04.08.26 –
Vorgang: KA/1213/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Antwort Amt für Weiterbildung und Kultur:
In den Einrichtungen des Amtes für Weiterbildung und Kultur wurden in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Maßnahmen zum Hitzeschutz umgesetzt. Neben dem Einsatz von Ventilatoren und teilweise vorhandenen Kühlgeräten gehören dazu beispielsweise das Anbringen von Thermoschutzfolien an Fenstern und Sonnenschutzvorhänge in den Bibliothekseinrichtungen. Bei länger anhaltender oder extremer Hitze reichen diese Maßnahmen nicht aus, um an allen Standorten eine gesundheitlich verträgliche Raumtemperatur sicherzustellen.
Bei hohen Raumtemperaturen – insbesondere ab 30 °C – wird daher jeweils standort- und situationsbezogen geprüft, ob Veranstaltungen durchgeführt und Einrichtungen geöffnet bleiben können. Maßgeblich sind neben der tatsächlichen Temperatur unter anderem die räumlichen Bedingungen, die Dauer der Belastung, die Zahl und Zusammensetzung der Besuchenden sowie die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzmaßnahmen.
Für Besuchende wird zudem in den Einrichtungen kostenfrei Trinkwasser bereitgestellt. Soweit gesundheitliche Beeinträchtigungen für Mitarbeitende oder Besuchende dennoch nicht hinreichend ausgeschlossen werden können, werden Veranstaltungen abgesagt, Öffnungszeiten eingeschränkt oder Einrichtungen vorübergehend geschlossen. Die Entscheidung wird durch die jeweils verantwortliche Leitung in Abstimmung mit der Amtsleitung und dem zuständigen Leiter/Leiterin der Abteilung getroffen.
Angesichts zunehmend häufiger und länger andauernder Hitzeperioden reichen mobile und bauliche Einzelmaßnahmen perspektivisch nicht aus. Um die Einrichtungen dauerhaft arbeits- und betriebsfähig zu halten und den Gesundheitsschutz für Mitarbeitende und Besuchende sicherzustellen, ist daher die schrittweise Ausstattung geeigneter Standorte mit wirksamen Kühl- beziehungsweise Klimatisierungssystemen erforderlich.
Antwort Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung hat bislang keine spezifischen Regelungen für den Umgang mit hitzebedingten Gesundheitsschäden bei eigenen Veranstaltungen erarbeitet. Aus den bisherigen Erfahrungen bestand hierfür kein Anlass, da entsprechende Vorfälle bislang nicht aufgetreten sind.
Bei größeren Veranstaltungen der Wirtschaftsförderung werden zudem Sanitätsdienste beauftragt, um die medizinische Erstversorgung der Teilnehmenden bei Bedarf sicherzustellen.
Antwort Amt für Soziales
Aufgrund der unterschiedlichen baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den kommunalen Begegnungsstätten erfolgt die Einschätzung der Situation durch die jeweilige Einrichtungsleitung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der aktuellen Wetterlage. Zur Orientierung werden die Empfehlungen des Berliner Hitzeaktionsplans, die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes sowie die Informationen des Seniorennetzes Berlin herangezogen. Den Leitungen der kommunalen Begegnungsstätten wurden seitens der Offenen Altenhilfe folgende Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Hitze zur Verfügung gestellt:
Bereitstellung von kostenfreiem Leitungswasser für Besucherinnen und Besucher sowie für ehrenamtlichen Tätige
regelmäßige Hinweise auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr während der Gruppenangebote, vor allem bei Sportangeboten
Bereitstellung und Auslage von Informationsmaterialien zum Hitzeschutz (u. a. Materialien der Berliner Kampagne „Bärenhitze“(Lageso))
Information über den Hitzeservice des Silbernetzes e. V., der älteren Menschen während Hitzeperioden telefonische Beratung und Unterstützung anbietet
Nutzung vorhandener Klimageräte bzw. möglichst kühler Aufenthaltsräume, soweit vorhanden
Unabhängig davon informieren die Berliner Hausbesuche im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit ältere Menschen über Hitzeschutzmaßnahmen, den Hitzeservice des Silbernetzes e. V. sowie über kühle Aufenthaltsorte im Bezirk.
