23.02.26 –
Aktueller Stand: DS/1936/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit Akteuren der Landesebene – wie der zuständigen Senatsverwaltung, Stromnetz Berlin und den Berliner Stadtwerken – die vorhandenen Solaranlagen auf Schulgebäuden und Turnhallen mit Speichern und notstromfähigen Hybrid‑Wechselrichtern auszustatten. So soll im Katastrophenfall bzw. in einer Notsituation eine autarke Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebäuden sichergestellt werden.
Begründung:
Die spontane Verfügbarkeit von Generatoren kann in großen Katastrophenszenarien unterbrochen sein, weswegen eine entsprechende Vorsorge sinnvoll ist. Batteriespeicher sind stark im Preis verfallen und können wirtschaftlich betrieben werden. Daher kann diese Option ein wichtiger Baustein für eine bessere Krisenvorbereitung sein.
Kategorie
Antrag | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung