08.04.26 –
Vorgang: KA/1148/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Wann werden die Außenanlagen an der GU Landsberger Allee fertiggestellt?
Das Bezirksamt hat aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Kenntnis über den Fertigstellungstermin der Außenanlagen. Zuständig ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Grundsätzlich gilt, dass Kleine Anfragen dazu dienen, Sachstände und Informationen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes zu erfragen. Wie bekannt sein dürfte, sind die Unterkünfte in Landeszuständigkeit.
Wieso konnten sie nicht mit Bezug der Einrichtung bzw. kurz danach fertig gestellt werden?
Nach Kenntnis des Bezirksamtes hat das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten den Besitzer der Liegenschaft mit dem Umbau beauftragt. Dieser wiederum hat ein Unternehmen beauftragt, das vor Fertigstellung der Außenanlagen in Insolvenz geriet. Dies wurde so auch im letzten Ausschuss berichtet. Der weitere Verlauf ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung