BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Rathaus-Räume nicht unter Wert überlassen: Miete nach 20 Jahren anpassen

09.01.26 –

Aktueller Stand: DS/1902/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Miete für die Räume im Rathaus Lichtenberg mindestens so anzupassen, dass die Inflationsrate seit der letzten Festlegung der Preise im Jahr 2004 abgebildet wird.

Die bisherige kostenfreie Nutzung der Räume gemäß der „Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen (Raumnutzungsanweisung – AllARaum)” des Senats von Berlin, ergänzt durch den Bezirksamtsbeschluss Nr. 184/2009 „Überlassung von Objekten des Bezirksamtes an Dritte”, soll weiterhin beibehalten werden.

 

Begründung:

Die aktuellen Mieten für Räume im Rathaus wurden das letzte Mal vor mehr als 20 Jahren angepasst. Für den Ratssaal werden bspw. 60 €/h fällig, für den Raum 223 15 €/h und für die Räume 2, 7 und 114 10 €/h.

Laut dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes[1] ergibt sich für den Zeitraum von 2004 bis 2024 eine Preissteigerung von ca. 149% (aufgerundet). 60 € im Jahr 2004 entsprächen unter Berücksichtigung der Preissteigerung 89,25 € im Jahr 2024 (Berechnung: 119,3 / 80,2 * 60 €).

Die Anpassung der Raummieten an den Verbraucherpreisindex betrifft ausschließlich Anmietungen durch Externe, die bisher entgeltpflichtig waren. Alle Nutzergruppen, die gemäß AllARaum und Bezirksamtsbeschluss Nr. 184/2009 von der Entgeltpflicht befreit sind, bleiben auch weiterhin von Mietkosten befreit. Konkret bedeutet dies: Die kostenfreie Raumnutzung bleibt bestehen für Organisationseinheiten des Landes Berlin einschließlich ihrer Beschäftigtenvertretungen, für öffentliche Schulen und Universitäten sowie schulbezogene Veranstaltungen wie Elternabende, für anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, förderungswürdige Sportorganisationen und Laienkunstvereinigungen, für gemeinnützige Vereine mit Bezirksförderung sowie für Volkshochschulen. Ebenso bleiben die Bezirksverordnetenversammlung, deren Ausschüsse und Fraktionen, Sprechstunden von Abgeordneten und Bezirksverordneten, Veranstaltungen unter Schirmherrschaft des Bezirksamtes (ausgenommen Veranstaltungen politischer Parteien) sowie Bürgerberatungen auf Initiative der Verwaltung von Mietkosten befreit. Die Mietkostenbefreiung soll auch weiterhin dem Ziel dienen, öffentliche Aufgaben, demokratische Teilhabe, Bildung sowie gemeinnützige soziale und kulturelle Arbeit im Bezirk zu unterstützen

[1]https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/a8b072d7

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Themen

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