BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Schulbau am Rosenfelder Ring – Informationen, Eingriffe in den Baumbestand und Nutzung des Schulhofs

24.04.26 –

Vorgang: KA/1151/IX

  1. Warum wurde vor Beginn des Schulbaus am Rosenfelder Ring keine Informationsveranstaltung für die Anwohner*innen durchgeführt?

    Die wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf den Schulbau wurden bereits in den vergangenen Jahren getroffen. Daher fand eine Informationsveranstaltung zum Schulbau für Anwohner*innen durch den Bezirk bereits am 08. Januar 2020 statt. Die im Bezirksamt im letzten Jahr eingegangenen Nachrichten und Fragen zum Schulbau von Bürger*innen (sowohl Gegner*innen als auch Befürworter*innen) hat das Bezirksamt beantwortet.
     
  2. Wird das Bezirksamt noch eine Veranstaltung zum Schulbau durchführen?

    Das Bezirksamt plant, in naher Zukunft eine Veranstaltung zum Schulbau durchzuführen. Die Wahl des Zeitpunktes ergibt sich aus zwei Gründen:

    Erstens ist inzwischen klar, zu welchem Schuljahr die Schule in Betrieb gehen wird (SJ 2027/28). Daher wurde vor wenigen Wochen der Einschulungsbereich festgelegt.

    Dies bedeutet, dass nun Fragen dazu, welche Kinder konkret die Schule besuchen können, auch beantwortet werden können. Hier hätte vorher nur auf die Zukunft verwiesen werden können.

    Zweitens liegt nun bezirksamtsintern eine Untersuchung der verkehrlichen Situation rund um den Schulneubau vor. Diese wird Ausgangspunkt für mögliche verkehrsrechtliche und straßenbauliche Maßnahmen sein. Hier startet die Planung ebenfalls. Daher ist jetzt nunmehr ein guter Zeitpunkt, Input von Bürger*innen einzuholen, als auch erste Erwägungen zu präsentieren. An den möglichen Veränderungen in der verkehrlichen Situation nimmt das Bezirksamt ein großes Informationsinteresse aus der Bevölkerung wahr.
     

  3. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 

    Das Bezirksamt befindet sich mit der HOWOGE sowie der Lichtenberger Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung (LAB) in Terminfindung.

  4. Wie viele Bäume wurden im Zuge der Baumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Quartiersparks gefällt?

    Es wurden 65 ungeschützte Bäume und 30 geschützte Bäume gefällt.
     
  5. Wann, in welchem Umfang und an welchen Standorten erfolgen die vorgesehenen Ersatzpflanzungen?

    Für die geschützten 30 Bäume werden 34 Bäume in der Qualität 20/25 gemäß Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt geplant. Die Ersatzpflanzungen erfolgen ausschließlich auf dem Schulgrundstück. Die Errichtung der Außenanlagen liegt gemäß Terminplan zwischen Mitte Dezember 2026 bis Anfang Juli 2027. Das Setzen der Bäume erfolgt voraussichtlich etwa ab Frühjahr/Frühsommer 2027 beziehungsweise entsprechend der notwendigen klimatischen Bedingungen.
     
  6. Beabsichtigt das Bezirksamt, den Schulhof nach Unterrichtsschluss sowie an Wochenenden für die Nachbarschaft öffentlich zugänglich zu machen, wie im Zuge der Planung bereits zugesagt?

    Es ist beabsichtigt, das Kleinspielfeld für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dieses erhält hierfür einen straßenseitigen Zugang.

