24.05.22 –
Vorgang: KA/0127/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele Parklets wurden im Rahmen des Parklet-Förderprogramms der SenUMVK bisher in Lichtenberg errichtet?
2. Wie viele Anträge auf Genehmigung eines Parklets sind beim Bezirksamt eingegangen? Für welche Standorte wurde eine Genehmigung beantragt?
3. Wie ist der Bearbeitungsstand der eingegangenen Anträge? Wie viele Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt?
4. Welche Gründe führten jeweils zur Ablehnung eines Standortes?
5. Welche Kriterien muss ein Standort erfüllen, um vom Bezirksamt als geeignet angesehen zu werden, so dass entsprechende Anträge positiv beschieden werden?
6. Falls Sicherheitsbedenken der Genehmigung einzelner Parklets entgegengestanden haben sollten, durch Umsetzung welcher weiteren Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in dem betreffenden Bereich ließen sich diese ausräumen?
7. Wie bewertet das Bezirksamt, dass in anderen Bezirken Parklets genehmigt wurden? Wieso kommen andere Bezirke bei der Genehmigung von Parklets ggf. zu anderen Schlüssen als das Bezirksamt Lichtenberg, wo doch in allen Bezirken die gleichen Gesetze, Regeln und Vorgaben gelten?
8. Wie bewertet das Bezirksamt das Parklet-Förderprogramm der SenUMVK?
9. Wie bewertet das Bezirksamt das Instrument Parklet im Allgemeinen, mit dem öffentlicher Raum, in diesem Fall Verkehrsflächen, gerechter verteilt werden soll? Welche positiven Effekte könnten Parklets für Lichtenberger Kieze haben?
10. Kann das Bezirksamt mit den Antragssteller*innen von bisher abgelehnten Anträgen in einen Dialog treten, um gemeinsam alternative Standorte in der Umgebung der ursprünglich beantragten Standorte zu identifizieren? Wenn nein, warum nicht?
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu 1.:
Das Bezirksamt hat bisher eine Genehmigung für die Errichtung eines Parklets erteilt.
Zu 2.:
Es sind Anträge für drei Örtlichkeiten im Rahmen des Förderprogrammes eingegangen. Ein separater Einzelstandort wird derzeit außerhalb des Förderprogrammes betrachtet.
Zu 3.:
Zwei Anträge sind negativ beschieden worden und ein Antrag ist genehmigt worden. Ein Einzelstandort befindet sich derzeit noch in der Prüfung, wobei es Abstimmungsbedarfe mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) gibt.
Zu 4.:
Die durch das Bezirksamt abgelehnten Standorte können nicht einem pauschalen Einzelgrund zugeordnet werden. Es handelt sich um einen Verbund aus mehreren Betrachtungen, die je nach Örtlichkeit in verschiedenen Gewichtungen in den Abwägungsprozess des Gesamtbildes zu einer ablehnenden Entscheidung führten. Diese Gründe waren u.a.: kein Mangel an Aufenthaltsmöglichkeiten im umliegenden Bereich, eingeschränkte Barrierefreiheit, unmittelbare Nähe zu Kindertageseinrichtungen, fehlende Sicherheitsräume/Seitenabstände zum Fließverkehr, eingeschränkte Sichtverhältnisse, zu erwartende Probleme aufgrund von Vandalismus und Verschmutzungen.
Zu 5.:
Dies kann nicht pauschalisiert werden. Grundsätzlich darf keine Gefahr von einem solchen Parklet ausgehen oder durch seine Nutzung entstehen. Des Weiteren müssen die Vorteile dieser Form der Straßenlandnutzung für die Allgemeinheit gegenüber den bisherigen Nutzungsinteressen überwiegen und barrierefrei nutzbar sein. Auch sollte bedacht werden, ob überhaupt ein Bedarf bzw. eine Unterversorgung an Sitzmöglichkeiten besteht.
Zu 6.:
Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen, um einen Teil der Sicherheitsbedenken auszuräumen, stehen in keinem sinnvollen Kosten-/Nutzenverhältnis zum angestrebten Zwecke.
Zu 7.:
Das Bezirksamt Lichtenberg kann keine Aussagen über die ortsspezifischen Eigenheiten der Standorte in den anderen Bezirken geben. Dies trifft auch auf die grundsätzliche Genehmigungspraxis in anderen Bezirken zu. Es ist zu beachten, dass auch flankierende Regelungen wie z.B. der Bruch mit etwaigen Sondernutzungskonzepten und Willensbekundungen gewisse Auswirkungen bei der Bearbeitung haben.
Zu 8.:
Das Bezirksamt nimmt grundsätzlich keine Wertungen von Förderprogrammen der Senatsverwaltungen des Landes Berlin vor. Die Förderprogramme kommen nach erfolgter Antragstellung entweder bei ausreichend vorhandener Mittel und der Erfüllung der Förderbedingungen zur Anwendung – oder eben nicht.
Zu 9.:
Das Bezirksamt nimmt keine Wertungen vor. Da derzeit noch relativ wenige bezirkseigene Erfahrungswerte vorliegen, kann ein Erfahrungsbericht ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ortsspezifische Rückschlüsse zulassen.
Zu 10.:
Das Bezirksamt verfügt nicht über die Personal- und Zeitreserven geeignete Standorte in Absprache mit den Antragstellenden zu suchen. Auch erscheint es wenig sinnvoll, einen Standort beispielsweise in eine Parallelstraße zu verlegen, wenn der räumliche Bezug zur ursprünglichen Nutzung (z.B. Kieztreff) und damit auch die direkten Zugriffs- und Kontrollmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Dies würde zu hohem Aufwand, aber deutlich geminderten Nutzen führen.
Kategorie
Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Wohnen und Stadtentwicklung