28.07.25 –
Teil 1 - Vorgang: KA/1003/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Wie bekannt ist, basiert das eingeleitete Bebauungsplanverfahren auf der am 23. Januar 2021 geschlossenen gemeinsamen Entwicklungsvereinbarung sowie auf der Grundzustimmung der Grundstückseigentümer, zuletzt erteilt am 20. September 2021. Der seinerzeit gewählte Geltungsbereich des Bebauungsplans diente dem Ziel, eine abgestimmte und tragfähige städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals im Einvernehmen mit den beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern zu ermöglichen.
Mit Schreiben vom 27. Februar 2025 hat ein Grundstückseigentümer seine zuvor erklärte Grundzustimmung widerrufen und in diesem Zusammenhang auch die Entwicklungsvereinbarung gegenüber dem Bezirksamt gekündigt. In der Folge wurde die Entwicklungsvereinbarung im Hinblick auf die veränderte Eigentümerstruktur überarbeitet. Hierzu fanden Gespräche sowohl mit dem ausgeschiedenen als auch mit den weiterhin beteiligten Eigentümern statt.
Die aktualisierte Entwicklungsvereinbarung liegt nunmehr vor und bildet die Grundlage für die Finanzierung der erforderlichen Fachgutachten, deren Beauftragung derzeit erfolgt. Auf Basis der Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen wird ein überarbeitetes städtebauliches Konzept entwickelt. Dieses Konzept, das sich auf aktuelle fachliche Erkenntnisse stützten wird, wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgestellt.
Die im Zuge der Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse werden in die weitere Abwägung einbezogen und dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob das Bebauungsplanverfahren im bisherigen Geltungsbereich fortgeführt oder – in Reaktion auf die geänderte Eigentümerstruktur – in zwei getrennten Verfahren weitergeführt wird.
Am 23. April 2025 mit dem aus der Entwicklungsvereinbarung ausgeschiedenen Grundstückseigentümer zur Vorstellung seiner Projektplanung auf seinen Grundstücken.
Am 27. Mai 2025 mit der verbleibenden Eigentümerschaft über die überarbeitete Entwicklungsvereinbarung und die Beauftragung der Fachgutachten.
Ergebnis des Gesprächs vom 23. April 2025 war, dass die präsentiere Projektplanung in dieser Form planungsrechtlich nicht zulässig ist, zumindest nicht ohne Bebauungsplan.
Ergebnis des Gesprächs vom 27. Mai 2025 war es, dass die Beauftragung der Gutachten für den gesamten Geltungsbereich des B-Planentwurfs erfolgen soll. Über eine mögliche Teilung wird nach der Frühzeitigen Beteiligung beschieden.
zu 4. und 5.:
s. Antwort zu 3.)
Nein.
Bis zum 4. Quartal 2025 ist eine Positionierung zur städtebaulichen Entwicklung des Geländes der Trabrennbahn nicht möglich, weil bis dahin das überarbeitete städtebauliche Konzept nicht vorliegen wird.
Teil 2 - Vorgang: KA/1004/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
s. Antwort zu 1.).
Welche Gespräche hat das Bezirksamt wann seit dem 23.1.2025 mit dem Pferdesport Karlshorst geführt?
Im Rahmen des Gesprächs am 27. Mai 2025 mit der bevollmächtigten Vertreterin der Entwicklungsgemeinschaft.
Wenn keine Gespräche geführt wurden, wann plant das Bezirksamt, diese Gespräche bis zum 4. Quartal 2025 zu führen?
s. Antwort zu 4.).
Welche Überlegungen und Gespräche zu einer möglichen Trennung des B-Plans 11-178 hat das Bezirksamt seit dem 23.01.2025 wann und mit wem geführt?
Im Zusammenhang des Gesprächs vom 23. April 2025 mit dem aus der gemeinsamen Entwicklungsvereinbarung ausgeschiedenen Grundstückeigentümer sowie im Rahmen des Gesprächs vom 27. Mai 2025 mit der Entwicklungsgemeinschaft wurde abgestimmt, dass das Verfahren jedenfalls bis einschließlich der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im aktuellen Geltungsbereich durchgeführt wird. Die im Zuge der Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse werden in die weitere Abwägung einbezogen und dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob das Bebauungsplanverfahren im bisherigen Geltungsbereich fortgeführt oder – in Reaktion auf die geänderte Eigentümerstruktur – in zwei getrennten Verfahren weitergeführt wird.
Falls keine Gespräche stattgefunden haben, wann sind welche Gespräche mit wem geplant?
s. Antwort zu 5. & 6.).
Welche Chancen sieht das Bezirksamt, die DS 1451/IX „Bebauungsplan 11-178 Trabrennbahn Karlshorst fortführen“ bis zum 4. Quartal 2025 mit einem Abschluss oder Zwischenbericht abzuschließen?
Bis zum 4. Quartal 2025 ist kein Abschluss oder Zwischenbericht möglich, da bis dahin das überarbeitete städtebauliche Konzept, aufgrund zeitlicher Zwänge im Rahmen der Begutachtungen, nicht vorliegen wird.
Kategorie
Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung