30.04.26 –
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Vorlage zur Kenntnisnahme DS/2035/IX wird aufgehoben.
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der BVV in einem transparenten Prozess darüber zu entscheiden, wie Gelder aus dem Jahresüberschuss 2025 für die Haushaltsjahre 2026/2027 verwendet werden. Ziel ist es, durch die Beteiligung der BVV einen Raum für Debatten zu eröffnen und den Menschen im Bezirk zu zeigen, wie die Gelder aus dem Überschuss ihnen direkt zugutekommen.
Begründung:
In einer Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt und Personal hat das Bezirksamt über die Basiskorrektur für das Jahr 2025 und das haushalterisch positive Jahresergebnis 2025 (+17,06 Mio. €) berichtet.
Auf Nachfrage konnte das Bezirksamt lediglich mitteilen, dass Mittel aus dem Überschuss dafür eingesetzt werden sollen, die Schulreinigung auf dem gewohnten Lichtenberger Niveau abzusichern, d. h. so zu finanzieren, wie es vor den Kürzungen durch den Haushaltsbeschluss für die Jahre 2026/2027 der Fall war. Zu weiteren Informationen bezüglich der Verwendung der Mittel sah sich das Bezirksamt nicht in der Lage. Auch der Ausblick auf den weiteren Prozess ließ nicht erkennen, dass das Bezirksamt plante, vor der BVV-Sitzung im April einen BA-Beschluss über die Verteilung der Mittel zu fassen.
Schon die Einberufung einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses ging nicht auf Initiative des Bezirksamts zurück. Auch nach der Ausschusssitzung fand kein Austausch mit der BVV statt. Der Prozess ist bisher von Intransparenz geprägt und lässt die BVV außen vor.
Begründung der Dringlichkeit:
Dass es kein transparentes Verfahren unter Einbeziehung der BVV geben würde, wurde erst auf der Sondersitzung des Haushaltsausschusses am 20. April, also nach Druckschluss klar. Der Bezirksamtsbeschluss zur VzK DS/2035/IX erfolgte entsprechend ebenfalls nach Druckschluss.
Damit die BVV noch vor Umsetzung des Bezirksamtsbeschluss eine Debatte darüber führen und sich ein politischer Wille in der BVV bilden kann, ist eine Behandlung des dringlichen Aufhebungsantrags in der April-BVV zwingend erforderlich.
Kategorie