BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Frauenzentrum für FLINTA*: Entscheidung ohne die BVV?

14.09.26 –

Vorgang:  KA/1263/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wann und aus welchen Gründen hat das Bezirksamt entschieden, entgegen vorheriger Berichte und Absprachen das Frauenzentrum für FLINTA* nicht selbst umzusetzen, sondern die Umsetzung an einen freien Träger zu übertragen? Es wird um eine chronologische Darstellung gebeten, welche konkreten Maßnahmen das Bezirksamt vor Beginn des Interessenbekundungsverfahrens bereits selbst zur Umsetzung des Frauenzentrums für FLINTA* eingeleitet hatte und zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Schritte erfolgten.

    Das Bezirksamt hat über die Überlegungen und Meilensteine regelmäßig im Ausschuss berichtet. Ursprüngliches Ziel war, das Frauenzentrum von Anfang an „kommunal“ zu führen. Sowohl die Suche nach Räumlichkeiten als auch die Anschaffung von Möbeln (ggf. Vergaberecht) haben zu vorläufigen anderen Überlegungen geführt. Eine Anmietung von zusätzlichen Räumen wird aktuell durch das Land Berlin nahezu vollständig ausgeschlossen. Am mittelfristigen Ziel der „Kommunalisierung“ hält das Bezirksamt fest; dies war auch Inhalt des Interessenbekundungsverfahrens.
     
  2. Warum wurde im Interessenbekundungsverfahren ausschließlich nach Konzepten für Frauen gefragt, obwohl das Frauenzentrum gemäß dem Beschluss der BVV Angebote für FLINTA* bereitstellen soll?

    Die Bezeichnung „Frauenzentrum“ ist eine etablierte und auch in anderen Bezirken gebräuchliche Bezeichnung für Einrichtungen der frauenpolitischen Arbeit und ermöglicht eine klare und niedrigschwellige Ansprache von Frauen. Die Ausrichtung auf FLINTA* steht dem Konzept nicht entgegen und war bei der Konzeption des Frauenzentrums von Beginn an mitgedacht. Angebote für FLINTA* werden ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Arbeit des Frauenzentrums sein.
     
  3. Inwiefern wurden Konzepte zum Schutz von FLINTA* bei der Bewertung durch die Jury berücksichtigt?

    Die Bedarfe von FLINTA* wurden im gesamten Interessenbekundungsverfahren berücksichtigt. Die Bewertungsmatrix sah ausdrücklich einen intersektionalen Ansatz und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen, unter anderem im Hinblick auf Migration, LSBTIQ* und Alter, vor. Zudem wurde durch die Zusammensetzung der Jury eine queer- und diversitätssensible Fachperspektive einbezogen.

    Im Konzept des ausgewählten Trägers wurde die FLINTA*-Perspektive ausdrücklich berücksichtigt. Der Träger verfügt zudem über intensive Kontakte und Kooperationen mit Einrichtungen und Trägern, die auf unterschiedliche FLINTA*-Zielgruppen spezialisiert sind. Diese Vernetzung wurde bei der Bewertung des Konzepts berücksichtigt.

  4. Wie plant der Verein für aktive Vielfalt e. V., geeignete Schutzkonzepte für alle von patriarchaler Gewalt betroffenen Personen sicherzustellen?

    Das Konzept sieht einen geschützten und niedrigschwelligen Raum für Frauen und FLINTA*-Personen vor. Dies wird durch das Zusammenspiel von Beratungs- und Präventionsangeboten, Empowerment, Gesundheitsförderung, der entsprechenden Angebotsgestaltung sowie durch Projektorganisation und Qualitätsmanagement sichergestellt. Die derzeit laufende Immobiliensuche berücksichtigt dabei ausdrücklich die Anforderungen an einen geeigneten Schutzraum.
     
