Aufsicht und Kontrolle der Stiftung Synanon im Bezirk Lichtenberg
11.06.25 –
Vorgang: KA/0977/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Aufsichtsmechanismen bestehen für Einrichtungen wie die Stiftung Synanon im Bezirk Lichtenberg?
Die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde des Landes Berlin für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Hauptstadt.
- Wie wird sichergestellt, dass die Bewohner*innen dort nicht in wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeiten geraten?
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Projektes erhalten Sozialhilfe oder finanzieren sich selbst. Laut Bundesarbeitsministerium ist Sozialhilfe das „letzte Auffangnetz“ für Menschen, die ihren Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht allein bestreiten können und zum Beispiel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben. Sozialhilfe soll die „Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ (Paragraf 1, Zwölftes Sozialgesetzbuch SGB XII). Da das individuelle Rechte sind, hat das Bezirksamt auf die Inanspruchnahme oder ähnliches keinen Einfluss.
- Findet eine regelmäßige Überprüfung durch das Gesundheits- oder Sozialamt statt? Wenn ja, in welchem Turnus und mit welchen Schwerpunkten?
nein, siehe zu 1.
- Wie bewertet das Bezirksamt das Betreuungskonzept von Synanon im Vergleich zu anderen Suchttherapieeinrichtungen?
Die Stiftung Synanon ist eine organisierte Selbsthilfegruppe, die nach den Prinzipien der Selbsthilfe arbeitet. Die Selbsthilfe ist ein wesentlicher Baustein der Eingliederungshilfe. Sie geht mit den anderen Hilfsangeboten der Eingliederungshilfe im Bezirksamt Lichtenberg „Hand in Hand“. Die Eingliederungshilfe ist seit dem 1. Januar 2020 im SGB IX zu finden, nachdem sie durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem SGB XII ausgegliedert wurde.
Mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft Gesundheit und Pflege, Referat I B Psychiatrie Sucht und Gesundheitsvorsorge hat die Stiftung Synanon einen Vertrag über das Angebot „Sofortaufnahme“. Das Angebot wird über Senatsmittel finanziert. Das Bezirksamt Lichtenberg hat auf die Vertragsgestaltung und die Verwendung der Landesmittel keinen Einfluss.
- Erhält oder erhielt die Stiftung Synanon finanzielle Mittel oder steuerliche Vergünstigungen vom Bezirk? Wenn ja, in welcher Höhe und für welchen Zweck?
Die Stiftung Synanon erhält durch das Bezirksamt Lichtenberg keine finanziellen Zuwendungen.
- Welche wirtschaftlichen Tätigkeiten führt die Stiftung Synanon im Bezirk aus, und wie werden diese kontrolliert bzw. beaufsichtigt?
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Stiftung Synanon finden in den nachfolgend genannten Zweckbetrieben sinnvolle Beschäftigungen sowie Aus- und Weiterbildungsangebote unter realen Arbeitsbedingungen:
- Umzüge/Transporte,
- Clean up-Reinigung,
- Gartenbau und -pflege,
- Entsorgung/Entrümpelung,
- Wäscherei,
- Bauhilfe,
- Hauswartung,
- Maler,
- Reitschule.
Zur Aufsichtspflicht siehe oben zu 1.
- Werden ehemalige Bewohner*innen beim Wiedereinstieg in das gesellschaftliche und berufliche Leben unterstützt? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
Siehe oben zu 4., darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor.
- Liegen dem Bezirksamt Beschwerden oder Hinweise zu möglichen problematischen Strukturen oder Vorkommnissen innerhalb der Stiftung Synanon vor?
Dem Bezirksamt Lichtenberg liegen keine Erkenntnisse/Beschwerden zu etwaigen Problemlagen bei der Stiftung Synanon vor.
- In welchem Verhältnis steht das Bezirksamt aktuell zur Stiftung Synanon (z.B. Kooperationen, Austausch, finanziell)?
Die Stiftung Synanon ist Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund Lichtenberg (GPV). Der GPV ist ein Zusammenschluss von Trägern, Institutionen und Einrichtungen, die im Bereich der Gemeindepsychiatrie im Bezirk Lichtenberg tätig sind, um Hilfen für psychisch erkrankte und suchtkranke Menschen zu verbessern. Die Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend, dient aber der fachlichen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der vorgehaltenen Angebote und ist ein wichtiges Element der Netzwerkarbeit und der Kooperation im Bezirk.
- Wie wird die Einhaltung von arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Synanon gewährleistet und kontrolliert?
Die Aufgaben liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Lichtenberg (siehe auch oben zu 1.).
Kategorie
Anfrage
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Arbeit, Soziales, Gesundheit
|
Kultur, Bildung, Schule, Sport
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Themen
|
Wirtschaft und Finanzen