21.05.26 –
Vorgang: KA/1186/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümerin der Kleingartenanlage Tannhäuser Straße / Am Bahndamm (Flur 310, Flurstücke 44 und 45) sind dem Bezirksamt bekannt?
Dem Bezirksamt sind keine konkreten Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümerin bekannt.
- Mit welcher Dringlichkeit möchte das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren 11-127 Tannhäuserstraße zur Festsetzung bringen und wie begründet das Bezirksamt die Dringlichkeit?
Das Bezirksamt plant das Bebauungsplan-Verfahren 11-127 zeitnah fortzusetzen.
- Wann werden die frühzeitigen Beteiligungen erfolgen?
Siehe Antwort zur Frage 2.
- Welche Überlegungen zur Beschleunigung des Verfahrens und zur Nutzung plansichernder Instrumente gibt es im Bezirksamt?
Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 7.
- Aus welchen Gründen wird das Bebauungsplanverfahren 11-127 Tannhäuserstraße derzeit im Geoportal Berlin nicht dargestellt (siehe Anlage), wer haftet für Schäden aus der mangelhaften Information der Öffentlichkeit und wann erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin?
Das Bezirksamt ist für Darstellungen im Geoportal Berlin nicht zuständig. Auf der bezirklichen Webseite „Bebauungsplan Lichtenberg/ offene Verfahren“ wird der Bebauungsplan 11-127 in der Karte mit den Geltungsbereichen der Bebauungspläne (Stand: Oktober 2024) korrekt dargestellt.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin erfolgt im Rahmen der Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens 11-127 (siehe auch Antwort Frage 2).
- Worüber hat das Bezirksamt Pächter: innen der Kleingartenanlage Tannhäuser Straße / Am Bahndamm informiert, nachdem ihm deren große Sorgen um die Zukunft der Parzellen bekannt wurden?
Berichtet wurde in der BVV am 30.04.2026 mit folgendem Inhalt: Am 28.04. gab es eine Verständigung im Bezirksamt Lichtenberg, an der Sicherung der KGA „Tannhäuser Straße / Am Bahndamm“ auch weiterhin festzuhalten und das Bebauungsplanverfahren zügig fortzuführen. Derzeit prüft das Amt für Stadtentwicklung den Umfang und die Kosten für die Erstellung der notwendigen Gutachten, die es braucht, um das B-Planverfahren vertiefend zu bearbeiten. Bauvorbescheidsanträge und Bauanträge im Kontext des Bauturbos werden keine Zustimmung der Gemeinde erhalten.
- Welche Handlungsansätze oder Strategie verfolgt das Bezirksamt, um Kleingartenanlagen auf privatem Grund im Bezirk, wie z. B. auf Flächen der Bahn-Landwirtschaft, planungsrechtlich zu sichern?
Die planungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. So wurden für zahlreiche Kleingartenanlagen im Bezirk Lichtenberg Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet, um diese durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Kleingärten“ vor einer baulichen Entwicklung dahingehend zu schützen. Ziel ist die Sicherung der Kleingartennutzung.
Die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne, die die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Kleingärten“ vorsehen, werden fortgeführt.
Anlage:

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung Stadtplanung: Geoportal Berlin, Karte: Bebauungsplanverfahren in Berlin (Seitenaufruf am 02.05.2026)