  5. Aus welchen Mitgliedern setzte sich die Jury zusammen?

    Die Jury setzte sich aus vier Personen mit unterschiedlichen, für die Bewertung der eingereichten Konzepte relevanten, fachlichen und politischen Perspektiven zusammen:

        • Diversity- und Queerbeauftragte des Bezirks: brachte insbesondere die queer- und diversitätssensible Perspektive in das Auswahlverfahren ein. Dies war vor dem Hintergrund der vorgesehenen Ausrichtung des Frauenzentrums auf FLINTA* von besonderer Bedeutung, da neben Angeboten für Frauen auch die Bedarfe weiterer von patriarchalen Strukturen und Gewalt betroffener Personen berücksichtigt werden sollten.

        • Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks:  war aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit für die Gleichstellungsarbeit und die inhaltliche Entwicklung des Frauenzentrums maßgeblich in die Vorbereitung des Verfahrens eingebunden. Die fachlichen Vorbereitungen, Abstimmungen und konzeptionellen Überlegungen zur Umsetzung des Frauenzentrums erfolgten federführend über die Gleichstellungsbeauftragte. In die Jury brachte sie insbesondere ihre Expertise in den Bereichen Gleichstellung, geschlechtsspezifische Gewalt, frauenpolitische Arbeit sowie die fachlichen Anforderungen an ein Frauenzentrum ein. Darüber hinaus war die Berücksichtigung der im BVV-Beschluss vorgesehenen Ausrichtung des Angebots auf FLINTA* ein wesentlicher Bestandteil der fachlichen Perspektive. Ebenso wurden die Sichtweisen der Ausschussmitglieder, die in persönlichen Gesprächen oder im Zuge der Ausschusssitzungen ausgetauscht wurden, in der Ausschreibung und Schwerpunktsetzung berücksichtigt.

        • Mitglied des Frauenbeirats Lichtenberg: ergänzte die Jury mit einer zivilgesellschaftlich eingebundenen und vom Verfahren unabhängigen Perspektive. Dadurch konnten auch Erfahrungen und Einschätzungen aus der bezirklichen frauenpolitischen Arbeit in die Bewertung einfließen.

        • Bezirksbürgermeister: war bereits im Vorfeld des Interessenbekundungsverfahrens eng in die Entwicklung und Abstimmung des Vorhabens eingebunden. Die wesentlichen bisherigen Absprachen und politischen Abstimmungen zur Umsetzung des Frauenzentrums erfolgten unter seiner Einbindung. Als Mitglied der Jury brachte er daher neben der politischen Perspektive auch seine Kenntnis der mit dem Vorhaben verbundenen bezirkspolitischen Zielsetzungen ein. 

    Durch die Zusammensetzung der Jury wurden somit gleichstellungs-, frauenpolitisch sowie queer- und diversitätssensible Fachperspektiven mit einer unabhängigen zivilgesellschaftlichen und einer politischen Perspektive verbunden. Dies ermöglichte eine breit aufgestellte fachliche Bewertung der eingereichten Konzepte, insbesondere im Hinblick auf die im BVV-Beschluss vorgesehene Ausrichtung des Angebots auf FLINTA*.

  6. Wann wurde die Jury einberufen?

    Die Jury wurde am 12. August 2026 einberufen. 
     
  7. Durch wen wurde die Jury einberufen?

    Die Verantwortung liegt hierfür beim Bezirksbürgermeister.
     
  8. Wann fanden die Beratungen der Jury statt?

    Die abschließende gemeinsame Beratung und Bewertung der eingereichten Handlungskonzepte fand am 18. August 2026 von 9-10:30 Uhr statt.
     
  9. Wurde die BVV in die Jury beziehungsweise in das Auswahlverfahren einbezogen?

    Siehe Antwort auf Frage 5.
     
  10. Falls die BVV nicht einbezogen wurde: Aus welchen Gründen wurde auf eine Beteiligung der BVV verzichtet?

    Aufgrund der sitzungsfreien Zeit war dies nicht möglich.

Kategorie

Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Offene Gesellschaft

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