BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Kleingärten auf privaten Flächen jetzt sichern

05.05.26 –

Aktueller Stand: DS/2044/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht der BVV bis zum Ablauf der Wahlperiode eine funktionierende, mit dem Senat abgestimmte Strategie vorzustellen, mit der Kleingärten auf privaten Flächen planungsrechtlich gesichert oder in Landeseigentum übertragen werden.

 

Begründung:

Das Kleingartenflächensicherungsgesetz vom 09.03.2026 gilt nur für Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen.[1] Es lässt rund 20 Prozent der Berliner Kleingärten außen vor. Das sind die Anlagen auf privaten Flächen. Für sie gibt es weiterhin keinen überzeugenden Sicherungsansatz, und das ist ein strukturelles Problem. Denn gerade in einer wachsenden Metropole können wir es uns nicht leisten, ein Fünftel der Anlagen politisch aus dem Blick zu verlieren. Das Bezirksamt muss zeitnah einen funktionierenden Weg für die Sicherung dieser Kleingärten auf privaten Flächen vorlegen. Der wirksamste Schutz entsteht durch das Planungsrecht. Bebauungspläne sind und bleiben das schärfste Instrument. Der Kleingartenentwicklungsplan sagt das ausdrücklich. Auch die Fachwelt sagt das seit Jahren. Deshalb braucht es mehr Tempo und eine höhere Priorität bei der planungsrechtlichen Sicherung gerade auch für Kleingärten auf privaten Flächen.[2]

Kleingärten sind wichtige Bausteine für die Klimaanpassung, Artenvielfalt und die Kühlung unserer

aufgeheizten Stadt. Versickerungsfähige Böden, kleinteilige Vegetationsstrukturen und naturnahe Bewirtschaftung tragen messbar dazu bei, Hitzeinseln zu reduzieren und Lebensräume für Insekten und Vögel zu sichern. Gerade in dichtbebauten Quartieren übernehmen Kleingärten Funktionen, die sehr wichtig und kaum zu ersetzen sind. Wer diese Flächen leichtfertig aufgibt, verschlechtert nicht nur die soziale, sondern auch die ökologische Resilienz Lichtenbergs. Deswegen müssen Schutz, ökologische Aufwertung und klimaresiliente Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen verbindlicher Teil der Stadtentwicklungspolitik werden.[3]

Kleingärten in der Walkürenstraße wurden vom Bezirksamt trotz eines Bebauungsplanverfahrens (11-106 KGA Ilsegärten) nicht vor Räumung geschützt. Verpächter war die Bahn-Landwirtschaft. Der BVV-Beschluss zur Drucksache DS/1158/IXKleingartenanlage „Querweg“ sichern – Spekulation den Boden entziehen wurde vom Bezirksamt bislang ignoriert. Das Bezirksamt hat weder das Ersuchen umgesetzt, noch eine Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV vorgelegt. Die meisten Parzellen sind inzwischen verwildert. Verpächter war die Bahn-Landwirtschaft.

 

Es gibt weitere Kleingärten auf (ehemaligen) Flächen der Bahn-Landwirtschaft im Bezirk, u. a. die Anlagen Am Bahndamm, Wallensteinstraße, Hönower Weg, Frühauf II – Ilsestraße, Eitelstraße, Seegelände, Pirolstraße, Beerfelder Straße.[4] Das Bezirksamt muss endlich entschlossener die Sicherung von Kleingärten auf privaten Flächen zum Erfolg führen. Es möge dazu der BVV eine funktionierende, mit dem Senat abgestimmte Strategie vorstellen, die u. a. die personellen und finanziellen Ressourcen im Stadtentwicklungsamt berücksichtigt.

 

[1] Vgl. KgFSG § 2

[2] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Plenarprotokoll 19/81 26.02.2026, S. 8108

[3] Vgl. ebd., S. 8109

[4] Vgl. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Anhang zum Kleingartenentwicklungsplan (KEP) Berlin 2030, Stand: April 2020, S. 60f.

Kategorie

Antrag | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung

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