29.07.26 –
Vorgang: KA/1231/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt Lichtenberg hat auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfs für den Geltungsbereich die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 11-187 VE beschlossen. Dieser Entwurf sah von Beginn an, wie schon das zuvor durchgeführte B-Planverfahren 11-17 VE, die Einziehung des letzten, südlichen Teilabschnitts der Treffurter Straße als öffentliche Verkehrsfläche und den Erwerb durch die Vorhabenträgerin vor. Dieser Eigentumswechsel ist bereits vor einigen Jahren erfolgt. Die Widmung als öffentliche Straßenverkehrsfläche bestand allerdings bisher fort und soll nunmehr verändert werden.
Die Erschließung des Grundstücks Treffurter Straße 10 ist planungsrechtlich über den Allendorfer Weg ausreichend gesichert. Die Vorhabenträgerin wird sich verpflichten, für das Grundstück Treffurter Straße 10 eine Zufahrt vom Allendorfer Weg aus zu errichten.
Die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Grunddienstbarkeit und/oder Baulast für eine fußläufige Durchquerung für die Allgemeinheit von der Treffurter Straße bis zur Landsberger Allee wird mit einer entsprechenden zeichnerischen und textlichen Festsetzung geschaffen. Eine entsprechende Regelung soll im Durchführungsvertrag vereinbart werden.
Bei der Ankündigung im Amtsblatt ist ein Fehler unterlaufen. Im beabsichtigten Verwaltungsakt der Einziehung wird eine Teileinziehung vorgenommen, was zur Folge hat, dass weiterhin Fußgänger:innen und Radfahrende die Verkehrsfläche nutzen können. Ebenso werden die Leitungen, die sich im Grundstück der Treffurter Straße südlich des Allendorfer Weges befinden, verbleiben können (wie zum Beispiel Anlagen der BWB).
Im Rahmen des nun erfolgten Beteiligungsverfahren wird dieser Fehler berichtigt und beim Ausführen des Einziehungsverwaltungsaktes beachtet.
Die Planung für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschl. der damit verbundenen Einziehung des öffentlichen Straßenlandes wurde der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis gegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und das Ergebnis durch BA-Beschluss vom 24.09.2024 der BVV zur Kenntnis gegeben.
Der Planungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und es wird sowohl den Behörden und den Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit nochmals Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern. Die Stellungnahmen sind in die Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange einzubeziehen.
Mit der Bekanntmachung der geplanten Einziehung von öffentlich gewidmetem Straßenland im Amtsblatt für Berlin vom 3. Juli 2026 wird das Erheben von Einwänden und Gegendarstellungen ermöglicht.
Es handelt sich bei dem Datum über die Bekanntmachung vom 1. Juni 2026 um keinen Schreibfehler, obwohl die Bekanntmachung erst am 3. Juli 2026 im Berliner Amtsblatt veröffentlicht worden ist.
Die Bekanntmachung trägt das Datum, an dem der Amtsleiter die Amtshandlung unterschreibt. Dadurch werden nicht die Fristen für die Einwanderhebung oder die Einlegung eines Widerspruchs berührt. Sie richten sich nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Ab dem Veröffentlichungstag gilt die Bekanntmachung erst ab 2 Wochen nach Veröffentlichung als bekanntgegeben (17.7.2026). Ab diesem Zeitpunkt hat der Einwanderhebende oder der Widersprucheinlegende einen Monat Zeit für die Zusendung seines Belanges. Im hiesigen Fall müsste der Einwand spätestens am 17.08.2026 im Bezirksamt Lichtenberg eingehen (Poststempel der Posteingangsstelle oder sonstiger Zustellungsnachweis).
Kategorie
Alt-Hohenschönhausen | Anfrage | Wohnen und Stadtentwicklung