BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Zweckfremden Leerstand der Schulcontainer in der Salzmannstraße 34 beenden

23.06.26 –

Vorgang: KA/1187/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche (Betriebs-)Ausgaben sind dem Bezirksamt für den zweckfremden Leerstand der Schulcontainer seit dem Auszug der Seepark-Grundschule im Sommer 2024 entstanden?

    Pro Monat entstehen aktuell für den Standort inkl. Mietzahlung Betriebskosten in Höhe von rund 4.084 €.
     
  2. Wozu wird die allnächtliche Beleuchtung des untergenutzten Grundstücks benötigt?

    Die Beleuchtung dient zum Objektschutz (Vandalismus, Diebstahl, Einbruch, Personenbezug durch Obdachlose), was auch sehr gut funktioniert hat bisher. Es handelt sich um energiesparende, umweltverträgliche LED-Beleuchtung mit Dämmerungsschalter, Zeitschaltung und Präsenzmeldung. Die Beleuchtung war Bestandteil des regulären Baugenehmigungsverfahrens.
     
  3. Mit welchen Maßnahmen möchte das Bezirksamt Lichtverschmutzung auf dem Grundstück künftig vermeiden?

    Das Bezirksamt möchte weiter mit einer dem Zweck entsprechenden Beleuchtung arbeiten.
     
  4. Handelt das Bezirksamt bei der Verwaltung des Leerstands wirtschaftlich und sparsam und wie begründet es seine Antwort?

    Das Bezirksamt handelt dahingehend wirtschaftlich und sparsam, dass alle Kosten, die vermieden werden können, vermieden werden. Die gegebene Situation mag nicht zufriedenstellend sein, ist nach umfassender Prüfung diverser Aspekte aber alternativlos.
     
  5. Welchen Einfluss hat der Leerstand auf das Ergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung des Schul- und Sportamts?

    Die Kosten der Anlage fließen als Belastung in die KLR ein und sind somit ergebnisreduzierend.
     
  6. Welche Überlegungen für eine bis zur Umsetzung der Container befristete Nutzung gab es im Bezirksamt, nachdem der Auszug der Seepark-Grundschule feststand?

    Ursprünglich war fest vorgesehen, die Container für eine Teilauslagerung der Schule am Tierpark (11K08) während der Sanierung des Schulstandorts zu nutzen. Dies wurde von Seiten der Schule jedoch wieder aufgekündigt, nachdem die Vorbereitungen bereits begonnen hatten.

    Wie bereits im Bezirksamtsbeschluss „Umsetzung von Schulcontainern in die Seehausener Straße“, der den Verordneten als Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/1788/IX) zugegangen ist, dargestellt, wurden die Container in der Folge allen umliegenden Schulen zur Nutzung angeboten. Die Schulen haben dies jedoch abgelehnt, da bereits absehbar war, dass der Standort nicht für mehr als zwei Jahre weiterbestehen würde. Die entsprechende Schule hätte nach diesem Zeitraum die in den Containern beschulten Kinder wieder in ihren regulären Gebäuden unterbringen müssen, was eine Überbelegung zur Folge gehabt hätte. Die Nutzung von Schulcontainern ist nur bei einer Standzeit > 6 Jahre für Schulen zielführend, da dann in einem Jahrgang mehr Klassen aufgenommen werden können und die zusätzlichen Kapazitäten so lange bestehen bleiben, bis diese Klassen die Grundschule abgeschlossen haben. Da die HOWOGE ihre zeitnahen Bauabsichten aber bereits 2024 deutlich kommunizierte und klarstellte, dass sie zu einer langfristigen Weitervermietung des Grundstücks nicht bereit ist, konnte diese Perspektive für die Schulen nicht geschaffen werden.

    Im Anschluss wurde immer wieder diskutiert, am Standort Willkommensklassen einzurichten. Hierfür wäre die verbleibende Standzeit ausreichend gewesen. Allerdings stellte sich die Sachlage so da, dass der Bedarf an Willkommensklassen in anderen Regionen des Bezirks bestand, dort, wo das LAF Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten errichtet hat.

    Auch für Willkommenskinder im Grundschulbereich gilt die wohnortnahe Beschulung. Zwar wurde erwogen, die Kinder von einer Geflüchtetenunterkunft mit Bussen zum Standort Salzmannstraße zu befördern. Allerdings erwies sich dies aufgrund der hohen Beförderungskosten bei näherer Betrachtung als unwirtschaftlich.

    Eine Nutzung zu anderen Zwecken als schulischer Nutzung ist im Mietvertrag explizit nicht vorgesehen und damit von vornherein nicht umsetzbar.

  7. Worüber verhandelt das Bezirksamt im Hinblick auf das Grundstück Salzmannstraße 34 mit der HOWOGE und welche Meinungsverschiedenheiten gilt es noch aufzulösen?

    Zwischen Bezirksamt und HOWOGE wird aktuell detailliert abgestimmt, welche Beräumungsmaßnahmen durch den Bezirk tatsächlich erforderlich sind und welche sich aufgrund des direkt anschließenden Baugeschehens erübrigen. Die HOWOGE hat angeboten, auf bestimmte Aspekte der Grundstückbereinigung, die nach Mietvertrag eigentlich geschuldet sind, zu verzichten. Hier wurde durch das Bezirksamt geprüft, für welche Fälle das Bezirksamt dieses Angebot annehmen darf, ohne andere Rechtsvorschriften (Haftung, Verkehrssicherungspflichten) zu verletzen. Weiterhin wurde geprüft, welche Konsequenzen dies für die Zeitschiene hat, um die Rückübergabe des Grundstücks an die HOWOGE zu früh wie möglich terminieren zu können. Das Bezirksamt betont, dass die HOWOGE ferner nicht verpflichtet ist, einer Verlängerung des Mietvertrags zuzustimmen, es sich also bereits bei der erfolgten Zustimmung um einen Verhandlungserfolg handelt.
     
  8. Wie hoch prognostiziert das Bezirksamt die Kosten für die Nutzung des Schulgrundstücks über den 30.09.2026 hinaus?

    Die Mietkosten für das Grundstück sind den Bezirksverordneten entsprechend Kapitel 3701 Titel 51801 bekannt. Bei einer Verlängerung sind pro Monat entsprechend Mietkosten in Höhe von 3.356 € zu erwarten. Das Bezirksamt strebt eine Vertragsverlängerung bis einschließlich Februar 2027 an.
     
  9. Wie ist der Bearbeitungsstand des Bauantrags der HOWOGE für ein 18-stöckiges Holzhybrid-Hochhaus, was sagt die Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung aus und welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung sind derzeit noch nicht erfüllt?

    Das Stellungnahmeersuchen zum Bauantrag der HOWOGE für ein 18-stöckiges Holzhybrid-Hochhaus ging beim Fachbereich Stadtplanung am 21. April 2026 ein und befindet sich mitten in der Bearbeitung. Eine abgeschlossene Stellungnahme liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

Kategorie

Anfrage | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Wohnen und Stadtentwicklung

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