BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Situation in der Notunterkunft Landsberger Allee

30.07.25 –

Vorgang: KA/1008/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Gründe liegen für die Verzögerung der Umwandlung von einer Notunterkunft in eine Unterkunft im Regelbetrieb vor?

    Der Geschäftsbereich Personal, Finanzen, Wirtschaft, Kultur und Sozialraumplanung teilte mit:

    Dem Bezirksamt ist erstmals am 30.06.2025 per E-Mail und ohne Begründung mitgeteilt worden, dass der Standort als Notunterkunft im Hotelbetrieb vorläufig bis zum 31.08.2025 weitergeführt wird. Es wird ein Zusammenhang mit der ausstehenden Abnahme von Bauarbeiten und den entsprechenden Genehmigungen vermutet. Ein weiterer Grund könnte die Frage sein, ob der übernehmende landeseigene Träger – der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin, Betriebsteil B (LfG B) – über die nötigen personellen Voraussetzungen für den Betriebsstart verfügt.

  2. Aus dem Umfeld der Notunterkunft wird berichtet, dass das aktuelle Betreuungsangebot dem Bedarf nicht gerecht wird. Wenn absehbar ist, dass sich die Umbaumaßnahmen über den September hinaus weiter verzögern, besteht die Möglichkeit, die sozialen Angebote durch Träger im Vorfeld auszuweiten?

    Der Geschäftsbereich Soziales, Arbeit, Gesundheit und Bürgerdienste teilte mit:

    Die allgemeine Sozialberatung der Stiftung SPI (finanziert über das Amt für Soziales) hat hier bereits seit April 2025 ein (zu den diesbezüglichen Beauftragungen des LAF) zusätzliches bezirkliches wöchentliches Beratungsangebot vorgehalten. Hierbei handelt es sich um ein Beratungsangebot und nicht um ein Betreuungsangebot. Dieses wurde allerdings nur bedingt von der Zielgruppe angenommen und konnte seitens der aktuell Standortverantwortlichen nicht in die Abläufe und Strukturen vor Ort eingebunden werden. Das Amt für Soziales passt grundsätzlich seine Beratungsangebote den Bedarfen und Bedingungen vor Ort flexibel an, deshalb wurde das Angebot nunmehr zunächst ausgesetzt.

    Mit dem Internationalen Bund ist jedoch nach hiesigem Kenntnisstand jeden Werktag ein Träger verlässlich vor Ort, der eine Sozialberatung anbietet.

     

    Der Geschäftsbereich Personal, Finanzen, Wirtschaft, Kultur und Sozialraumplanung teilte mit:

    Eine Ausweitung der bestehenden sozialen Angebote ist nicht möglich.

  3. Welche formalen Folgen hat der Betrieb als Notunterkunft für die Bewohner*innen, z. B. hinsichtlich der Beantragung eines Kitascheins? Es wird berichtet, dass Kitascheine teilweise in Spandau ausgegeben werden und somit auch nur dort eingelöst werden können.

    Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Facility Management, Jugend und Familie teilte mit:

    Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit der Berliner Jugendämter nach § 86 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. den Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (AV ZustJug). Für in Unterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) untergebrachte Kinder und Jugendliche ist gemäß Nr. 8 Abs. 3 AV ZustJug das Jugendamt zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt. Für die Notunterkunft in der Landesberger Allee ist es das Jugendamt Lichtenberg, sofern eine polizeiliche Meldung vorliegt. Für in der Geflüchtetenunterkunft Landsberger Allee untergebrachte Kinder können auch andere Jugendämter zuständig sein. Sollten Anträge bei nicht zuständigen Jugendämtern eingereicht werden, leiten diese die Anträge an die jeweilig zuständigen Jugendämter weiter, welche die Bearbeitung fortführen.

    Anträge auf Tagesbetreuung (Kitagutscheine) für Kinder in der LAF-Einrichtung können im Jugendamt Lichtenberg gestellt werden. Die Anträge werden im Familienbüro oder den Bürgeramtsstandorten entgegengenommen. Kitagutscheine berechtigen gemäß § 37 Abs. 4 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) zu einer freien Kitaplatzsuche im gesamten Stadtgebiet.

  4. Aufgrund von Verzögerungen bei den Umbaumaßnahmen und/oder Genehmigungen findet aktuell eine Beschulung von Kindern und Jugendlichen in der Hans-Rosenthal-Schule statt. Welche Gründe liegen vor, dass Genehmigungen für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen in der Unterkunft weiterhin versagt bleiben?

