BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nutzungsuntersagung und Rückbauverfügung für die Pizzeria Ledi (II)

16.09.25 –

Vorgang: KA/1013/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Sieht das Bezirksamt es mit den geltenden Verwaltungsvorschriften vereinbar an, dass eine Bezirksstadträtin eine Büromitarbeiterin anscheinend beauftragte, den Inhabern der Pizzeria Ledi über eine dienstliche E-Mailadresse am 06.06.2024 anzukündigen, dass ein Bürgerdeputierter der Fraktion DIE LINKE. in einer Verwaltungssache – es ging um eine Fristverlängerung für den Rückbau – sich mit ihnen im Detail austauschen wird?
  2. Verständigte das Bezirksamt sich am 25.06.2024, dass es zur Pizzeria Ledi keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Bau- und Wohnungsaufsicht nehmen wird?
  3. Welche rechtliche Grundlage kann das Bezirksamt benennen, auf der Bezirksbürgermeister Schaefer und eine Bezirksstadträtin im Januar 2025 für den Wintergarten ab sofort eine Duldung für drei Jahre aussprachen?
  4. Welche Veranlassung hatte das Bezirksamt, die rechtlich begründete Remonstration der Leiterin der Bau- und Wohnungsaufsicht mehrfach zurückzuweisen und auf der Umsetzung der Duldung zu bestehen?
  5. Welche Abwägungen oder auch fachlichen Gründe führten im Bezirksamt dazu, dass die interne Verständigung vom 25.06.2024, auf die Entscheidungen der Bau- und Wohnungsaufsicht zur Pizzeria Ledi keinen Einfluss zu nehmen, mit der Duldung anscheinend gebrochen wurde?
  6. Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund eines medial kolportierten anonymen Hinweises an das LKA die rechtlichen und finanziellen Risiken, die einzelne seiner Mitglieder mit ihrer Unterschrift persönlich eingingen?
  7. Welche Ergebnisse ergab die interne Abstimmung des Bezirksamts mit der Bau- und Wohnungsaufsicht und dem Rechtsamt im Vorfeld der verfügten Duldung vom 23.01.2025 und wie bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang den aktenkundigen Vorwurf der Leiterin der Bau- und Wohnungsaufsicht an ein Bezirksamtsmitglied, mit dem Fachbereich nicht zuvor gesprochen zu haben?
  8. Unter welchen Bedingungen stand die verfügte Duldung vom 23.01.2025?
  9. Ist die Beschwerde, die zur Aufhebung der Duldung führte, aktenkundig, was war ihr Anlass und wann ging sie ein?
  10. Was lernt das Bezirksamt aus seinem widersprüchlichen Vorgehen, was lief gut und was sollte unbedingt verbessert werden, u. a. um einen Reputationsschaden zu vermeiden?

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Das Bezirksamt bezieht sich im Folgenden auf alle gestellten Fragen und nimmt wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt bekennt sich stets zu Transparenz, Konsistenz und verantwortungsvollem Vorgehen. Bei identischen Fragestellungen sichern wir konsistente Antworten für alle Fragestellerinnen und Fragsteller. Wenn Dritte in engem Austausch stehen, fördern wir gegenseitigen Austausch, um gemeinsame Standpunkte zu sichern.

Das Bezirksamt respektiert die Entscheidungswege der Bau- und Wohnungsaufsicht und vermeidet unbegründete Einflüsse von außen. Zur Klärung des Sachverhalts haben wir einen gemeinsamen Termin mit dem zuständigen Fachamt, den Betreibern der Pizzeria Ledi sowie der Wirtschaftsförderung vereinbart, um Transparenz zu schaffen und den weiteren Verlauf gemeinsam abzustimmen.

Ein mehrfaches Zurückweisen einer Remonstration entspricht nicht der Wahrheit. Die Remonstration wurde einmalig zur Kenntnis genommen, gefolgt von einem Austausch, der ohne Widerspruch der zuständigen Mitarbeiterin stattfand.

Darauf aufbauend verfolgte das Bezirksamt den beschriebenen Klärungsweg weiter, um die Entscheidungssituation sachgerecht zu begleiten. Das Bezirksamt behält sich vor, Entscheidungen eigenständig zu treffen, sofern nach Einschätzung der rechtliche Rahmen eingehalten wird. Die bezirksamtsinterne Abstimmung im Vorfeld der Duldung vom 23.01.2025 ist Teil eines standardmäßigen Abwägungsprozesses.

Die Duldung vom 23.01.2025 stand unter bestimmten Bedingungen; die Pizzeria Ledi bleibt wichtiger Bestandteil im Weitlingkiez und die Wirtschaftsförderung arbeitet an einer örtlich nahegelegenen, genehmigten Alternative.

Gesellschaftlich relevante Entscheidungen werden weiter vom Bezirksbürgermeister und der zuständigen Bezirksstadträtin getragen, die eine tragfähige Lösung anstreben.

Das Bezirksamt verweist abschließend auf die KA/1039/IX für weiterführende Informationen.

Aus dem bisherigen Vorgehen ziehen wir die Lehre: Absprachen müssen stets schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und Reputationsrisiken zu minimieren.

 

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