Vogelschutz an Glas in der Stadtentwicklung
17.08.23 –
Vorgang: KA/0444/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie kann im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, z. B. durch textliche Festsetzungen, Vogelanprall vorausschauend vermieden werden und welche Beispiele gibt es hierzu im Bezirk?
DieVerwendungVogelanprallvermeidendender FestsetzungenistinBebauungsplanverfahrennichtmöglich.AlternativwerdenentsprechendeMaßnahmenin denstädtebaulichenVerträgenvereinbart.AufderInternetseitederSenatsverwaltungfürMobilität,Verkehr,KlimaschutzundUmwelt (SenMVKU)sindInformationenzumThemaVogelfreundlichesBauenverfügbar:
https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/freilandartenschutz/vogelfreundliches-bauen-mit-glas-und-licht/
- Wie häufig bringt das Umwelt- und Naturschutzamt Belange des Vogelschutzes an Glas in Baugenehmigungsverfahren ein und welche Beispiele gibt es hierzu?
DieBelangedesVogelschutzesbringtderFachbereichUmwelt-undNaturschutznieineinBaugenehmigungsverfahrenein.DieseBelangesindnichtimPrüfumfangenthalten-wedernachBauOBln(BauordnungfürBerlin)nochüberdasaufgedrängteRecht(z.B.Planungsecht)zumGenehmigungsverfahren.
- Welche Auflagen zum Vogelschutz an Glas kann das Stadtentwicklungsamt im Baugenehmigungsverfahren treffen?
DasStadtentwicklungsamtkannimBaugenehmigungsverfahrenkeinediesbezüglichenAuflagen erteilen.
- Welche Prozesse bestehen, um die von Bauherren angestrebten Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelanprall an Glas sowie die Beurteilung ihrer Wirksamkeit vor deren Umsetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen?
BeiBauanträgenhat derBauherrdenArtenschutzaufderGrundlagedesBNatsSchG(Bundesnaturschutzgesetz)zubeachten.Dazuzähltauch,denVogelschlagzuverhindern.DieAbstimmungendazuhatderBauherreigenverantwortlichmitdemzuständigenUmwelt-undNaturschutzamtvorzunehmen.
- Über welche Erfahrungen aus der ökologischen Bauberatung zum Thema „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ kann das Bezirksamt berichten?
DasStadtentwicklungsamtkannüberkeineErfahrungberichten,daeineökologischeBauberatungvomFachbereichBauaufsicht-wieursprünglichgeplant-auspersonellenGründenniemalsangebotenwerdenkonnte.
- Was sollte geändert werden, um Vogelanprall bereits bei der Planung von Neubauten wirksamer zu vermeiden und den Vogelschutz an Glas zu erhöhen?
DieBauOBlnmüsstediesbezüglichgeändertwerden. ImVereinfachtenVerfahrennach§63BauOBlnwirdbauaufsichtlichsehrgeringgeprüft.DasVereinfachteVerfahrengiltfürdieMehrheitallerBaugenehmigungsverfahren.
FürdenFall,dassdasVereinfachteBaugenehmigungsverfahren(§63BauOBln)e11tfällt,könnteder „V9'§JelschutzanGlas"dannindenPrüfumfangzumBaugenehmigungsverfahrenaufgenommen werden.
Kategorie
Anfrage
|
Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen
|
Wohnen und Stadtentwicklung