BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Querung von Radwegen erleichtern

20.04.26 –

Aktueller Stand: DS/2033/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, an welchen Standorten im Bezirk die Sicherheit und Barrierefreiheit für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, durch die Markierung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gemäß Ziffer 293 StVO über Radwege signifikant verbessert werden kann.

Dabei sind insbesondere Standorte mit hoher Querungsintensität und besonderem Schutzbedürfnis zu priorisieren, unter anderem:

  1. ÖPNV-Knotenpunkte: Ausgänge von U- und S-Bahnhöfen sowie Kap-Haltestellen, bei denen Fahrgäste den Radweg queren müssen,
  2. Soziale Einrichtungen: Querungen im Umfeld von Kitas, Schulen und Senior*inneneinrichtungen,
  3. Fahrradstraßen und Vorrangrouten: Wo hohe Radverkehrsdichten das Queren der Fahrbahn für Fußgänger erschweren.

 

Begründung:

Die aktuelle Verkehrsinfrastruktur im Bezirk führt an Stellen mit hoher Interaktionsdichte zwischen Fuß- und Radverkehr regelmäßig zu Konflikten. Während der Radverkehr richtigerweise gefördert wird, entstehen durch breitere und schnellere Radverkehrsanlagen neue Barrieren für zu Fuß Gehende – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen.

Die Vorteile von Zebrastreifen auf Radwegen sind:

  • Rechtliche Klarheit: Gemäß StVO haben zu Fußgehende an FGÜ klaren Vorrang (§ 26 StVO). Dies beendet die oft herrschende Unsicherheit darüber, wer wartepflichtig ist.
  • Sicherheitsgewinn: Die Markierung erhöht die Aufmerksamkeit der Radfahrenden und erzwingt eine Anpassung der Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen.
  • Barrierefreiheit: Für sehbehinderte Menschen bieten markierte und idealerweise taktil gestaltete Querungsstellen eine essenzielle Orientierungshilfe.
  • Vorbildwirkung: Andere Berliner Bezirke (z. B. Friedrichshain-Kreuzberg an der Gitschiner Straße) nutzen dieses Instrument bereits erfolgreich, um die Trennung der Verkehrsströme sicher und rücksichtsvoll zu gestalten.

Die Prüfung soll sicherstellen, dass der Fußverkehr als schwächster Verkehrsteilnehmer durch den Ausbau der Radinfrastruktur nicht benachteiligt wird, sondern beide Verkehrsarten sicher koexistieren können.

Kategorie

Antrag | Verkehr und Mobilität

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