Sicherstellung präventiver Impfleistungen im Bezirk
11.03.26 –
Vorgang: KA/1121/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Impfungen werden derzeit durch das bezirkliche Gesundheitsamt angeboten und durchgeführt, auf welcher fachlichen Grundlage (z. B. STIKO-Empfehlungen) erfolgt dies und wie wird der Bedarf an Impfstoffen sowie Haushaltsmitteln geplant (z. B. Vorjahreszahlen, Bevölkerungsentwicklung, Veränderungen in der ambulanten Versorgung)?
Das Gesundheitsamt richtet sich nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO. Dabei werden insbesondere Impflücken geschlossen. Geimpft wird insbesondere im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vorrangig unter dem Aspekt Bevölkerungsschutz sowie gegen infektiöse Erkrankung, die einen besonders schwerwiegenden individuellen Verlauf beschreiten können. Im Bereich der Hygiene und Amtsleitung besteht ein Impfangebot für Gemeinschaftsunterkünfte zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes für Erwachsene.
- Welche Personengruppen werden durch das Gesundheitsamt geimpft, insbesondere nicht versicherte Personen sowie gesetzlich Versicherte, die mangels haus- oder kinderärztlicher Versorgung auf das Gesundheitsamt angewiesen sind?
Das Impfangebot richtet sich an Personen, die keinen aktuellen Krankenversicherungsschutz besitzen bzw. an Personen, die Impfungen nicht im ambulanten medizinischen Bereich erhalten haben.
- Wie berücksichtigt das Bezirksamt bei der Impf- und Haushaltsplanung die zunehmende Auffangfunktion der Gesundheitsämter für gesetzlich Versicherte, etwa weil Kinderarztpraxen keine neuen Patient*innen mehr aufnehmen?
Die Impfstoffe, die an gesetzlich versicherte Personen verabreicht werden, werden von den Gesetzlichen Krankenversicherungen ersetzt. Die Abrechnung erfolgt zentral für alle Berliner Bezirke über das Bezirksamt Reinickendorf.
- Wie hoch sind die im laufenden Haushaltsjahr für Impfungen insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, wie haben sich diese in den vergangenen drei Haushaltsjahren entwickelt und welcher Anteil stammt aus bezirklichen Haushaltsmitteln?
Die Kosten für nichtversicherte Personen werden durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege finanziert. Angemeldet wurden für den Bezirk Lichtenberg 28.000,00 Euro pro Haushaltsjahr, letztendlich zugewiesen wurden nur 13.200,00 Euro. Die Senatsverwaltung ist jedoch bemüht, die hierfür notwendigen finanziellen Mittel aufzustocken.
Im Rahmen eines senatsseitigen Zuschusses auf Grund der hohen Zahl an geflüchteten Menschen im Bezirk werden für Impfstoffe für Nichtversicherte weitere 10.000, 00 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
- In welchem Umfang erfolgt eine Refinanzierung der Impfleistungen durch das Land Berlin oder durch Krankenkassen?
Bei Versicherten werden die Impfstoffkosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen refinanziert, bei Unversicherten durch das Land Berlin.
- Gab es im Jahr 2025 Einschränkungen oder Unterbrechungen des Impfangebots aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel, und wenn ja, welche Impfungen waren betroffen, in welchem Zeitraum und mit welchen konkreten Auswirkungen?
Es gab 2025 keine Unterbrechung des Impfangebotes. Fehlende finanzielle Mittel konnten innerhalb des Bezirkshaushaltes des Gesundheitsamtes ausgeglichen werden.
- Trifft es zu, dass 2025 auch präventive Impfungen für Kinder und Jugendliche (z. B. HPV-Impfungen) zeitweise nicht durchgeführt werden konnten, weil vorgesehene Mittel nicht ausreichten, und wie bewertet das Bezirksamt diesen Umstand?
Nein. Das trifft nicht zu.
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen oder geprüft, als absehbar wurde, dass die vorgesehenen Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht ausreichen würden (z. B. Nachsteuerung, Mittelumschichtung, Anmeldung von Mehrbedarf)?
Siehe Frage 6. Weiterhin erfolgte eine finanzielle Nachjustierung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, die weitere finanzielle Mittel bereitstellte.
- Sieht das Bezirksamt in der geschilderten Entwicklung eine dauerhafte strukturelle Mehrbelastung der Gesundheitsämter, und welche Konsequenzen zieht es daraus für die zukünftige Finanz- und Personalplanung?
Das Gesundheitsamt kann das Angebot erweitern sobald alle Personalstellen im medizinischen Bereich, insbesondere von Ärzten und Ärztinnen besetzt sind.
- Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass empfohlene Impfungen künftig über das gesamte Haushaltsjahr hinweg verlässlich angeboten werden können, und sieht es Handlungsbedarf auf Landesebene zur langfristigen und verlässlichen Absicherung der Finanzierung?
Die Mittel für Impfungen für unversicherte Personen sollten durch die Senatsverwaltung dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Impfungen dienen insbesondere dem gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und sind eine vordringliche Aufgabe des ÖGD.
Kategorie
Anfrage
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Arbeit, Soziales, Gesundheit