20.04.26 –
Aktueller Stand: DS/2025/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bis auf Weiteres kein neues Planungsrecht für den Neubau von Bürokomplexen oder Bürohochhäusern zu schaffen, solange keine belastbare Bestands- und Bedarfsanalyse für Büroflächen vorliegt, die neue Arbeitsformen wie Co-Working oder Homeoffice berücksichtigt, und solange erhebliche Büroflächen leer stehen.
Das Bezirksamt möge zudem bestehende und bisher ungenutzte Planungsrechte für den Neubau von Bürohochhäusern möglichst nicht weiterverfolgen und Vorhabenträger bei Umplanungen, beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, unterstützen.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der Umbau leerstehender Büroflächen in Wohnraum bauordnungsrechtlich erleichtert und das Aufsetzen eines Landesförderprogramms hierfür geprüft wird.
Begründung:
Eine aktuelle Auswertung des Maklerverbunds German Property Partners (GPP) zeigt, dass inzwischen 8,3 Prozent aller Büroflächen in Berlin leer stehen.[1] Trotz dieses gravierenden Leerstands entstehen neue Planungen, unter anderem für die Grundstück Blockdammweg 2, 6 oder Hauptstraße 36. Diese Planungen gehen an wohnungs- und klimapolitischer Vernunft vorbei.
Eine zukunftsfähige Stadtentwicklungspolitik muss sich an den Kriterien Klimaschutz, Ressourcenschonung und soziale Daseinsvorsorge orientieren. Die Bauwirtschaft ist einer der größten Treiber von CO2-Emissionen. Jeder Neubau verbraucht wertvolle Rohstoffe und verschärft tendenziell die ökologische Krise. Deshalb gilt: Umbau statt Abriss. Die intelligente Weiterentwicklung bestehender Gebäude ist klimapolitisch geboten und städtebaulich sinnvoll. Die Umnutzung leerstehender Büro- und Gewerbeflächen zu Wohnraum, wie beispielsweise durch das Hausprojekt Magda, ist möglich, wirtschaftlich sinnvoll und sozial vertretbar. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verantwortbar, weiteres neues Planungsrecht für große Bürokomplexe und Bürohochhäuser zu schaffen. Dies bindet Flächen, verschwendet Energie und verhindert die Schaffung von mehr Wohnraum.[2]
Die Bundesregierung hat erkannt, dass Umwidmung und Bestandserhalt zentrale Bausteine einer nachhaltigen Baupolitik darstellen und daher ein Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Sie hat hierzu die Richtlinie für die Bundesförderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum „Gewerbe zu Wohnen“ im Bundesanzeiger am 02.04.2026 veröffentlicht.[3]
Eine Anwohnerin der Rummelsburger Bucht wies auf den riesigen Leerstand an der Hauptstraße, u. a. im Projekt Axis Offices, hin, während tausende Menschen in unserem Bezirk verzweifelt bezahlbaren Wohnraum suchen. Sie schrieb an alle BVV-Fraktionen u. a.: „Ich halte es für schwer vermittelbar, dass in einer Krise des Wohnungsmarktes moderne Neubauten ungenutzt bleiben.“
Der Antrag soll der Fehlplanung von reinen Gewerbestandorten entgegenwirken und setzt dafür auf Umplanung, Umnutzung und ein Moratorium für neues Planungsrecht für reine Büroimmobilien.
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Quellen:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2865.pdf
https://www.germanpropertypartners.de/media/gpp/uploads/gpp-marktbericht-buero-investment-2025-q1-4-top7.pdf
https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/gewerbe-wohnen/gewerbe-wohnen_node.html
[1] GPP Marktbericht Investment und Bürovermietung – Top 7, 1.-4. Quartal 2025, S. 8, Link: https://www.germanpropertypartners.de/media/gpp/uploads/gpp-marktbericht-buero-investment-2025-q1-4-top7.pdf, Seitenaufruf am 07.04.2026
[2] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2865, 07.01.2026
[3] Vgl. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Artikel: Büro- und Ladenräume werden zu Wohnungen, https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/gewerbe-wohnen/gewerbe-wohnen_node.html, Seitenaufruf am 07.04.2026
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