09.04.26 –
Vorgang: KA/1150/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
In welcher Form wird das Bezirksamt den Jugendförderplan 2021–2025 evaluieren und dabei die BVV einbeziehen?
Der Jugendförderplan (JFP) 2021 - 2025 wurde in den Jahren 2024 / 2025 in Zusammenhang mit der Fortschreibung des kommenden JFP durch das Begleitgremium evaluiert. Das Begleitgremium setzte sich aus Jugendfördernden, der Jugendhilfeplanung und aus Mitgliedern des JHA Lichtenberg zusammen. Die sich aus der Evaluation ergebenen Ergebnisse sind u.a. auch in den neuen Jugendförderplan 2026 – 2029 eingeflossen. Das Ergebnis sowie der neue JFP wurden in mehreren Sitzungen des JHA präsentiert und durch diesen beschlossen.
Wie wird die BVV über den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Jugendförderplan 2026–2029 so informiert, dass sie noch während dessen Laufzeit ihrer Kontrollfunktion nachkommen kann?
Der aktuelle Stand zum laufenden JFP ist in der JHA Sitzung am 03.03.2026 durch die Verwaltung des Jugendamts vorgestellt worden. In der Vorstellung wurde durch die Kennzeichnung „Begonnen“; „Umgesetzt“ und „Nicht umgesetzt“ jeweils ein aktueller Bearbeitungsstand zu den einzelnen Angebotsformen abgebildet. Der JHA als Fachausschuss für die BVV nimmt die Kontrollfunktion wahr. Dies entspricht der landesrechtlichen Regelung in § 43a AG KJHG, wonach der Jugendförderplan vom JHA zu beschließen ist. Deshalb erscheint eine entsprechende Berichterstattung gegenüber dem JHA geboten.
Die nächste Berichterstattung zum JFP wurde im JHA für Ende 2026/Anfang 2027 in Aussicht gestellt.
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung