BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nachfragen zum Bebauungsplanverfahren 11-187 VE Nördlich Landsberger Allee / Treffurter Straße (II)

29.07.26 –

Vorgang:  KA/1230/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Fakten sprechen für die Aussage aus der Begründung zum Vorentwurf, dass die Grundstücke des Plangebietes innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen und kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt werden, wenn die Grundstücke des Plangebiets als baurechtlicher Außenbereich nach § 35 BauGB beurteilt werden?

    Die Grundstücke des Geltungsbereiches sind unter Betrachtung der nördlich, südlich und westlich gelegenen Bebauung, auch wenn diese in ihrer städtebaulichen Dichte sehr unterschiedlich ist, Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und im Konkreten Teil der entlang der Treffurter Straße anzutreffenden zusammenhängenden Bebauung, die über die derzeit brachliegenden, ehemals in gleicher baulicher Struktur bebauten Grundstücke seine Fortsetzung bis zur Landsberger Allee mit der Tramtrasse und der Haltstelle findet.
    Es ist nach der Verkehrsauffassung davon auszugehen, dass sich die Wiederbebauung der ehemals bebauten Grundstücke aufdrängt. 

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen der Anwendung des beschleunigten Verfahrens kommt es u.a. darauf an, dass der B-Plan der Innenentwicklung dient. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB. 
    Seitens der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung wurde im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB vorliegen.

  2. Welche Gutachten liegen bereits vor und welche müssen noch erarbeitet werden?

    Derzeit wird der interne Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet.
    Folgende Gutachten/Untersuchungen sind für diesen Beteiligungsschritt vorgesehen:
        • Schalltechnische Untersuchung
        • Verkehrliche Untersuchung/Mobilitätskonzept
        • Verschattungsgutachten
        • Simulation von Windkomfort und Mikroklima
        • Baugrunduntersuchung
        • Erschütterungsgutachten
        • Orientierende abfallrechtliche Bewertung
        • Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung
     
  3. Hat der Vorhabenträger nachgewiesen, dass mit der städtebaulichen Konzeption die gesunden Wohnverhältnisse (u. a. eine DIN-konforme Besonnung und der Schutz vor Verkehrslärm) gewahrt sind?

    Die Unterlagen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes werden derzeit erarbeitet und geprüft und werden Gegenstand zunächst des zuvor genannten Beteiligungsschrittes nach dem BauGB und anschließend der Öffentlichkeitsbeteiligung sein.
     
  4. Mit welchen Maßnahmen sollen die geplanten Eingriffe in die im Plangebiet vorhandenen Böden mit sehr hoher Schutzwürdigkeit ausgeglichen werden?

    Eine Benennung der Maßnahmen zum Bodenschutz wird Gegenstand des weiteren Prozesses und der abschließenden Abwägung aller Belange sein.
     
  5. Wird das Bezirksamt die Erstellung eines Bodenschutzkonzepts vom Vorhabenträger verlangen oder ihn zu einer bodenkundlichen Baubegleitung verpflichten und wie begründet es seine Haltung?

    Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens, auch die auf den Boden, werden im Laufe des B-Planverfahrens ermittelt und bewertet. Es werden bei Erfordernis Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zu Minderungen negativer Auswirkungen geregelt.
    Die bodenkundliche Baubegleitung war eine Forderung seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes und soll Gegenstand der Regelungen des Durchführungsvertrages werden.
     
  6. Ist im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zugunsten der Berliner Wasserbetriebe für alle Anlagen im Eigentum des Landes Berlin, welche sich nicht im öffentlich gewidmeten Straßenland oder in den Flurstücken 262 und 562 befinden, inzwischen eingetragen?

    Nein, für die Berliner Wasserbetriebe ist keine Dienstbarkeit eingetragen.
     
  7. Mit welchem Ergebnis wurden die Hinweise zur inneren Erschließung, die die BWB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gaben, in der aktuellen Planung berücksichtigt?

    Die Hinweise der BWB zur inneren Erschließung sind im Wesentlichen bei der Erschließungsplanung für das konkrete Bauvorhaben zu beachten und betreffen neben den zu planenden Hausanschlüssen u.a. den Umgang mit dem anfallenden Niederschlag.
    Ob es diesbezüglich zeichnerischer und/oder textlicher Festsetzungen sowie Regelungen im Durchführungsvertrag bedarf, muss noch geprüft werden.

 

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Alt-Hohenschönhausen | Anfrage | Wohnen und Stadtentwicklung

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