23.02.26 –
Aktueller Stand: DS/1935/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht einen Interessenausgleich zwischen den Vorstellungen des Vorhabenträgers und den Erwartungen der Anwohnenden vor der Offenlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-187 VE Nördlich Landsberger Allee/ Treffurter Straße anzustreben.
Es möge dazu informelle Formate, wie z. B. eine Bauberatung, eine Projektwerkstatt oder eine Mediation, nutzen.
Der Interessenausgleich soll auf eine breitere Akzeptanz bei den Anwohnenden und eine verträglichere städtebauliche Gestalt des Vorhabens zielen.
Begründung:
„Der Fachbereich Stadtplanung beabsichtigt derzeit keine informelle Beteiligung der Anwohnenden. Inwieweit der Vorhabenträger eine Informationsveranstaltung durchführt, ist Gegenstand der derzeitigen Abstimmungen mit dem Fachbereich.“[1]
Baunachbarn lehnen das Vorhaben in der aktuellen Gestalt, die vom Vorhabenträger in der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management am 11.12.2025 vorgestellt wurde, ab. Sie fordern u. a., dass:
Das Bezirksamt sollte die vom Vorhaben ausgelösten städtebaulichen Spannungen und Konflikte nicht allein formal oder einseitig lösen. Denn für die beste Lösung braucht es beides: das Engagement des Vorhabenträgers und die Akzeptanz der Nachbarschaft. Zwischen Vorhabenträger und Nachbarschaft gibt es derzeit kein Einvernehmen u. a. über die städtebauliche Gestalt. Das Bezirksamt hat die Möglichkeit und Aufgabe zwischen den unterschiedlichen Interessen zu vermitteln.
[1] Vgl. Kleine Anfrage 1074/IX, Antwort zu Frage 8
Kategorie
Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung