weiter ausgebaut werden.
Um die Anschlussversorgung von obdachlosen Patienten und Patientinnen zu sichern, besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Berliner Krankhäusern und den Sozialen Wohnhilfen der Bezirksämter. Diese regelt das Entlassungsmanagement von obdachlosen Patienten zur Abwendung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit z.B. zum Schutz vor Witterung.
Das Amt für Soziales koordiniert aufsuchende Sozialarbeit auch bei extremen Wetterlagen für obdachlose Menschen im öffentlichen Raum durch zuwendungsgeförderte freie Träger. Bei extremer Hitze erfolgt durch diese Projekte die Ausgabe von Wasser, Sonnencreme u.a. an Bedürftige, sowie grundsätzlich eine Verweisberatung zur Annahme von Hilfen im Rahmen einer Unterbringung gem. ASOG, bzw. auch der Möglichkeit der Unterkunft in ganzjährigen sowie saisonalen Notübernachtungen.
22. Auf welche Weise ist das Bezirksamt mit den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften in Lichtenberg im Kontakt, um an den Gebäuden bzw. auf den Grundstücken (Grün- und Freiflächen) Maßnahmen im Sinne des Hitzeschutzes umzusetzen?
Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften gehören zu den vorgesehenen Netzwerkpartnern des bezirklichen Hitzeschutzes. Gemeinsam sollen Maßnahmen zum Hitzeschutz in Gebäuden und auf Freiflächen entwickelt und abgestimmt werden.
23. Wie viel Geld stand bzw. steht dem Bezirk aus Mitteln des Senats zur Entsiegelung von Flächen in den Doppelhaushalten 2024/2025 und 2026/2027 zur Verfügung?
Explizit für „Entsiegelung“ gibt es keinen gesonderten Titel im Landeshaushalt.
24. Wie viel Geld stand bzw. steht dem Bezirk aus Mitteln des Senats zur Einrichtung von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in den Doppelhaushalten 2024/2025 und 2026/2027 zur Verfügung?
Im Jahr 2025 konnten durch die Klimaleitstelle knapp 41.000 Euro (BEK-Pauschalbetrag) für die Errichtung von zwei Trinkbrunnen akquiriert werden.
25. Inwieweit und mit welchen Mitteln verfolgt das Bezirksamt eine Stadtentwicklungspolitik, die dem Klimawandel und seinen negativen Auswirkungen auf die Menschen Rechnung trägt?
Das Stadtentwicklungsamt ist bemüht, entsprechend der zahlreichen allgemein vorliegenden fachlichen Erkenntnisse im Hinblick auf eine klimaresiliente Stadtplanung allseitig zu beraten. Sofern diese auch bereits in Gesetze oder gesetzesnahe Vorgaben eingeflossen sind, werden diese selbstredend auch angewendet.
Mit dem Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) – im Auftrag und mit Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – tangiert das Bezirksamt Lichtenberg u. a. eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Im SIKo werden grundsätzlich Brachflächen, versiegelte Areale, Parkplätze, etc. dahingehend gemanagt, dass sie zukünftig für soziale Infrastruktur (z. B. Schulen und Kitas) und aber auch Begrünung genutzt werden sollen. Nutzungskonkurrenzen sollen durch die entsprechende ämterübergreifende Koordination frühzeitig erkannt und schließlich vermieden werden. Ein zentrales Ziel ist die Sicherung und Erweiterung wohnungsnaher Grünflächen – um die geforderte Versorgung auf 6–7 m² pro Einwohner zu erhöhen: Aktuell bestehen hier vor allem in Alt-Hohenschönhausen Nord, Neu-Lichtenberg und Malchow Defizite. Im SIKo hinterlegt ist der Neubau und die Sanierung von Grünanlagen oder die Aufwertung bestehender Spielplätze.
26. Wie viele Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SIK) sind laut BA-Beschluss für Maßnahmen des Hitzeschutzes oder der Klimaanpassung vorgesehen?
Der BA-Beschluss ist der BVV bekannt. Unmittelbar unter der Bezeichnung Klimaschutz und Hitzeanpassung sind bisher keine Maßnahmen aus dem Sondervermögen des Bundes vorgesehen.
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Wohnen und Stadtentwicklung