    Weiterhin hat das Bezirksamt ein großes Interesse, Mehrfachnutzung von Schulen, sei es im Schulgebäude oder auf den Außenanlagen, in Zukunft verstärkt voranzutreiben. Dies scheitert aktuell vor allem daran, dass solche Nutzungen bisher nur in Einzelfällen und nicht strukturell mitgedacht werden. Beispielsweise sind die Arbeitszeiten von Hausmeister*innen auf die Schulzeiten angepasst. Um externe Raumnutzung und sichere Nutzung von Außenflächen zu ermöglichen, erwägt das Schulamt, ob etwa ein Sicherheitsdienst in den Abendstunden vor Ort sein sollte. Dies würde auch die aktuell größte Problematik der Mehrfachnutzung von Räumen lösen, nämlich die Frage, wer die Schule auf- und zuschließt. Aktuell muss immer ein Mitglied der Schulgemeinschaft vor Ort bleiben oder Mitarbeitende des Schulamtes zur Schule fahren und die Veranstaltung abwarten. Dies ist nur in Einzelfällen bei freiwilliger Kooperation möglich, da weder Lehrkräfte noch Verwaltungsangestellte zur Abendarbeit verpflichtet sind.

  7. Falls nein: Welche Gründe sprechen gegen eine Öffnung?

    Im Allgemeinen spricht gegen eine Öffnung von Schulen die Erfahrung des Schul- und Sportamtes, dass es häufig zu enormem Vandalismus und Vermüllung kommt. Wie sich dies im Einzelfall verhält, muss abgewartet und beobachtet werden. Das Bezirksamt ist jedoch sehr daran interessiert, eine dauerhafte Öffnung zu ermöglichen, da dies die Anbindung der Schulen in die Kieze hinein enorm verbessern würde.
     
  8. Falls ja: a) Welche Abstimmungen hat das Bezirksamt hierzu mit der zuständigen Schulaufsicht getroffen? b) Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen, um eine Öffnung umzusetzen?

    Es wurden keine Abstimmungen getroffen und auch keine Schritte unternommen, da dies noch nicht möglich ist. Die Entscheidung über eine Öffnung obliegt nicht der Schulaufsicht, sondern der Schulgemeinschaft selbst. Ohne Zustimmung der Schulgemeinschaft kann eine Öffnung nicht erfolgen. Da die Schulgemeinschaft aber noch nicht existiert, kann die dahingehende Absprache auch noch nicht stattfinden.

    Eine Öffnung ist grundsätzlich auch ohne Personal vor Ort möglich. Nach aktueller Zuständigkeit sind die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten jedoch maßgeblich durch die Schule sicherzustellen. Dies hat jedoch in der Vergangenheit weder bei Schulen noch bei Sportanlagen gut funktioniert, stattdessen war der Vandalismus häufig nicht zu kontrollieren, sodass früher oder später die Öffnung wieder zurückgenommen wurde. Das Bezirksamt strebt daher an, noch vor Fertigstellung der Schule eine Option zu entwickeln, wie auch die Schule einer Öffnung guten Gewissens zustimmen kann (bspw. die oben angebrachte Überlegung eines Sicherheitsdienstes).

  9. Welche Nutzungsangebote sind für den Schulhof vorgesehen (z. B. Bewegungsflächen, Spielangebote, Aufenthaltsbereiche)?

    Die Gestaltung der Außenanlagen von Schulen richtet sich strikt nach dem Musterfreiflächenprogramm der SenBJF.
     
  10. Wie viele Sitzbänke werden auf dem Schulhof installiert und in welchem Umfang sind diese auch für die Nutzung durch Anwohner*innen vorgesehen?

    Es werden mindestens 45 - 50 Sitzplätze geplant. Hiervon sind im Bereich des grünen Klassenzimmers südlich vom Schulgarten 5 Bänke geplant. Die weiteren Sitzmöglichkeiten werden in den Mauern mit eingelassenen Sitzauflagen geplant. Darüber hinaus ergeben sich auf den Mauern weitere Sitzplätze ohne Auflage, die hier nicht dazu gezählt wurden. Wenn die Schulgemeinschaft der öffentlichen Nutzung zustimmt, umfasst das auch die Bänke.

Kategorie

Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Wohnen und Stadtentwicklung