24.04.26 –
Vorgang: KA/1151/IX
Das Bezirksamt plant, in naher Zukunft eine Veranstaltung zum Schulbau durchzuführen. Die Wahl des Zeitpunktes ergibt sich aus zwei Gründen:
Erstens ist inzwischen klar, zu welchem Schuljahr die Schule in Betrieb gehen wird (SJ 2027/28). Daher wurde vor wenigen Wochen der Einschulungsbereich festgelegt.
Dies bedeutet, dass nun Fragen dazu, welche Kinder konkret die Schule besuchen können, auch beantwortet werden können. Hier hätte vorher nur auf die Zukunft verwiesen werden können.
Zweitens liegt nun bezirksamtsintern eine Untersuchung der verkehrlichen Situation rund um den Schulneubau vor. Diese wird Ausgangspunkt für mögliche verkehrsrechtliche und straßenbauliche Maßnahmen sein. Hier startet die Planung ebenfalls. Daher ist jetzt nunmehr ein guter Zeitpunkt, Input von Bürger*innen einzuholen, als auch erste Erwägungen zu präsentieren. An den möglichen Veränderungen in der verkehrlichen Situation nimmt das Bezirksamt ein großes Informationsinteresse aus der Bevölkerung wahr.
Das Bezirksamt befindet sich mit der HOWOGE sowie der Lichtenberger Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung (LAB) in Terminfindung.
Es ist beabsichtigt, das Kleinspielfeld für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dieses erhält hierfür einen straßenseitigen Zugang.
Weiterhin hat das Bezirksamt ein großes Interesse, Mehrfachnutzung von Schulen, sei es im Schulgebäude oder auf den Außenanlagen, in Zukunft verstärkt voranzutreiben. Dies scheitert aktuell vor allem daran, dass solche Nutzungen bisher nur in Einzelfällen und nicht strukturell mitgedacht werden. Beispielsweise sind die Arbeitszeiten von Hausmeister*innen auf die Schulzeiten angepasst. Um externe Raumnutzung und sichere Nutzung von Außenflächen zu ermöglichen, erwägt das Schulamt, ob etwa ein Sicherheitsdienst in den Abendstunden vor Ort sein sollte. Dies würde auch die aktuell größte Problematik der Mehrfachnutzung von Räumen lösen, nämlich die Frage, wer die Schule auf- und zuschließt. Aktuell muss immer ein Mitglied der Schulgemeinschaft vor Ort bleiben oder Mitarbeitende des Schulamtes zur Schule fahren und die Veranstaltung abwarten. Dies ist nur in Einzelfällen bei freiwilliger Kooperation möglich, da weder Lehrkräfte noch Verwaltungsangestellte zur Abendarbeit verpflichtet sind.
Es wurden keine Abstimmungen getroffen und auch keine Schritte unternommen, da dies noch nicht möglich ist. Die Entscheidung über eine Öffnung obliegt nicht der Schulaufsicht, sondern der Schulgemeinschaft selbst. Ohne Zustimmung der Schulgemeinschaft kann eine Öffnung nicht erfolgen. Da die Schulgemeinschaft aber noch nicht existiert, kann die dahingehende Absprache auch noch nicht stattfinden.
Eine Öffnung ist grundsätzlich auch ohne Personal vor Ort möglich. Nach aktueller Zuständigkeit sind die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten jedoch maßgeblich durch die Schule sicherzustellen. Dies hat jedoch in der Vergangenheit weder bei Schulen noch bei Sportanlagen gut funktioniert, stattdessen war der Vandalismus häufig nicht zu kontrollieren, sodass früher oder später die Öffnung wieder zurückgenommen wurde. Das Bezirksamt strebt daher an, noch vor Fertigstellung der Schule eine Option zu entwickeln, wie auch die Schule einer Öffnung guten Gewissens zustimmen kann (bspw. die oben angebrachte Überlegung eines Sicherheitsdienstes).
Kategorie
Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Wohnen und Stadtentwicklung