BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nutzungsuntersagungen vermeiden – Verwaltungshandeln koordinieren

02.09.25 –

Aktueller Stand: DS/1767/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Verwaltungshandeln rechtzeitig vor der Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung gegen einen Betrieb zu koordinieren und sich intern ämterübergreifend abzustimmen.

Folgende Ziele sollen dabei möglichst erreicht werden: Arbeitsplätze sollen im Betrieb erhalten bleiben und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, die aus der Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung entstehen, sollen minimiert werden.

Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, auch bei Nutzungsuntersagungen einer anderen, als einer gewerblichen Nutzung (z. B. bei einer kirchlichen, kulturellen, sozialen oder Wohn-Nutzung) sich vor und während der Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung ämterübergreifend abzustimmen.

 

Begründung:

Entscheidungen der Bau- und Wohnungsaufsicht zu Nutzungsuntersagungen führten in den letzten Jahren wiederholt zu politischen Zielkonflikten. Diese wurden medial aufbereitet und zeigten oft eine Uneinigkeit des Bezirksamts. Das Handeln der Bau- und Wohnungsaufsicht erschien teils vorschnell, teils auch unabgestimmt.

Beispiele hierfür sind:

  • Der Konflikt um Ausstellungen der haubrok foundation in der Herzbergstraße 40-43 in 2018 konnte erst durch einen Letter of Intent im Sommer 2020 beigelegt werden.

  • Der Konflikt um die buddhistische Pagode in der Marzahner Straße 17 in 2022 konnte erst nach ca. zwei Jahren gelöst werden.

  • Der Konflikt um die Pizzeria Ledi in der Weitlingstraße in 2023 ist bislang ungelöst.

Die rechtlich begründeten Entscheidungen der Bau- und Wohnungsaufsicht in oben genannten Beispielen führten öffentlichkeitswirksam zu Polarisierungen. Sie schädigten die Reputation der Lichtenberger Politik und Verwaltung zeitweise erheblich.

Um politische Schäden durch das Vorgehen eines einzelnen Fachbereichs wirksamer zu vermeiden, hilft es, die rechtliche Notwendigkeit, eine Nutzungsuntersagung zu bescheiden, verwaltungsintern eher breiter abzustimmen. Dies ermöglicht u. a. eine frühzeitigere Unterstützung bei der Suche nach tragfähigen Lösungen in einem Nutzungskonflikt.

Weitere durch eine Nutzungsuntersagung ausgelöste Zielkonflikte werden absehbar zu lösen sein.

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Themen | Wohnen und Stadtentwicklung

Unsere Flyer:

Zum Herunterladen einfach anklicken.

Soziale Medien

Nach oben