Für Veranstaltungen wird den Einrichtungen empfohlen:
möglichst Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten im Schatten oder in kühlen Räumen bereitzustellen
kostenfreies Trinkwasser anzubieten
während Hitzeperioden auf den Ausschank alkoholischer Getränke zu verzichten
bei längeren oder körperlich belastenden Angeboten regelmäßige Trink- und Erholungspausen (z. B. alle 30 Minuten bei Tanzveranstaltungen) einzuplanen
Veranstaltungen bei Bedarf auf eine kühlere Tageszeit zu verlegen oder Veranstaltungen ggf. zu verschieben
Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, geeignete kommunale Begegnungsstätten als „Kühle Orte“ im Berliner Hitzeschutzportal registrieren zu lassen.
Mittelfristig ist vorgesehen:
Für die einzelnen Begegnungsstätten einrichtungsbezogene Hitzeschutzkonzepte zu entwickeln
die Leitungen der Begegnungsstätten zum Thema Hitzeschutz zu sensibilisieren
die bezirkliche Hitzeschutzbeauftragte zu einer Dienstbesprechung der Leitungen einzuladen
Informations- und Präventionsveranstaltungen zum Thema Hitze in den Begegnungsstätten durchzuführen
Antwort zu 2. und 3. Geschäftsbereich für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt- und
Naturschutz
Das Bezirksamt orientiert sich bei der Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen an den allgemeinen Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzvorgaben sowie an den Empfehlungen des Hitzeschutzes. Dabei wird die jeweils zu erwartende Wetterlage berücksichtigt.
Je nach Art, Ort und Dauer einer Veranstaltung können situationsabhängig geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählen beispielsweise die Bereitstellung von Trinkwasser, die Nutzung oder Schaffung von Schattenbereichen, die Anpassung von Abläufen oder Veranstaltungszeiten sowie Hinweise an Teilnehmende zu einem angemessenen Verhalten bei hohen Temperaturen.
Pauschale, für alle Veranstaltungen gleichermaßen geltende Regelungen bestehen aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht. Die erforderlichen Maßnahmen werden jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten geprüft und festgelegt.
Antwort Amt für Weiterbildung und Kultur:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Antwort Wirtschaftsförderung:
Eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderung wurde bislang aufgrund starker oder extremer Wärmebelastung nicht abgesagt.
Antwort Sozialraumorientierte Planungskoordination:
Wetterbedingte Absagen zu Veranstaltungen waren bisher eher die Ausnahme und wurden nach Rücksprache im Bezirksamt und unter Beratung zur Gefahrenslage im Einzelfall getroffen.
Antwort Serviceeinheit Personal zu Frage 2 und 3:
Zentral organisiert Veranstaltungen der SE Personal (u.a. Auswahlverfahren, Schulungen, übergreifende Dienstbesprechungen etc.) werden bei extremer Wärmebelastung entweder in die Morgen- bzw. Vormittagsstunden geplant/verlegt oder falls dies nicht möglich sein sollte, gänzlich abgesagt und terminiert. Selbstverständlich werden bei solchen Veranstaltungen ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt und ausreichend Pausenzeiten eingeplant.
Darüber hinaus sind bereits in einigen Beratungsräume des Bezirksamtes Klimageräte eingebaut worden, sodass diese vorrangig genutzt werden, soweit frei verfügbar.
