BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nachfragen zum Bauantrag zur Umsetzung von Schulcontainern in die Seehausener Straße

28.07.26 –

Vorgang:  KA/1212/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wer hat den Bauantrag gestellt und weshalb wurde eine 2-geschossige Bauweise beantragt?

    Der Bauantrag wurde durch das bezirkliche Facility Management eingereicht.
    Das Bezirksamt beschloss die Umsetzung der Schulcontainer in die Seehausener Straße unter der Prämisse, dass der Hundeauslaufplatz „SeeHunde“ erhalten bleibt, mit diesem ein Kompromiss zur Flächennutzung gefunden wird und dieser der Containerstellung zustimmt. Folglich erfolgte die Einpassplanung unter der Prämisse des maximalen Flächenerhalts für den Hundeauslaufplatz. Es erfolgte eine Machbarkeitsstudie, die verschiedene Varianten der Containeraufstellung untersuchte. Aufgrund des eingeschränkten Platzangebots wurde sich für die Variante der aufgestockten Containeranlage entschieden. Dadurch kann ein Maximum an Schulhoffläche ermöglicht werden. Die Erschließungskosten werden reduziert. Der Hundeauslaufplatz kann in einer größtmöglichen Fläche erhalten bleiben. Zudem konnte die Anzahl an zu fällenden Bäumen deutlich reduziert werden.
     
  2. Werden die Schulcontainer in der Seehausener Straße barrierefrei nutzbar sein und wenn nein, welche Barrieren werden für Menschen mit Beeinträchtigungen durch das Bezirksamt errichtet?

    Das Erdgeschoss wird uneingeschränkt barrierefrei nutzbar sein, das Obergeschoss jedoch nicht. Aufgrund der begrenzten Grundstückskapazitäten sowie des temporären Charakters wurde diese Entscheidung zwischen den zuständigen Stellen im Bezirksamt getroffen. Der Schulträger wird schulorganisatorisch so steuern, dass ein weitreichendes Maß an Inklusion gewährleistet wird. 
     
  3. Wie wird der zweite Rettungsweg für Menschen im Rollstuhl sichergestellt?

    Der Schulstandort wird so organisiert, dass Menschen im Rollstuhl ausschließlich im Erdgeschoss untergebracht sein werden. Jeder Container verfügt über zwei voneinander unabhängige Rettungswege.

  4. Welche Hitzeschutzmaßnahmen (wie z. B. Trinkwasserbrunnen, Sonnensegel, Baumpflanzungen) werden mit der Nutzungsaufnahme der Schulcontainer in der Seehausener Straße auf dem Grundstück umgesetzt sein?

    Das Grundstück besitzt eine üppige Vegetation. Viele Bäume sorgen für Schatten. Zudem sollen 8 Bäume aus der Salzmannstraße umgesetzt werden. Die Container sind nach GEG-Standard gebaut und besitzen sowohl Raffstore als auch Rollladen.
     
  5. Wurde mit dem Bauantrag eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB beantragt?

    Ja
     
  6. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung des Bauantrags und welche Schritte stehen für die Erteilung einer Baugenehmigung noch aus?

    Der Bauantrag wurde am 29. Mai 2026 eingereicht. Zwischenzeitlich wurden alle Nachforderungen nachgereicht. Aktuell wird nur noch der amtliche Lageplan angepasst und in Kürze dem BWA vorgelegt, so dass eine abschließende Prüfung erfolgen kann.
     
  7. Wurde das Grundstück bereits vom Finanzvermögen in das Fachvermögen des Schul- und Sportamts übertragen und wenn nein, wann soll die Übertragung erfolgen?

    Ja, die Übertragung ist vor Bauantragsstellung erfolgt.
     
  8. Zu welchem Datum wurde der Pachtvertrag mit dem Betreiber eines Hundeauslaufgebietes sowie einer Hundeschule gekündigt und kann das Vertragsverhältnis den geplanten Bauablauf stören?

    Die Hundeschule wird von der Maßnahme nicht tangiert. 
    Mit dem Hundeauslaufgebiet wurde im Rahmen längerer Abstimmungen ein Flächennutzungskompromiss gefunden. Dieses gibt nur einen geringen Teil seiner Fläche ab und bleibt im Wesentlichen erhalten. Eine Anpassung der Nutzfläche wird durchgeführt werden, sobald das Vermessungsergebnis vorliegt.
    Durch die umfangreiche bereits durchgeführte Vorabstimmung ist nicht davon auszugehen, dass Störungen im Bauablauf entstehen. 
     
  9. Wird das (laut Geoportal Berlin) 6455 m² große Flurstück 543 für den Verbleib der Hundeschule und des Hundeauslauf mit Flächeneinbußen geteilt und ein neues Flurstück gebildet, so dass für die schulische Nutzung nur noch 4526 m² übrigbleiben, was im Vergleich zum (laut Geoportal Berlin) 5388 m² großen Flurstück in der Salzmannstraße 34 eine Verschlechterung darstellt?

    Das Flurstück 542 wird von bisher 4.526 m² um 1.572 m² durch eine Teilfläche des Flurstück 543 auf 6.098 m² vergrößert. Demnach steht dem Nutzer nicht weniger Fläche zur Verfügung als in der Salzmannstraße.

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Anfrage | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Neu-Hohenschönhausen | Wohnen und Stadtentwicklung

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