16.07.25 –
Aktueller Stand: DS/1687/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausgestaltung des Pogromgedenkens am 09. November sowie das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar durch einen gemeinnützigen Verein, der sich satzungsgemäß der antifaschistischen Erinnerungsarbeit verpflichtet, oder einer bezirklichen Bildungseinrichtung wie einer Schule veranstalten zu lassen.
Begründung:
Die Durchführung von Gedenkveranstaltungen am 09. November und am 27. Januar durch einen gemeinnützigen Verein ermöglicht eine würdige und respektvolle Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Solche Veranstaltungen sind von großer Bedeutung für die Bewahrung der historischen Erinnerung und die Vermittlung der Werte der Demokratie und Menschenrechte. Die Wahl eines nicht-öffentlichen Rahmens bietet Raum für persönliche Reflexion und ermöglicht es, die Ernsthaftigkeit dieser Gedenktage angemessen zu würdigen.
Kategorie
Antrag | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Offene Gesellschaft | Themen