Antwort Amt für Soziales
Die Entscheidung über die Durchführung, Anpassung, Verlegung oder Absage einer Veranstaltung erfolgt durch die jeweilige Einrichtungsleitung der kommunalen Begegnungsstätte unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort. Dabei werden insbesondere die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes, die örtlichen Gegebenheiten sowie die gesundheitlichen Risiken für die überwiegend älteren Besucherinnen und Besucher berücksichtigt. Zum Schutz der Besuchenden können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Verlegung von Veranstaltungen in kühlere Räume
zeitliche Verlegung von Veranstaltungen auf eine kühlere Tageszeit
Verkürzung der Veranstaltungsdauer
Reduzierung oder Anpassung körperlich belastender Angebote
Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser und regelmäßigen Trinkpausen
Nutzung schattiger Aufenthaltsbereiche
Information der Teilnehmenden über geeignete Verhaltensweisen bei Hitze sowie über bestehende Unterstützungsangebote (z. B. Silbernetz e. V.).
Kann aufgrund extremer Hitze oder der örtlichen Gegebenheiten ein sicherer Veranstaltungsbetrieb nicht gewährleistet werden oder sagen Besuchenden bzw. ehrenamtlich Tätige ihre Teilnahme aufgrund der Hitzebelastung ab, können Veranstaltungen durch die jeweilige Einrichtungsleitung abgesagt oder verschoben werden.
Antwort Wirtschaftsförderung:
Jedes Büro der Wirtschaftsförderung ist mindestens mit einem Luftventilator ausgestattet. Darüber hinaus besteht für alle Mitarbeitenden der Wirtschaftsförderung die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, sofern die dienstlichen Belange dies zulassen.
Antwort Serviceeinheit Personal:
Der richtige Weg liegt in einer Kombination von verschiedenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, sowie in der Anpassung des persönlichen Verhaltens der Beschäftigten an den Temperaturen am Arbeitsplatz. Verantwortlich in der Umsetzung sind die jeweiligen Führungskräfte der Service- und Organisationseinheiten - vor allem für die besonders vulnerablen Mitarbeitenden - unter Beachtung der fachlichen und örtlichen Gegebenheiten, weshalb es im Bezirksamt Lichtenberg keine einheitlichen Vorgaben geben kann.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Empfehlungen/Hinweise von den Bezirksbürgermeistern*innen an die SE und OE Leiter*innen. Zusätzlich wurde ein Leitfaden „Verhaltensempfehlung bei Hitze“ allen Mitarbeitern*innen zur Verfügung gestellt.
Beispiele, wie die Umsetzung im Bezirksamt Lichtenberg erfolgt:
• Nutzung der Außen - und Innenjalousien
• Nutzung dienstlich beschaffter Ventilatoren im eigenen Büro,
• die Verlagerung der Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden bzw. später zum Abend hin (Blockarbeitszeiten)
• Nutzung der Gleitzeit und Ausgleich der Mehrarbeitszeit
• Nutzung „freier“ Büroräume im Schatten
• längere Pausenzeiten
• Nutzung Homeoffice / „hybrides Arbeiten“ z.B. ab dem Mittag im HomeOffice
• Bereitstellung von Wasserspendern (Bürodienstgebäuden) bzw. Getränken (Außendienstmitarbeitende)
• Reduzierung der Außeneinsätze bei Außendienstmitarbeitenden
Antwort Facility Management:
Mitarbeitende können im Rahmen der geltenden Gleitzeitregelungen ihre Arbeitszeit so legen, dass sie vor der größten Hitze wieder zu Hause sind. Dies gilt für besonders vulnerable Gruppen explizit. Es kann verstärkt bzw. im HO gearbeitet werden, wenn die Arbeitsaufgaben dies zu lassen. Es ist außerdem möglich, in solchen Zeiten Überminuten abzubauen oder vorübergehend ins Minus zu gehen.
Antwort Amt für Stadtentwicklung – Fachbereich Vermessung:
An Tagen mit starker oder extremer Wärmebelastung finden die Außendiensttätigkeiten nur vormittags bzw. spätestens bis Mittag statt.
Die Kollegen nutzen besonders die Stunden am Morgen (ab 6:15 Uhr), ihre Außendiensttätigkeiten durchzuführen.
Antwort Serviceeinheit Personal:
Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf sogenanntes „Hitzefrei“. Auch können keine Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden.
