BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Interessenausgleich im Bebauungsplanverfahren 11-187 VE Nördlich Landsberger Allee / Treffurter Straße

23.02.26 –

Aktueller Stand: DS/1935/IX 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht einen Interessenausgleich zwischen den Vorstellungen des Vorhabenträgers und den Erwartungen der Anwohnenden vor der Offenlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-187 VE Nördlich Landsberger Allee/ Treffurter Straße anzustreben.

Es möge dazu informelle Formate, wie z. B. eine Bauberatung, eine Projektwerkstatt oder eine Mediation, nutzen.

Der Interessenausgleich soll auf eine breitere Akzeptanz bei den Anwohnenden und eine verträglichere städtebauliche Gestalt des Vorhabens zielen.

 

Begründung:

„Der Fachbereich Stadtplanung beabsichtigt derzeit keine informelle Beteiligung der Anwohnenden. Inwieweit der Vorhabenträger eine Informationsveranstaltung durchführt, ist Gegenstand der derzeitigen Abstimmungen mit dem Fachbereich.“[1]

Baunachbarn lehnen das Vorhaben in der aktuellen Gestalt, die vom Vorhabenträger in der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management am 11.12.2025 vorgestellt wurde, ab. Sie fordern u. a., dass:

  • die seitlichen Baukörper verkürzt und auf maximal vier Geschosse und einen Hochpunkt mit maximal 8 Geschosse abgestuft werden,
  • einer Siedlung angemessene Abstandsflächen zu benachbarten Grundstücken am Allendorfer und Grünen Weg gewahrt werden,
  • die Zu- und Abfahrten von Fahrzeugen aller Art und Größe ausschließlich über die Rhinstraße auf einer eigenen Anliegerstraße erfolgen,
  • Kurzzeit- und Behindertenparkplätze sowie Stellplätze im Plangebiet auf Freiflächen und in einer ausreichend dimensionierten Tiefgarage abgebildet werden,
  • die Zufahrt zur Parzelle der KGA Sonnenblume Grüner Weg 2 gesichert wird,
  • die An- und Abfahrt des Müllentsorgers ausschließlich über die Rhinstraße erfolgt,
  • die Grundstücksgrenzen am Allendorfer Weg und Grünen Weg sicht- und lärmschützend eingefriedet und bepflanzt werden.

Das Bezirksamt sollte die vom Vorhaben ausgelösten städtebaulichen Spannungen und Konflikte nicht allein formal oder einseitig lösen. Denn für die beste Lösung braucht es beides: das Engagement des Vorhabenträgers und die Akzeptanz der Nachbarschaft. Zwischen Vorhabenträger und Nachbarschaft gibt es derzeit kein Einvernehmen u. a. über die städtebauliche Gestalt. Das Bezirksamt hat die Möglichkeit und Aufgabe zwischen den unterschiedlichen Interessen zu vermitteln.

[1] Vgl. Kleine Anfrage 1074/IX, Antwort zu Frage 8

Kategorie

Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wohnen und Stadtentwicklung

Unsere Flyer:

Zum Herunterladen einfach anklicken.

Soziale Medien

Nach oben