08.02.24 –
Vorgang: KA/0603/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
zu 1.:
Die Frage wird aus dem Lichtenberger Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) 2023 beantwortet, der mit der Drucksache DS 0951/IX in der Bezirksverordnetenversammlung behandelt wird.
Bedarfsanalyse lt. (KEP) 2023
Bevölkerung | Alter | Ist 2020 | Ist 2021 | Ist 2022 | Prognose 2023 | Prognose 2024 | Prognose 2025 | Prognose 2026 |
Realentwicklung[1] | 0 < 1[2] | 2.800 | 2.828 | 2.779 |
| |||
1 < 3 | 6.898 | 6.867 | 7.104 | |||||
0 < 3 | 9.698 | 9.695 | 9.883 | |||||
3 < 6 | 9.954 | 10.175 | 10.351 | |||||
0 < 6 | 19.652 | 19.870 | 20.234 | |||||
6 < 7 | 3.020 | 3.037 | 3.449 | |||||
0 < 7 | 22.672 | 22.907 | 23.683 | |||||
Bezirk | 296.837 | 299.686 | 308.286 | |||||
Kleinteilige Schätzung der Prognose[3] | 0 < 3 |
| 10.268 | 10.341 | 10.309 | 10.246 | ||
3 < 6 | 10.098 | 9.968 | 9.984 | 10.009 | ||||
6 < 7 | 3.377 | 3.312 | 3.333 | 3.303 | ||||
0 < 7 | 23.742 | 23.621 | 23.626 | 23.558 | ||||
Platzbedarf bei 75 % Betreuungsquote | 17.806 | 17.715 |
| |||||
Angebotene Plätze am 31.12. d. Vj. | 16.609 | 17.177 | ||||||
Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf 31.12. d. Vj. | -1.197 | -538 | ||||||
Angebotene Plätze am 30.06. | 16.802 | 17.404 | ||||||
Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 30.06. | -1.004 | -311 | ||||||
Angebotene Plätze am 31.12. (Planung)[4] | 17.177 | 17.709 | ||||||
Differenz angebotene Plätze zum Platzbedarf am 31.12. | -629 | -6 |
Für das Jahresende 2023 lässt sich für den Bezirk weiterhin ein ungedeckter Kitaplatzbedarf ausweisen. Unter Zugrundelegung der neuen amtlichen Bevölkerungsprognose fällt dieser jedoch etwas geringer aus, als noch im KEP 2022 für den Dezember 2023 angenommen.
Mit der Inbetriebnahme weiterer Kitakapazitäten im Folgejahr verbessert sich die Kitaplatzversorgung so weit, dass sich für Ende 2024 eine fast ausgeglichene Bedarfsdifferenz berechnen lässt. Mit rechnerisch 6 fehlenden Plätzen ist erstmals wieder eine Versorgungssituation ausweisbar, die dem Bedarf entspricht.
Maßnahmen zum Kitaplatzausbau
Das Jugendamt hat für den KEP 2023 zum 30.06.2023 bei Kitaträgern, Bauinvestor*innen und weiteren Kooperationspartner*innen den jeweils aktuellen Umsetzungsstand der derzeitigen Kitaneubau- und Erweiterungsvorhaben abgefragt. In den KEP werden die Maßnahmen aufgenommen, deren Planungen konkret genug sind und deren Umsetzung als realistisch gilt.
Verschiedene Maßnahmen zur Erweiterung der Kitaplatzkapazitäten sind in Planung. Folgende Vorhaben werden in den nächsten Jahren in den Lichtenberger Bezirksregionen fertiggestellt (KEP 2023):
Bezirksregion | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | Darüber hinaus: Anzahl der Plätze ohne konkreten Fertigstellungs-zeitpunkt zwischen 2023-2027 | Summe je BZR |
1. Malchow, Wartenberg, Falkenberg |
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| 90 |
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| 90 |
2. Neu-Hohenschönhausen Nord |
| 175 | 178 | 20 |
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| 373 |
3. Neu-Hohenschönhausen Süd |
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| 10 |
| 60 |
| 70 |
4. Alt-Hohenschönhausen Nord |
|
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| 120 |
| 40 | 160 |
5. Alt-Hohenschönhausen Süd |
| 132 | 121 | 103 |
| 215 | 571 |
6. Fennpfuhl | 65 |
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| 65 |
7. Alt-Lichtenberg | 25 | 225 | 214 |
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| 40 | 504 |
8. Frankfurter Allee Süd |
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9. Neu-Lichtenberg |
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| 150 | 150 |
10. Friedrichsfelde Nord |
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11. Friedrichsfelde Süd | 145 |
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| 145 |
12. Rummelsburger Bucht | 140 |
| 100 | 70 |
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| 310 |
13. Karlshorst |
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| 203 | 183 |
| 104 | 490 |
Gesamtsumme je Jahr | 375 | 532 | 826 | 586 | 60 | 549 | 2.928[5] |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahmen in der Verantwortung von Kitaträgern bzw. Bauinvestoren durchgeführt werden und von vielen beeinflussende Außenfaktoren beeinflusst werden. Deshalb sind Veränderungen der Maßnahmen möglich.