Ein eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes kann als Arbeitsverweigerung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Arbeitgeber ist jedoch durch das Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen (s. Maßnahmen zu Punkt 4). Für entsprechenden Maßnahmen sind die OE/SE-Leitungen zuständig.
Antwort Straßen- und Grünflächenamt:
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat das SGA jedoch diverse Maßnahmen ergriffen. U.a. ist die Arbeitszeit während der Sommermonate angepasst und wird immer ausreichend Trinkwasser, Sonnencreme und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden bei außergewöhnlichen Hitzeperioden die Vorgesetzten der Mitarbeitenden angewiesen nur im Schatten und nur leichte Arbeiten verrichten zu lassen und ggf. Arbeiten innerhalb der Gebäude verrichten zu lassen.
Antwort Ordnungsamt
Es ist noch hinzuzufügen, dass im Rahmen organisatorischer Maßnahmen zum Hitzeschutz von Außendienstkräften des Ordnungsamtes keine starren Temperaturgrenzwerte oder allgemeine Beschäftigungsverbote bestehen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich nach den konkreten Arbeitsbedingungen, der Art der Tätigkeit und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Grundsätzlich wird der Außendienst bei hoher Wärmebelastung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten organisatorisch so gesteuert, dass gesundheitliche Belastungen reduziert werden, ohne die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung zu beeinträchtigen. Soweit es die Einsatzlage zulässt, werden Außendiensttätigkeiten zeitlich angepasst, sonnenexponierte Arbeiten reduziert sowie Tätigkeiten im Innenbereich oder an schattigen Orten bevorzugt durchgeführt. Den Beschäftigten stehen Trinkwasser sowie Möglichkeiten zur kurzfristigen Abkühlung und zu zusätzlichen Erholungspausen nach Bedarf zur Verfügung. Führungskräfte berücksichtigen die jeweilige Belastungssituation im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht. Beschäftigte werden angehalten, auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und geeigneten Sonnenschutz zu achten sowie bei gesundheitlichen Beschwerden die Tätigkeit zu unterbrechen und die Führungskraft zu informieren.
Antwort Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben und Umwelt- und Naturschutzamt:
Sofern Außendienstfähigkeit besteht, sind die Kollegen und Kolleginnen auch im Außendienst tätig. Bei besonderen Hitzelagen versuchen die OE durch freiwillige Verlagerung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden zu reagieren und entsprechende Angebote zu machen.
Antwort Geschäftsbereich Schule und Sport:
Im Geschäftsbereich Schule und Sport gibt es Regelungen zu Ausnahmen vom festgelegten Arbeitszeitmodell hinsichtlich des mobilen Arbeitens bis auf Widerruf für Arbeitstage, an denen der Deutsche Wetterdienst eine amtliche Wetterwarnung herausgibt für die Lagen Glättegefahr (durch bspw. Schnee, Frost, überfrierenden Regen), Sturm und Hitze. Dabei ist es unerheblich, wie sich die tatsächliche Wetterlage entwickelt. Wesentlich ist, dass bis unmittelbar vor Dienstbeginn eine entsprechende Wetterwarnung für diesen Tag veröffentlicht war.
Antwort Gesundheitsamt
Das Bezirksamt entwickelt den Hitzeschutz als Bestandteil einer integrierten Krisenvorsorge kontinuierlich weiter. Hierzu wurde ein bezirklicher Hitzeschutzplan erarbeitet, der sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren befindet. Die Erkenntnisse und abgeleiteten Maßnahmen aus der bezirklichen Blackout-Veranstaltung am 3. Juni 2026 werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Zusammenarbeit mit dem Bereich Gesundheitsversorgung und zukünftigen Katastrophenschutz. Ziel ist eine abgestimmte Vorbereitung auf klimabedingte Krisenlagen und die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Antwort Gesundheitsamt
Das Bezirksamt akquiriert derzeit geeignete kühle Ort im Bezirk und bindet diese in das berlinweite Informationsangebot „Kühle Orte“ ein. Die teilnehmenden Einrichtungen können ihre Standorte durch Beachflags, Aufkleber oder Informationsmaterial kenntlich machen.
