BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Dringlichkeitsantrag

Queerfeindliche Gewalt nicht weiter unbeachtet lassen

17.12.25 –

Aktueller Stand: DS/1882/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, die in jüngster Zeit bekannt gewordenen queerfeindlichen Angriffe im Bezirk öffentlich wahrzunehmen und diese klar als queerfeindliche Gewalt zu benennen. Insbesondere wird das Bezirksamt ersucht, seiner Verantwortung im Bereich der Queerpolitik gerecht zu werden, zeitnah öffentlich Stellung zu beziehen und die Solidarität des Bezirks mit den Betroffenen deutlich zu machen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, die Arbeit gegen queerfeindliche Gewalt verbindlich in der bezirklichen Queer- und Präventionsarbeit zu verankern. Hierzu sollen bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betroffene queerfeindlicher Gewalt aktiv kommuniziert, die Zusammenarbeit mit entsprechenden Fach- und Beratungsstellen gestärkt und geeignete präventive Maßnahmen zur Sensibilisierung gegen Queerfeindlichkeit im öffentlichen Raum umgesetzt werden.


Begründung:

In den vergangenen Wochen kam es im Bezirk Lichtenberg zu mehreren schweren queerfeindlichen Angriffen im öffentlichen Raum. Darunter war ein Angriff auf eine trans Frau in einer Straßenbahn sowie ein Angriff auf zwei junge Frauen an einer Haltestelle. Diese Angriffe richteten sich gezielt gegen queere Menschen und stellten eine erhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit dar.

Queerfeindliche Gewalt hat Auswirkungen, die weit über die unmittelbar Betroffenen hinausgehen. Sie erzeugt Angst, schränkt die Bewegungsfreiheit ein und beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl queerer Menschen im gesamten Bezirk. Eine klare politische Einordnung und sichtbare Unterstützung durch das Bezirksamt sind daher wesentliche Bestandteile der Arbeit gegen queerfeindliche Gewalt.

Vor diesem Hintergrund ist das bisherige Ausbleiben einer öffentlichen Reaktion des Bezirksamts auf die bekannten Vorfälle problematisch. Gerade weil Queerpolitik einem eigenen Ressort zugeordnet ist, muss politische Verantwortung für den Umgang mit queerfeindlicher Gewalt klar und erkennbar sein.

 

Begründung der Dringlichkeit:

In der Nacht auf den 14. Dezember 2025 wurden zwei junge Frauen an einer Haltestelle in Lichtenberg queerfeindlich beleidigt und so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Dieser Vorfall reiht sich in eine Serie queerfeindlicher Angriffe im Bezirk ein: Bereits am 24. November 2025 wurde im Ortsteil Fennpfuhl eine trans Frau in einer Straßenbahn körperlich angegriffen und queerfeindlich beleidigt. Alle Taten richteten sich gezielt gegen queere Menschen und fanden im öffentlichen Raum statt.

Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt keine öffentliche Reaktion des Bezirksamts zu diesen Vorfällen vor. Diese Häufung queerfeindlicher Gewalt bei gleichzeitigem Ausbleiben einer politischen Einordnung hat unmittelbare Folgen: Sie führt zu akuter Verunsicherung in der queeren Community, schränkt die Bewegungsfreiheit queerer Menschen im Bezirk ein und birgt die Gefahr, dass Täter*innen sich ohne erkennbare politische Konsequenzen in ihrem Handeln bestärkt sehen.

Die Betroffenen und die queere Community im Bezirk benötigen jetzt – nicht erst in Wochen – klare und sichtbare Signale der Solidarität sowie konkrete Schutzmaßnahmen durch die politisch Verantwortlichen. Ein Abwarten bis zur regulären BVV-Sitzung im Januar würde bedeuten, dass diese schweren Übergriffe über Wochen politisch unbeantwortet bleiben und die Situation weiter eskalieren könnte.

Die Behandlung als Dringlichkeitsantrag ist daher zwingend erforderlich, um unverzüglich politische Verantwortung zu übernehmen, ein deutliches Zeichen gegen queerfeindliche Gewalt zu setzen und die Sicherheit queerer Menschen im Bezirk Lichtenberg zu gewährleisten.

Kategorie

Antrag | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Offene Gesellschaft | Themen

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