BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Umzug des Gesundheitsamts auf den Campus für Demokratie

23.03.26 –

Vorgang: KA/1127/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wann wurde der Bauantrag zur Nutzungsänderung des Hauses 16 auf dem Campus für Demokratie in ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Gesundheitsamt eingereicht und wer ist der Antragsteller oder die Antragstellerin?

    Der Bauantrag der ARES Immobiliengesellschaft mbH ist am 17.06.2025 im Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht eingegangen.
     
  2. Welche Nachforderungen zum Bauantrag standen am 26.02.2026 aus und sind diese inzwischen erfüllt?

    Am 26.02.2026 fehlten die Angaben zur Entwässerung für die planungsrechtliche Prüfung der Erschließung, der geprüfte Brandschutznachweis mit Prüfbericht des Brandschutzprüfingenieurs sowie eine Baulasteintragung.

    Daran hat sich bis jetzt nichts geändert.

  3. Was wurde mit dem Bauantrag beantragt und auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Bauantrag beurteilt?

    Beantragt wurde „Sanierung/Umbau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes Haus 16“.
    Der Bauantrag wird im Wesentlichen auf der Grundlage der BauO Bln und des BauGB beurteilt.

  4. Was sind die wesentlichen Aussagen der Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung zum Bauantrag?

    Die Stellungnahme liegt noch nicht vor.
     
  5. Lag zum Zeitpunkt der Fällung der geschützten Bäume eine Baugenehmigung oder bauordnungsrechtliche Zustimmung und die fachliche Zustimmung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde für eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 BaumSchVO (Baumschutzverordnung) vor?

    Das Umwelt- und Naturschutzamt hat innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens am 28.10.2025 eine Stellungnahme zur Fällung von 7 geschützten Bäumen abgegeben. Die Stellungnahme ist an die Baugenehmigung geknüpft. Weitere Zustimmungen zur Fällung wurde durch UmNat nicht erteilt.
     
  6. Für welche Bäume beabsichtigte das Bezirksamt im Wege der Ausnahme nach § 67 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) eine Befreiung ohne Artenschutzfachbeitrag zu erteilen, um deren Fällung zu ermöglichen und welche Ersatzmaßnahmen sind im Zusammenhang mit diesen Fällungen vorgesehen?

    Das Umwelt- und Naturschutzamt beabsichtigt keine Befreiung nach § 67 BNatSchG zu erteilen. Die Bäume sind bereits gefällt worden. Eine nachträgliche Befreiung wäre rechtswidrig. Es wurde eine Ersatzpflanzung von 7 geschützten Bäumen beauflagt. Der Vollzug der Ersatzpflanzungen ist bis zum 30.11.2026 anzuzeigen. Der Adressat kann sich auch für eine Ausgleichszahlung entscheiden.
     
  7. Aus welchen Gründen wurde bislang kein Artenschutzfachbeitrag vorgelegt, wie bewertet das Bezirksamt diesen Umstand vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben und wie konnte es passieren, dass am 26.02.2026 ohne vorherige artenschutzrechtliche Untersuchung Bäume gefällt wurden?

    Bei Umsetzung von Baumaßnahmen müssen Vorschriften des Artenschutzes grundsätzlich immer beachtet und im Vorfeld vom Bauherrn eigenständig geprüft werden. Der für dieses Bauvorhaben verantwortliche Bauherr ist im Vorfeld der geplanten Fällungen nicht an das Umwelt- und Naturschutzamt herangetreten. Eine Information des Umwelt- und Naturschutzamtes zu möglichen Verbotstatbestände in Zusammenhang mit den geplanten Fällungen war somit nicht möglich.
     
  8. Bis wann ist mit einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Hauses 16 in ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Gesundheitsamt zu rechnen?

    Dazu kann aufgrund der Unvollständigkeit keine Aussage getroffen werden.
     
  9. Welchen Zeit- und Maßnahmenplan verfolgt das Bezirksamt für den Umzug des Gesundheitsamts in das Haus 16 auf dem Campus für Demokratie?

    Der Umzug des Gesundheitsamtes in das Gebäude der Ruschestraße 104 ist für das 3. – 4. Quartal 2026 geplant.

 

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung

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