02.03.26 –
Aktueller Stand: DS/1971/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Einführung sogenannter „Stiller Stunden“ als reizreduzierte Nutzungs- und Öffnungszeiten im Bezirk Lichtenberg grundsätzlich zu fördern und strukturell zu unterstützen. Zu diesem Zweck soll das Bezirksamt mit öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Unternehmen im Bezirk in einen strukturierten Dialog treten, insbesondere mit Einzelhandelsgeschäften sowie mit den Berliner Bäder-Betrieben für die Schwimmhallen im Bezirk.
Das Bezirksamt soll bestehende bewährte Konzepte aus anderen Kommunen und bereits umgesetzte Praxisbeispiele systematisch zusammentragen, aufbereiten und den lokalen Akteur*innen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie freiwillige Umsetzungen durch Information, Beratung und Sensibilisierung unterstützt werden können. Hierzu gehören unter anderem Empfehlungen zur praktischen Ausgestaltung „Stiller Stunden“, etwa zur Reduzierung akustischer und visueller Reize sowie zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden.
Zudem wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, wie eine bezirkliche Informations- und Sensibilisierungskampagne zu Neurodiversität und sensorischen Barrieren entwickelt und umgesetzt werden kann, um das Thema in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen und Akzeptanz für reizreduzierte Angebote zu fördern.
Begründung:
Berlin ist eine lebendige, vielfältige und dynamische Stadt. Doch gerade diese Dynamik bedeutet für viele Menschen eine enorme sensorische Belastung. Menschen im Autismus-Spektrum, mit ADHS, Hochsensibilität, Angststörungen, posttraumatischen Belastungserfahrungen oder Demenz erleben stark frequentierte Orte wie Supermärkte, andere Einzelhandelsgeschäfte oder Schwimmhallen häufig als überfordernd. Helle Beleuchtung, Hintergrundmusik, Lautsprecherdurchsagen, akustische Kassensignale, pfeifende Triller, Hallenlärm und dichtes Gedränge können zu Reizüberflutung führen. Für Betroffene bedeutet dies nicht nur Unwohlsein, sondern im schlimmsten Fall den Rückzug aus dem öffentlichen Leben und damit eine Einschränkung gesellschaftlicher Teilhabe.
Das Konzept der „Stillen Stunde“ ist einfach und niedrigschwellig umsetzbar. Während festgelegter Zeitfenster werden beispielsweise Musik und unnötige Durchsagen ausgeschaltet, Beleuchtung reduziert, visuelle Reize minimiert und, soweit möglich, Besucherströme gelenkt. Mitarbeitende können für den sensiblen Umgang mit neurodivergenten Menschen geschult werden. In anderen Städten und Kommunen sowie in unterschiedlichen Einrichtungen haben sich solche Modelle bereits bewährt und werden von Betroffenen wie auch von Familien sehr positiv angenommen.
Auch Schwimmhallen sind Orte hoher sensorischer Intensität. Gleichzeitig ist Schwimmen eine wichtige, gesundheitsfördernde und oft therapeutisch empfohlene Bewegungsform, insbesondere für Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum. Reizarme Zeitfenster in den Schwimmhallen würden eine barriereärmere Nutzung ermöglichen und so echte Inklusion fördern.
Lichtenberg versteht sich als sozialer, familienfreundlicher und inklusiver Bezirk. Mit der strukturellen Förderung „Stiller Stunden“ kann der Bezirk ein Zeichen setzen, dass Teilhabe nicht nur bauliche Barrierefreiheit bedeutet, sondern auch die Reduktion unsichtbarer Barrieren wie Lärm und Reizüberflutung einschließt.
Beispiele von Umsetzungen finden sich unter anderem hier:
https://cap-markt.de/stille-stunde
https://www1.wdr.de/kugelzwei/gamechanger/stille-stunde-reizarm-schwimmbad-gym-100.html
https://www.stille-stunde.com/
Kategorie
Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Themen | Wirtschaft und Finanzen