23.06.26 –
Vorgang: KA/1187/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Ursprünglich war fest vorgesehen, die Container für eine Teilauslagerung der Schule am Tierpark (11K08) während der Sanierung des Schulstandorts zu nutzen. Dies wurde von Seiten der Schule jedoch wieder aufgekündigt, nachdem die Vorbereitungen bereits begonnen hatten.
Wie bereits im Bezirksamtsbeschluss „Umsetzung von Schulcontainern in die Seehausener Straße“, der den Verordneten als Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/1788/IX) zugegangen ist, dargestellt, wurden die Container in der Folge allen umliegenden Schulen zur Nutzung angeboten. Die Schulen haben dies jedoch abgelehnt, da bereits absehbar war, dass der Standort nicht für mehr als zwei Jahre weiterbestehen würde. Die entsprechende Schule hätte nach diesem Zeitraum die in den Containern beschulten Kinder wieder in ihren regulären Gebäuden unterbringen müssen, was eine Überbelegung zur Folge gehabt hätte. Die Nutzung von Schulcontainern ist nur bei einer Standzeit > 6 Jahre für Schulen zielführend, da dann in einem Jahrgang mehr Klassen aufgenommen werden können und die zusätzlichen Kapazitäten so lange bestehen bleiben, bis diese Klassen die Grundschule abgeschlossen haben. Da die HOWOGE ihre zeitnahen Bauabsichten aber bereits 2024 deutlich kommunizierte und klarstellte, dass sie zu einer langfristigen Weitervermietung des Grundstücks nicht bereit ist, konnte diese Perspektive für die Schulen nicht geschaffen werden.
Im Anschluss wurde immer wieder diskutiert, am Standort Willkommensklassen einzurichten. Hierfür wäre die verbleibende Standzeit ausreichend gewesen. Allerdings stellte sich die Sachlage so da, dass der Bedarf an Willkommensklassen in anderen Regionen des Bezirks bestand, dort, wo das LAF Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten errichtet hat.
Auch für Willkommenskinder im Grundschulbereich gilt die wohnortnahe Beschulung. Zwar wurde erwogen, die Kinder von einer Geflüchtetenunterkunft mit Bussen zum Standort Salzmannstraße zu befördern. Allerdings erwies sich dies aufgrund der hohen Beförderungskosten bei näherer Betrachtung als unwirtschaftlich.
Eine Nutzung zu anderen Zwecken als schulischer Nutzung ist im Mietvertrag explizit nicht vorgesehen und damit von vornherein nicht umsetzbar.
Kategorie
Anfrage | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Wohnen und Stadtentwicklung