BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Aktueller Stand Bebauungsplan 11-178 Trabrennbahn Karlshorst

18.03.26 –

Vorgang: KA/1130/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Mit welchem Ergebnis wurde das städtebauliche Konzept überarbeitet, das die inhaltliche Grundlage für die informelle Beteiligung in den Jahren 2020 und 2021 bildet? 

    Die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der aktuell noch laufenden Fachgutachten. Aktuell liegt somit noch keine Überarbeitung vor.

     
  2. Welche städtebaulichen Vorstellungen zur Entwicklung des Geländes der Trabrennbahn verfolgt das Bezirksamt? 

    Die städtebaulichen Überlegungen werden sich an den Ergebnissen der aktuell laufenden Fachgutachten orientieren. Diese liegen aber aktuell noch nicht vor.

     
  3. Wird der im BVV-Beschluss DS/2172/VIII beschlossene Runde Tisch „Entwicklung rund um die Trabrennbahn Karlshorst” einberufen? Wenn ja, wann und mit welchen Akteur*innen? 

    Das ist noch nicht entschieden.

     
  4. Falls ein möglicher Runder Tisch „Entwicklung rund um die Trabrennbahn Karlshorst” zu Ergebnissen kommt, wann plant das Bezirksamt, diese planungsrechtlich umzusetzen?

    Mögliche Ergebnisse des Runden Tisches können im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens jederzeit eingepflegt werden.
     
  5. Inwiefern wurde die Beschlusslage DS/0177/IX bei den weiteren Überlegungen des Bezirksamtes zur Entwicklung der Trabrennbahn berücksichtigt? 

    Die Planungen sind Teil des Bebauungsplanes 11-178 „Trabrennbahn Karlshorst“ und werden im Rahmen der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes und den geplanten Ausweisungen des Bebauungsplanes berücksichtigt.

     
  6. Welche Gespräche wurden in den vergangenen fünf Jahren durch wen im Bezirksamt mit wem aus der Senatsverwaltung bezüglich einer möglichen Änderung des FNP an der Trabrennbahn geführt? (Bitte tabellarisch mit Datum, Gesprächsteilnehmenden und Gesprächsinhalt aufführen.) 

    Erforderliche Änderungen des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 11-178 „Trabrennbahn Karlshorst“ werden im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens mit der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung I B abgestimmt. Da die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes noch nicht abschließend erfolgt ist, gab es dsbzgl. auch keine weiteren Abstimmungen mit der Senatsverwaltung. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan-Verfahrens wurde seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung I B eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplanes in Aussicht gestellt.

     
  7. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt bezüglich eines möglichen Interesses des Landes Berlin am Ankauf von Flächen auf dem Gelände der Trabrennbahn Karlshorst vor? Falls ein solches Interesse bekannt ist, unter welchen Umständen wäre ein solcher Ankauf zur Sicherung der öffentlich zugänglichen Grünanlage oder als Naturerfahrungsraum denkbar? 

    Keine.

     
  8. Welche Pläne existieren aktuell für die momentan vom Pferdesportpark genutzten Flächen, sollte der Erhalt der Trabrennbahn (Geläuf, Tribüne, Zielrichterturm, Nebenanlagen) durch die Aufstellung des Bebauungsplans nicht gelingen? 

    Die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-178 „Trabrennbahn Karlshorst“ dient der Sicherung des Betriebs der Trabrennbahn. Der Weiterbetrieb ist durch die Festsetzung im B-Plan langfristig gesichert.

     
  9. Inwieweit könnte aus Sicht des Bezirksamtes nach einer Gesamtbetrachtung des Geländes eine Teilung des Bebauungsplans zur Entwicklung der an der Treskowallee gelegenen Grundstücke sinnvoll sein?

    Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB werden der Öffentlichkeit und den Fachämtern sowie Trägern öffentlicher Belange zwei voneinander unterschiedliche Varianten des Bebauungsplanes 11-178 „Trabrennbahn Karlshorst“ zur Diskussion gestellt. Eine der Varianten wird das Konzept des Grundstückseigentümers der Grundstücke an der Treskowallee enthalten. Nach Abwägung der Beteiligungsverfahren wird seitens des Fachbereiches Stadtplanung eine Empfehlung zur Fortführung des Bebauungsplanes auf der Grundlage einer der Varianten abgegeben.

     
  10. Wieso wurden für die DS/2172/VIII seit dem Zwischenbericht vom 19.05.2022 keinerlei weitere Informationen an die BVV zur Verfügung gestellt und weder für die DS/0177/IX (Beschlossen am 16.06.2022) noch für die DS/1451/IX (Beschlossen am 31.01.2025) bislang eine Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt?

    Aufgrund sich mehrfach geänderter Grundlagen im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens ist eine Beantwortung der DS erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Fachgutachten, des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorgesehen.

Kategorie

Anfrage | Wohnen und Stadtentwicklung

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