Die Veröffentlichung erfolgt fortlaufend über die entsprechende Karte auf den Internetseiten www.berlin.de und erleichtert insbesondere vulnerablen Personen die Orientierung zu öffentlich zugänglichen kühlen Aufenthaltsorten. Ein bezirklich organisierter Transport zu diesen Einrichtungen ist nicht vorgesehen.
Antwort Facility Management:
Komplett gekühlte Gebäude haben wir nicht, aber Besprechungsräume, die klimatisiert werden können. Diese stehen in Beratungsfreien Zeiten den Mitarbeitenden als gekühlter Arbeitsraum zur Verfügung.
Antwort Gesundheitsamt
Das Bezirksamt informiert im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über Maßnahmen zum Schutz vor Hitze. Hierzu gehören Verhaltensempfehlungen auf der bezirklichen Internetseite sowie im bezirklichen Hitzeschutzplan.
Antwort Serviceeinheit Personal:
Im Außendienst gehören Kopfbedeckungen entweder zur Grundausstattung (Ordnungsamt) oder sie werden in Eigenregie besorgt und getragen. Kühlwesten sind nicht vorhanden, werden mehrheitlich auch nicht gewünscht.
Grundsätzlich haben alle Bereiche bestätigt, dass Außenarbeiten an Tagen mit extrem hoher Hitzebelastung in Morgen- und Vormittagszeiten verlegt werden; ggf. werden Dienstpläne angepasst. Dazu werden ausreichend Pausenzeiten festgelegt und über das Arbeiten bei Hitze unterwiesen.
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht jedoch diverse Maßnahmen ergriffen. U.a. ist die Arbeitszeit während der Sommermonate angepasst und wird immer ausreichend Trinkwasser, Sonnencreme und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden bei außergewöhnlichen Hitzeperioden die Vorgesetzten der Mitarbeitenden angewiesen nur im Schatten und nur leichte Arbeiten verrichten zu lassen und ggf. Arbeiten innerhalb der Gebäude verrichten zu lassen.
Antwort Facility Management:
FM hat keine Kühlwesten und entsprechende Kopfbedeckungen. Die Mitarbeitenden sind gehalten, ihre Außentermine/ Baustellentermine in die Vormittagsstunden zu legen, Beratungen mit Externen digital durchzuführen.
Antwort Amt für Stadtentwicklung – Fachbereich Vermessung:
Die Anschaffung von Kühlwesten und Kopfbedeckungen für die Außendienstmitarbeitenden wird befürwortet.
Antwort Amt für Stadtentwicklung – Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde:
Der Fachbereich besitzt keine solche Schutzkleidung. Z.Z. wird diese im FB auch nicht benötigt.
Klimaanlagen in den Büroräumen werden allgemein für viel wichtiger angesehen.
Bei eventuell eintretenden extremen, langanhaltenden und zunehmenden Hitzeperioden kann solche Schutzkleidung in Zukunft sinnvoll werden.
Diese sollte dann aber unbedingt regional und nachhaltig hergestellt sein.
Antwort Gesundheitsamt:
Grundlage für die Einschätzung von Hitzebelastungen im Bezirk Lichtenberg sind die amtlichen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Der DWD unterscheidet zwei Warnstufen:
Starke Wärmebelastung (Warnstufe 1): Warnung bei einer gefühlten Temperatur von etwa 32 Grad sowie fehlender ausreichender nächtlicher Abkühlung.
Extreme Wärmebelastung (Warnstufe 2): Warnung bei einer gefühlten Temperatur von etwa 38 Grad. Sollte die Hitzewarnstufe 2 erreicht werden, wird der Katastrophenschutz tätig und führt entsprechende Maßnahmen durch (u.a. Information vulnerabler Gruppen).
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Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung