BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Not mit dem Kot: Weiter Ärger mit Taubenkot auf dem Weg zum Bürgeramt im Tierpark-Center

28.04.26 –

Vorgang: KA/1166/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt aktuell die Taubenkot-Situation im Tierpark-Center?

    Insbesondere im Außenbereich ist die Verunreinigung mit Taubenkot nach wie vor unverändert hoch. Hier ist keinerlei Änderung spürbar. Im Innenbereich und an den Fassaden ist die Situation besser geworden. Zum einen halten sich weniger Tauben im Innern auf, zum anderen funktioniert die Reinigung stabiler, wenn auch nicht ohne Einschränkungen gut.
     
  2. Teilt das Bezirksamt den Eindruck, dass sich die Situation in den letzten Monaten verschlechtert hat?

    Nein. Die Situation ist insgesamt besser als noch vor einigen Monaten, wenn auch nicht stabil gut. Leider sind inzwischen die Tauben wieder in hoher Zahl zurück und werden leider auch immer noch von Anwohnenden gefüttert, so dass eine nachhaltige Besserung auch nicht in Aussicht ist.
     
  3. Welchen Austausch gab es 2025 und 2026 mit dem Betreiber des Centers bezüglich der Sauberkeit?

    Die Serviceeinheit Facility Management (SE FM) steht in ständigem Austausch mit der Verwaltung der Liegenschaft und in besonders kritischen Phasen auch direkt mit dem Eigentümer. Es gab und gibt E-Mailverkehr, Telefonate und Termine, diese sowohl vor Ort als auch bei der SE FM. Es ging u. a. um die Anpassung der Reinigung, Sonderreinigungen, die Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen, die Verbesserung des Umfeldes.
     
  4. Wie gedenkt das Bezirksamt zu verhindern, dass Besucher:innen des Bürgeramts weiterhin durch ein völlig verdrecktes Treppenhaus gehen müssen, um dessen Dienste in Anspruch nehmen zu können?

    Die SE FM wird weiter wie unter 3. beschrieben den Druck auf den Eigentümer hochhalten, seinen Pflichten nachzukommen. Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung der Taubenpopulation wären aus Sicht der SE FM zwar nachhaltiger und wirkungsvoller, sind von der SE FM aber nicht durchführbar.
     
  5. Nutzen auch Mitarbeitende des Bezirksamts das Treppenhaus, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen?

    Die Mitarbeitenden nutzen sowohl den Hintereingang als auch den Eingang über das Center.
     
  6. Wie bewertet das Bezirksamt die Vergrämungsmaßnahmen aus der Perspektive des Tierschutzes?

    Bei dem angefragten Vorgang handelt es sich um ein schwebendes Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass die Entscheidung noch nicht abgeschlossen und die Bearbeitung des Verfahrens weiterhin anhängig ist.

    Gem. § 13 Abs. 1 TierSchG ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind. Die zur Bekämpfung von Wirbeltieren zugelassenen Methoden sind abschließend in Teil B der „Liste der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Wirbeltieren“ im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht und enthalten keine Angaben zur Taubenbekämpfung. Vermeidbar im Sinne des § 13 Abs. 1 TierSchG sind Schmerzen, Leiden oder Schäden immer dann, wenn sie nicht verhältnismäßig sind.

  7. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass Tauben aufgrund von Spikes und Netzen verenden, und was unternimmt es dagegen?

    Bei dem angefragten Vorgang handelt es sich um ein schwebendes Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass die Entscheidung noch nicht abgeschlossen und die Bearbeitung des Verfahrens weiterhin anhängig ist.

    Bei den derzeit installierten Netzen zur Taubenabwehr könnte es möglicherweise bereits an der Erforderlichkeit der Maßnahme fehlen, da im Rahmen eines noch zu entwickelnden Gesamtkonzeptes zur Taubenabwehr eventuell mildere und zugleich möglicherweise effektivere Maßnahmen einer gegebenenfalls notwendigen Vergrämung in Betracht gezogen werden könnten. Zudem erscheint die Eignung der Netze zumindest fraglich, da zahlreiche Tauben möglicherweise unter Umgehung der Netze durch offene Eingangstüren in das Gebäude gelangen können. Ohne eine Anpassung der Eingangssituation des Centers sowie ohne einen möglichen Verschluss der offenen Glasfront dürfte eine nachhaltige Wirksamkeit der Netze in ihrer derzeitigen Ausgestaltung allenfalls eingeschränkt gegeben sein. Es könnte sich insoweit eher um eine unvollständige Einzelmaßnahme handeln, die das Gesamtproblem möglicherweise nicht hinreichend löst und gegebenenfalls zu vermeidbaren Beeinträchtigungen einzelner Tiere führen kann.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen

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