zu 2.-4.:
Vertragspartner in der Berliner Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) sind die Kitaträger sowie die aufsichtsführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF). Mögliche verkürzte Öffnungszeiten oder Schließungen sind der Kitaaufsicht bei der SenBJF anzuzeigen, die Bezirksämter erhalten dazu keine systematischen Informationen. Ebenso werden mögliche Prüfungen, Kontrollen oder Sanktionen durch die Kitaaufsicht vorgenommen.
zu 5.:
Datengrundlage für den KEP 2023 bildet die mittlere Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2021 - 2040 bzw. die darauf basierende „kleinteilige Schätzung der Bevölkerungsprognose 2021 - 2040 unterhalb der Prognoseräume“ von den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) sowie für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF).
Unter Zugrundelegung der Zielbetreuungsquote von 75 % für die 0 - unter 7-Jährigen lässt sich für das Jahresende 2023 in Lichtenberg ein ungedeckter Kitaplatzbedarf in Höhe von 629 Plätzen berechnen. Dieser reduziert sich zum Jahresende 2024 auf 6 Plätze (siehe auch Antwort zu Frage 1). Die Kitaplanung im Land Berlin ist sozialräumlich ausgerichtet. Räumliche Planungsgröße ist die Bezirksregion (BZR). Im Rahmen des Lichtenberger KEP werden für alle 13 Bezirksregionen Bestandsanalysen durchgeführt und Bedarfsprognosen erarbeitet.
zu 6.:
Die Bedarfsprognosen der bezirklichen Kitaentwicklungsplanung betrachtet nur einen Zeitraum weniger Jahre. Es wäre aus fachlichen Gründen nur eingeschränkt aussagekräftig und deshalb nicht sinnvoll, eine Einschätzung zur bezirklichen Versorgungsituation bis ins Jahr 2030 zu treffen:
- Die Berechnung des prognostischen Kitaplatzbedarfs basiert auf der jeweils gültigen amtlichen Bevölkerungsprognose des Senats bzw. der darauf basierenden kleinräumigen Schätzung. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Zahl der Einwohner*innen in Lichtenberg deutlich stärker und schneller gewachsen ist, als in den jeweils aktuellen amtlichen Bevölkerungsprognosen angenommen wurde. Je weiter die Einwohner*innenprognose in die Zukunft blickt, desto ungewisser wird das Eintreten der Annahmen. Dieser Effekt verstärkt sich, wenn auf Ebene der Bezirksregionen mit der kleinräumigen Schätzung der Bevölkerungsprognose gerechnet wird.
- Derzeit wird für die Berechnung des Kitaplatzbedarfs eine Zielbetreuungsquote von 75% für die 0 - unter 7-Jährigen zugrunde gelegt. Diese Quote ist das Ergebnis fachlicher Abwägungen, die auch von verschiedenen Außenfaktoren, wie veränderter Gesetzesgrundlagen, abhängt und beeinflusst wird. Die Zielbetreuungsquote muss regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Daher kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, ob es auch für die bezirkliche Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2030 sachgerecht sein wird, eine Zielbetreuungsquote von 75% zugrunde zu legen.
zu 7.:
Die Fachkräftesituation und -prognose ist Aufgabe der SenBJF, weder die Ausbildung noch die Planung von Kita-Fachkräften stellen eine bezirkliche Aufgabe dar. In der aktuellen Kindertagesstättenentwicklungsplanung des Senats werden dazu Aussagen getroffen. Kapitel 2, S. 8:
„Die Fachkräftesituation bleibt im Zeitraum bis zum Jahr 2027 angespannt. Dies ist v. a. auf eine hohe Personalfluktuation in Höhe von 8-10 Prozent zurückzuführen. Entsprechend bedarf es neben der Fortsetzung der Personalgewinnung, u. a. durch den Quereinstieg, auch einer stärkeren Personalbindung. Unter den getroffenen Annahmen ist eine Deckung des maximal prognostizierten Fachkräftebedarfs innerhalb des Prognosezeitraums bis 2027/2028 möglich. Dies setzt aber eine Fortsetzung der Personalgewinnung im bisherigen Volumen voraus. Insgesamt ergibt sich ein Fachkräftebedarf in Höhe von rund 31.300 Vollzeitstellen. Hierin enthalten ist ein Fachkräftemehrbedarf im Volumen von bis zu rund 2.700 Vollzeitstellen.“
[1] Datengrundlage: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung am 31.12.
[2] Nachmeldung der Einwohnerämter bis März des Folgejahres wurden nicht berücksichtigt.
[3] Vgl.: Kleinräumige Schätzung der amtlichen Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2021 - 2040, SenSBW und SenBJF.
[4] Hier wurden nur Kapazitätserweiterungen und Neueröffnungen für das 2. Halbjahr einberechnet, deren Realisierung als sicher gilt.
[5] Einige Maßnahmeplanungen haben sich seit dem 30.06.2023 bereits verschoben bzw. deren Umsetzung ist nicht mehr gesichert.
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