    Eine Beschulung im Gebäude wird erst möglich sein, wenn die für die Erfüllung der Auflagen einer baurechtlichen Umnutzung zu schulischen Zwecken notwendige Objektfunkanlage (OFA) eingebaut ist. Dabei handelt es sich um eine stationäre Funkanlage, die eine sichere Kommunikation für Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste gewährleistet. Die beteiligten Akteure haben sich nunmehr dazu verständigt, dass das Problem mit einer provisorischen OFA überbrückt werden soll. Die Dauer des Prozesses vom Einbau bis zur Freischaltung wird auf bis zu 12 Monate geschätzt. Dies hängt mit der Vergabe von Funkfrequenzen und der technischen Komplexität zusammen.

    Das Bezirksamt hat leider keine Möglichkeiten, auf eine Beschleunigung hinzuwirken, da der Einbau durch den Hoteleigentümer erfolgt und die Absprachen mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH in Vertretung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erfolgen.

  5. Kann alternativ oder vorzugsweise eine dauerhafte Beschulung von Kindern und Jugendlichen in der Hans-Rosenthal-Schule stattfinden, um dem Anliegen der BVV gerecht zu werden?

    Derzeit werden die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6, welche der Filiale der Hans-Rosenthal-Grundschule am Standort der Geflüchtetenunterkunft Landsberger Allee zugewiesen wurden, im Stammgebäude der Hans-Rosenthal-Grundschule beschult. Insgesamt gibt es vier Lerngruppen bestehend aus 60 Schülerinnen und Schülern.

    Eine dauerhafte Beschulung der Kinder aus der Geflüchtetenunterkunft Landsberger Allee im Schulgebäude der Hans-Rosenthal-Schule ist aufgrund fehlender Raumkapazitäten ausgeschlossen. Für die vorübergehende Beschulung wurden alle Fach- und Teilungsräume aufgegeben.

  6. Welche Ressourcen werden benötigt, um die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Notunterkunft an einer Regelschule dauerhaft zu ermöglichen?

    Es bedürfte zusätzlicher Raumkapazitäten in Schulgebäuden in der Umgebung. Dabei ist zu beachten, dass diese für den Gesamtzeitraum der Belegung der Geflüchtetenunterkunft Landsberger Allee von 10 Jahren benötigt würden.
     
  7. Gibt es neben den Kindern und Jugendlichen, die in der Hans-Rosenthal-Schule beschult werden, weitere, die in anderen Bildungseinrichtungen beschult werden?

    Ja, Kinder und Jugendliche aus der Geflüchtetenunterkunft Landsberger Allee werden auch wie folgt an anderen Schulen in Willkommensklassen beschult:

    Grundschulen

    Weiterführende Schulen

    Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

    Schulnr.

    Anzahl

    Schulnr.

    Anzahl

    Schulnr.

    Anzahl

    11G05

    5

    11K05

    2

    11S02*

    2

    11G07

    16

    11K06

    1

    11S08*

    5

    11G10

    1

    11K07

    1

     

     

    11K10

    7

    11K11

    24

    11K15

    2

    Gesamt

    22

    Gesamt

    37

    Gesamt*

    7

    *Klassenstufen 1-6, d. h. Grundschule zuzurechnen.

    Zusätzlich sind Schülerinnen und Schüler aus der Geflüchtetenunterkunft Landsberger Allee in Regelklassen im Bezirk übergegangen.
     

  8. Welche Spiel- oder Beschäftigungsmöglichkeiten sowie welche Auswahl an Sportaktivitäten haben aktuell Kinder und Jugendliche aus der Notunterkunft?

    Hinsichtlich von Sportangeboten vor Ort steht der Geschäftsbereich Schule und Sport mit dem Bezirkssportbund Lichtenberg e. V. und der Ehrenamtskoordination Aufsuchende Sozialarbeit in Hotel und Hostels der IB Berlin-Brandenburg gGmbH im Austausch. Soweit bisher bekannt, gab es ein Fußballangebot von „Fußball ohne Grenzen“. Ein Sportverein zeigte Interesse an einem Fahrradfahr-Angebot.

    Darüber hinaus teilte der Geschäftsbereich Personal, Finanzen, Wirtschaft, Kultur und Sozialraumplanung mit:

    Aktuell bietet der Träger blu:boks Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche in den Räumlichkeiten des Hotels an.

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