25.05.22 –
Vorgang: KA/0124/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. Welche Projekte und Einrichtungen im Bezirk sind aktuell Teil eines EU-Förderprogramms?
Es kann nur eine Aussage zu den über den Bezirk bewilligten Projekten getroffen werden [Instrumente: „PEB“, „LSK“, „WdM“]. Es gibt keine Pflicht für Projektträger, die Durchführung von EU-Projekten dem Bezirksamt bzw. der EU-Beauftragten zu melden und dementsprechend gibt es auch keine allgemeine Übersicht.
Über den Bezirk bewilligte Projekte seit 2015:
Siehe PDFs im Anhang („PEB-Projekte.in.Libg“ // „LSK-Projekte.in.Libg“ // „WdM-Projekte.in.Libg“)
2. Welche Fördermittel der EU hat das Bezirksamt in den vergangenen sieben Jahren für die Förderung der Wirtschaft im Bezirk genutzt?
Siehe 1. und speziell PDF „WdM-Projekte.in.Libg“.
3. Wie hoch und für welche konkreten Maßnahmen wurden EU-Mittel in den letzten sieben Jahren eingesetzt (bitte nach Jahren aufgeteilt)? Wie hoch war der jeweilige bezirkliche Anteil an der Finanzierung?
Siehe 1. und die jeweiligen PDFs.
Nur zwei Projekte wurden mit Bezirksmitteln ko-finanziert:
„Re:Start in der Kultschule“ mit 8.433,66€
„Lichtenberger Aufsteiger*innen - frühkindliche Bildung als Chance“ mit 6.000€ plus anteilige Personalkosten von insgesamt 58.000€.
Detaillierte inhaltliche Informationen zu den jeweiligen Projekten können hier eingesehen werden: https://www.bbwa-berlin.de/projekte.html (Im Filter Bezirk und Jahr auswählen).
4. Welche EU-Programme zur Förderung der Wirtschaft kann der Bezirk in den kommenden Jahren in Anspruch nehmen, wie hoch ist der jeweilige bezirkliche Anteil?
Es ist davon auszugehen, dass in der neuen EU-Förderperiode wieder Projekte über das WdM-Instrument (EFRE) beantragt werden können. Eine bezirkliche Ko-Finanzierung ist nicht zwingend erforderlich.
5. Welche Fördermittel kann der Bezirk aus welchen Gründen nicht (mehr) nutzen?
PEB und LSK sind zwei Instrumente, die mit dem Ende der EU-Förderperiode nicht mehr in gleicher Form fortbestehen. Es wird stattdessen das neue Förderinstrument LSI (Lokal-Sozial-Innovativ) geben, welches drei verschiedene Formen von Projekten ermöglichen wird. Bei diesem Instrument steht die Arbeitsmarktintegration und daher nur indirekt die Wirtschaftsförderung im Vordergrund.
6. Welche weiteren Wirtschaftsförderungsprogramme sind dem Bezirksamt bekannt und welche davon werden wie genutzt?
Der bezirklichen Wirtschaftsförderung sind u.a. folgende weitere EU-Förderprogramme bekannt:
- GründungsBONUS
- Coaching BONUS
- MOMA berlin: Betriebliches Mobilitätsmanagement
- Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Diese EU-Förderprogramme richten sich an die Unternehmerschaft und können nicht von der Wirtschaftsförderung beansprucht werden. Die bezirkliche Wirtschaftsförderung vermittelt interessierte Unternehmer:innen an die zuständigen Institutionen und Beratungsstellen.
Das Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg bietet auf der Homepage www.een-bb.de einen aktuellen Überblick zu den einzelnen EU-Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene.
Weitere Informationen finden Interessierte zudem auf der Website www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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