BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nutzungsuntersagung und Rückbauverfügung für die Pizzeria Ledi (II)

08.08.25 –

Vorgang: KA/1013/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Sieht das Bezirksamt es mit den geltenden Verwaltungsvorschriften vereinbar an, dass eine Bezirksstadträtin eine Büromitarbeiterin anscheinend beauftragte, den Inhabern der Pizzeria Ledi über eine dienstliche E-Mailadresse am 06.06.2024 anzukündigen, dass ein Bürgerdeputierter der Fraktion DIE LINKE. in einer Verwaltungssache – es ging um eine Fristverlängerung für den Rückbau – sich mit ihnen im Detail austauschen wird?
  2. Verständigte das Bezirksamt sich am 25.06.2024, dass es zur Pizzeria Ledi keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Bau- und Wohnungsaufsicht nehmen wird?
  3. Welche rechtliche Grundlage kann das Bezirksamt benennen, auf der Bezirksbürgermeister Schaefer und eine Bezirksstadträtin im Januar 2025 für den Wintergarten ab sofort eine Duldung für drei Jahre aussprachen?
  4. Welche Veranlassung hatte das Bezirksamt, die rechtlich begründete Remonstration der Leiterin der Bau- und Wohnungsaufsicht mehrfach zurückzuweisen und auf der Umsetzung der Duldung zu bestehen?
  5. Welche Abwägungen oder auch fachlichen Gründe führten im Bezirksamt dazu, dass die interne Verständigung vom 25.06.2024, auf die Entscheidungen der Bau- und Wohnungsaufsicht zur Pizzeria Ledi keinen Einfluss zu nehmen, mit der Duldung anscheinend gebrochen wurde?
  6. Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund eines medial kolportierten anonymen Hinweises an das LKA die rechtlichen und finanziellen Risiken, die einzelne seiner Mitglieder mit ihrer Unterschrift persönlich eingingen?
  7. Welche Ergebnisse ergab die interne Abstimmung des Bezirksamts mit der Bau- und Wohnungsaufsicht und dem Rechtsamt im Vorfeld der verfügten Duldung vom 23.01.2025 und wie bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang den aktenkundigen Vorwurf der Leiterin der Bau- und Wohnungsaufsicht an ein Bezirksamtsmitglied, mit dem Fachbereich nicht zuvor gesprochen zu haben?
  8. Unter welchen Bedingungen stand die verfügte Duldung vom 23.01.2025?
  9. Ist die Beschwerde, die zur Aufhebung der Duldung führte, aktenkundig, was war ihr Anlass und wann ging sie ein?
  10. Was lernt das Bezirksamt aus seinem widersprüchlichen Vorgehen, was lief gut und was sollte unbedingt verbessert werden, u. a. um einen Reputationsschaden zu vermeiden?

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Anfrage | Wirtschaft und Finanzen | Wohnen und Stadtentwicklung