20.04.26 –
Aktueller Stand: DS/2033/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an welchen Standorten im Bezirk die Sicherheit und Barrierefreiheit für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, durch die Markierung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gemäß Ziffer 293 StVO über Radwege signifikant verbessert werden kann.
Dabei sind insbesondere Standorte mit hoher Querungsintensität und besonderem Schutzbedürfnis zu priorisieren, unter anderem:
Begründung:
Die aktuelle Verkehrsinfrastruktur im Bezirk führt an Stellen mit hoher Interaktionsdichte zwischen Fuß- und Radverkehr regelmäßig zu Konflikten. Während der Radverkehr richtigerweise gefördert wird, entstehen durch breitere und schnellere Radverkehrsanlagen neue Barrieren für zu Fuß Gehende – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
Die Vorteile von Zebrastreifen auf Radwegen sind:
Die Prüfung soll sicherstellen, dass der Fußverkehr als schwächster Verkehrsteilnehmer durch den Ausbau der Radinfrastruktur nicht benachteiligt wird, sondern beide Verkehrsarten sicher koexistieren können.
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