13.04.26 –
Vorgang: KA/1149/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Auf dem Bolzplatz fehlt ein Tor – warum wurde es entfernt und wann wird es wieder aufgebaut?
Das Tor musste aufgrund von mutwilliger Beschädigung und einer daraus resultierenden, akuten Verletzungsgefahr demontiert werden. Da dem Bezirksamt für eine Ersatzbeschaffung derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann noch kein Zeitpunkt für den Wiederaufbau benannt werden.
Am kleinen Skate-Element vom Eingang rechts, hinter dem Container, fehlt eine Fläche, auf der Skater*innen nach Benutzung des Elements landen können. Wann wird diese Fläche nachgerüstet, sodass das Skate-Element tatsächlich nutzbar ist?
Das besagte Skate-Element ist vollständig. Es handelt sich um eine Rampe ohne Plattform, die als solche geplant war und nutzbar ist. Eine Erweiterung des Elements ist nicht vorgesehen.
Wie oft wird der Platz gereinigt und welche Strategien verfolgt das Bezirksamt, um die Fläche sauberer zu halten?
Für eine regelmäßige Reinigung der Anlage stehen dem Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Angesichts zunehmender Müllablagerungen bat das Bezirksamt im März d. J. die BSR um Unterstützung, woraus sich die Option einer Sonderreinigung ergab.
Dank eines zwischenzeitlich spontan und ehrenamtlich erfolgten Einsatzes des aktuell einzigen Nutzenden befindet sich die Anlage aktuell jedoch wieder in einem sauberen Zustand.
Um diesen Zustand künftig zu erhalten und Vandalismus vorzubeugen, plant das Bezirksamt den Einsatz einer 16i-Kraft zur täglichen Betreuung der Anlage und hat hierfür bereits erste Schritte in die Wege geleitet. Bis zur Umsetzung, die einige Monate Zeit in Anspruch nehmen kann, wurde ein Hausmeisterassistent der nahegelegenen Anton‑Saefkow‑Sporthalle mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut.
Was spricht gegen eine Legalisierung der bestehenden Graffiti-Wand auf der Fläche?
Das Bezirksamt stand zur Überlegung der Legalisierung der bestehenden Graffitifläche der bestehenden Graffitifläche bereits mit dem aktuell Nutzenden im Austausch. Dabei wurden mögliche Nutzungskonflikte und, seitens des Nutzenden, gesundheitliche Bedenken (z. B. Lösungsmittel, Farbdämpfe) als relevante Punkte benannt. Eine Legalisierung sollte durch das Bezirksamt nur im Einvernehmen mit den Nutzenden erfolgen.
Was benötigt das Bezirksamt, um einen Trinkbrunnen und eine Toilette auf der Fläche einzurichten?
Für die Planung und Herstellung eines Trinkbrunnens auf der Anlage bedürfte es zusätzlicher Mittel, über die der Bezirk aktuell nicht verfügt. Zur Frage der Finanzierung eines Trinkbrunnens vergleiche auch Zwischenbericht zur Drucksache 1724/IX vom 27.02.2026.
Welche Überlegungen gibt es, den jugendlichen Nutzer*innen auf der Fläche einen Pavillon o. Ä. anzubieten, der sie vor Witterung schützt?
Derzeit verfolgen weder das Bezirksamt noch der aktuell Nutzende Überlegungen zur Errichtung eines Pavillons o. Ä. auf der Anlage, bei der es sich um eine ungedeckte Freizeitanlage handelt.
Wer ist für den Container auf der Fläche zuständig und wie wird er aktuell genutzt?
Der Container befindet sich nicht im bezirklichen Eigentum, sondern wurde durch den vorhergehenden Nutzenden unter Zustimmung des Bezirksamts auf die Anlage eingebracht. Nach Kenntnis des Bezirksamts haben sich vorhergehender und aktueller Nutzender über die weiterhin mögliche Nutzung verständigt.
Was müsste das Bezirksamt tun, um ihn wieder seiner ursprünglichen Funktion als Lager für Geräte zuzuführen, die dann vor Ort ausgegeben werden?
Auf Art und Umfang der Nutzung des Containers hat das Bezirksamt keinen Einfluss (siehe auch Antwort zu 7.).
Sind noch Mittel aus dem Programm „Sauberkeit und Sicherheit in Großsiedlungen” übrig, die zur Umsetzung einer der in den vorherigen Fragen angesprochenen Themen eingesetzt werden können, und wenn ja, wie hoch ist die Summe?
Zu dieser Frage hat die Ordnungseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) in Zuarbeit wie folgt mitgeteilt:
Es bestehen grundsätzlich noch Möglichkeiten zur Nutzung von Mitteln aus dem Programm „Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen“, die thematisch für die Umsetzung der in den vorherigen Fragen angesprochenen Maßnahmen eingesetzt werden könnten. Voraussetzung für den Einsatz der Mittel ist die Entwicklung konkreter Projektideen, die inhaltlich zum Programm passen.
Eine konkrete Bezifferung der Summe ist derzeit nicht möglich, da dies zum einen von der inhaltlichen Ausgestaltung von Maßnahmen und den noch laufenden Abstimmungen abhängig ist. Zum anderen sind die Mittel für die gesamte Großsiedlung Fennpfuhl zur Verfügung gestellt.
Das Bezirksamt wird zusätzliche Handlungsoptionen für die Sportanlage Weißenseer Weg prüfen und die ggf. notwendigen Schritte in die Wege leiten.
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Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Kultur, Bildung, Schule, Sport