23.07.25 –
Vorgang: KA/0996/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Wie lange müssen Eltern im Bezirk durchschnittlich auf die Ausstellung der ersten Geburtsurkunde warten? Was ist die längste dem Standesamt bekannte Wartezeit?
Wie lange müssen Antragsstellende im Bezirk durchschnittlich auf die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses warten? Was ist die längste dem Bezirk bekannte Wartezeit?
Wie lange müssen Antragsstellende im Bezirk durchschnittlich auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses warten? Was ist die längste dem Gesundheitsamt bekannte Wartezeit?
Wie lange müssen Antragsstellende im Bezirk durchschnittlich auf die Ausstellung einer Meldebescheinigung warten? Was ist die längste dem Amt für Bürgerdienste bekannte Wartezeit?
Wie viele Termine im Jugendamt benötigen Elternpaare, die Interesse an einer Stiefkindadoption haben, im Durchschnitt, bis die Adoption erfolgreich abgeschlossen werden kann?
Wie viele Hausbesuche durch das Jugendamt benötigen Elternpaare, die Interesse an einer Stiefkindadoption haben, im Bezirk durchschnittlich, bis die Adoption erfolgreich abgeschlossen werden kann?
Wie lange müssen Eltern im Bezirk durchschnittlich auf die Ausstellung einer korrigierten Geburtsurkunde warten? Was ist die längste dem Standesamt bekannte Wartezeit?
Wie lange dauern Stiefkindadoptionen im Bezirk durchschnittlich?
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1., 2., 7., 8., 10.)
Die Stiefkindadoption ist regelhaft keine Aufgabe der bezirklichen Jugendämter.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt dazu auf ihrer Internetseite Adoption - Berlin.de folgende Information:
Seit dem 1. April 2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) in Kraft, d.h. alle an der Adoption Beteiligten müssen sich vor der notariellen Beurkundung von einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. In den Gesprächen wird es u.a. um mögliche Auswirkungen der Adoptionsentscheidung auf das Kindeswohl gehen. Über die Beratung erhalten Sie einen sog. „Beratungsschein“, den Sie zur Beantragung einer Stiefkindadoption bei einer Notarin/einem Notar für Familien- und Erbrecht vorlegen müssen. Dort werden Sie über die erforderlichen Unterlagen informiert. Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden vom Notariat an das zuständige Familiengericht weitergeleitet.
Das Familiengericht wird daraufhin die Adoptionsvermittlungsstelle, die Ihre Beratungsscheine ausgestellt hat, z.B. die Adoptionsvermittlungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu einer fachlichen Stellungnahme auffordern.
Die Beratungspflicht gilt nicht für lesbische Paare, die bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft nach § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) leben, siehe dazu § 9a Absatz 4 und 5 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG). In diesem Fall können Sie direkt über eine Notarin/einen Notar den Antrag auf Stiefkindadoption beim Familiengericht einreichen. Die fachliche Stellungnahme wird dann vom zuständigen Jugendamt im Bezirk erstellt.
Eine aktuelle Anfrage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ergab, dass in Lichtenberg 2024 keine Fälle von Stiefkindadoption bearbeitet wurden, auch keine Fälle von Frauenpaaren.
Somit sind auch die damit in Verbindung stehenden Teile der Anfrage nicht zu beantworten.
Zu 3.)
Die Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn die Anzeige des Krankenhauses und die erforderlichen Unterlagen der Eltern (Geburts-, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil und oder Vaterschaftsanerkennung – je nach Sachlage) vorliegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen werden den Eltern die gebührenfreien Urkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und der Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse innerhalb von 1-2 Wochen zugesandt. Haben die Eltern weitere gebührenpflichtige Urkunden bestellt, erhalten sie mit den gebührenfreien Urkunden auch die Rechnung. Nach Zahlungseingang erhalten die Eltern dann innerhalb einer Woche die gebührenpflichtigen Urkunden.
Die längste in Lichtenberg bekannte Wartezeit betrug 18 Jahre, da die Eltern nach einer Hausgeburt die Geburt nicht anzeigten, später aber sehr aufwendige Ermittlungen hinsichtlich der Mutterschaft erfolgen mussten.
Zu 4.)
Die Bearbeitungszeit eines (erweiterten) Führungszeugnisses ist nicht bekannt. Während die Antragstellung in den Bürgerämtern erfolgt, ist für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses das Bundesamt für Justiz zuständig. Eine Information zu den Bearbeitungszeiten erfolgt seitens des Bundesamtes für Justiz grundsätzlich nicht.
Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit dort im Regelfall zirka 7 bis 10 Arbeitstage.
Zu 5.)
Gesundheitszeugnisse für Personen, die ein Kind adoptieren wollen, werden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, dort die Abt. I, ausgestellt. Die Aufgaben der ehemaligen amts- und vertrauensärztlichen Dienste der Gesundheitsämter sind vollständig im Jahr 2008 an das Landesamt übergegangen.
Zu 6.)
Die Meldebescheinigung kann persönlich vor Ort im Bürgeramt oder schriftlich oder online beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache im Bürgeramt erfolgt die Ausstellung sofort. In den anderen Fällen kommen die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten hinzu.
Zu 9.)
Die Meldebescheinigung kann persönlich vor Ort im Bürgeramt oder schriftlich oder online beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache im Bürgeramt erfolgt die Ausstellung sofort. In den anderen Fällen kommen die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten hinzu.
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Offene Gesellschaft