BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nachfragen zum Bebauungsplanverfahren 11-187 VE Nördlich Landsberger Allee/ Treffurter Straße

09.12.25 –

Vorgang: KA/1074/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Werden nach der Überarbeitung der Planung aufgrund der Rückmeldung aus der Sitzung des Baukollegiums am 30.09.2024 erneute frühzeitige Beteiligungen durchgeführt?

    Nein, eine erneute Durchführung frühzeitiger Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ist nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der bisher durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit, deren Abwägungsergebnis vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.09.2024 beschlossen wurde, fließen in die weitere Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-187 VE ein.
     
  2. Wie möchte das Bezirksamt planungsrechtlich einen guten Wohnungsbau ermöglichen und hinreichend sensibel auf die Bestandsstrukturen reagieren?

    Im Zuge der Hinweise und Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen sowie im Ergebnis des durchgeführten dialogorientierten Werkstattverfahrens wurde die Planung soweit angepasst, dass die Interessen sowohl des Landes Berlins und des Vorhabenträgers als auch der Anwohnerschaft berücksichtigt werden. Die derzeit beauftragten Fachgutachten und die daraus resultierenden Maßnahmen stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften in der Planung eingehalten werden.
     
  3. Teilt das Bezirksamt die Empfehlung des Baukollegiums, ein dialogorientiertes Werkstattverfahren durchzuführen und aus welchen Gründen verzichtete der Vorhabenträger bislang, der Empfehlung zu folgen?

    Die Empfehlung des Baukollegiums wird geteilt. Zwischen Mai und September 2025 wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung ein dialogorientiertes Verfahren vom Vorhabenträger gemeinsam mit dem westlich tätigen Vorhabenträger organisiert und durchgeführt. Die Aufgabenstellung wurde zwischen dem FB Stadtplanung, dem Baukollegium und den Vorhabenträgerinnen abgestimmt.

    Im Ergebnis wurde in der Sitzung am 04.09.2025 die städtebauliche Figur des Büros Machleidt ausgewählt, welche grundsätzlich die Zustimmung des Beratungsgremiums (bestehend aus Vertreter:innen des Baukollegiums, der Wohnungsbauleitstelle, der beiden Vorhabenträgerinnen und des Bezirksamts) fand.

  4. Was ist der Anlass und was der Inhalt des Schreibens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, über dessen Eingang das Bezirksamt den Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management am 22.05.2025 informierte?

    Der Fachbereich Stadtplanung geht davon aus, dass hier die E-Mailkorrespondenz zwischen der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und dem Bezirksamt vom 06./07.05.2025 gemeint ist. Anlass war die Ausarbeitung der Aufgabenstellung zum dialogorientierten Werkstattverfahren. Es wurde darüber informiert, dass in Anbetracht des hohen Bedarfs an Wohnraum im Bereich nördlich der Landsberger Allee auch Hochpunkte entwickelt werden können. Die Mitteilung der Wohnungsbauleitstelle erfolgte in Abstimmung mit der Senatsbaudirektorin.
     
  5. Welchen Zeitplan bis zur Planreife und zur Festsetzung des Bebauungsplans verfolgt der Vorhabenträger nach Kenntnis des Bezirksamts?

    Der Vorhabenträger ist daran interessiert, die für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-187 VE erforderlichen Verfahrensschritte zügig durchzuführen. Ein konkreter Zeitplan kann aufgrund der Komplexität des Verfahrens nicht benannt werden.
     
  6. Welche Gutachten liegen bereits vor und welche müssen noch erarbeitet werden?

    Folgende Gutachten werden unter Berücksichtigung der angepassten Planung derzeit erstellt bzw. überarbeitet:

        • Verkehrskonzept
        • Lärmtechnische Untersuchung
        • Klimaresilienzuntersuchung
        • Artenschutzfachbeitrag/Umweltbelange
        • Belichtungs- und Besonnungsstudie
        • Baugrunduntersuchung
        • Brandschutzkonzept

  7. Welche Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB strebt das Bezirksamt an, was soll im Durchführungs- oder städtebaulichen Vertrag geregelt werden?

    Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind u.a. folgende Festsetzungen vorgesehen:

        • Zu Art (Wohnen) und dem Maß der baulichen Nutzung,
        • Zur Bauweise, 
        • Zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
        • Zur Stellung der baulichen Anlagen,
        • Regelungen zum Lärmschutz,
        • Zur Gestaltung der Grün- und Freiflächen.

    Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-187 VE soll entsprechend dem von der Senatsverwaltung bereitgestellten Mustervertrag u.a. folgende Regelungen bei entsprechendem Bedarf enthalten:

        • Bauverpflichtung zur Umsetzung des Bauvorhabens sowie der Außenanlagen
        • Mietpreisbindung und Belegungsbindung
        • Kosten für Kindertageseinrichtungen
        • Kosten für Grundschulerweiterung
        • Erschließungspflicht, Art und Umfang der Erschließungsanlagen
        • Bürgschaften

  8. Mit welchen informellen Beteiligungsformaten beabsichtigt das Bezirksamt, Anwohnende in die Entwicklung der Planung bis zur Festsetzung des Bebauungsplans einzubeziehen?

    Der Fachbereich Stadtplanung beabsichtigt derzeit keine informelle Beteiligung der Anwohnenden. Inwieweit der Vorhabenträger eine Informationsveranstaltung durchführt, ist Gegenstand der derzeitigen Abstimmungen mit dem Fachbereich.

Kategorie

Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung

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