BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Nutzungsuntersagung und Rückbauverfügung für die Pizzeria Ledi (I)

26.08.25 –

Vorgang: KA/1012/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welchen konkreten Anlass gab es für die bauaufsichtliche Besichtigung der Pizzeria Ledi am 13.07.2023?

    Im Zusammenhang mit einer Kontrolle eines anderen bauordnungsrechtlichen Mangels wurde durch Mitarbeiter der BWA festgestellt, dass der Hofbereich durch die Pizzeria Ledi in Nutzung ist. Daraufhin erfolgte am 13.07.2023 eine Kontrolle dieser Nutzung, um genau festzustellen, welche baulichen Anlagen errichtet wurden.
     
  2. Wann wurde ein Bauantrag zur Überdachung und Einhausung der Hoffläche eingereicht und mit welcher Begründung wurde die Baugenehmigung versagt?

    Es wurde kein Bauantrag zur Überdachung und Einhausung der Hoffläche eingereicht.
     
  3. Wodurch und wann erfuhr die Bau- und Wohnungsaufsicht von Brandschutzmängeln in den Geschäftsräumen und im Hofbereich der Pizzeria und wurden sämtliche Mängel inzwischen behoben?

    Es gab folgende Brandschutzmängel:

    - fehlende Brandschutztür zum Treppenraum aus einer früheren Baugenehmigung
    - flüssiggasbetriebene Heizpilze und Mülltonnen sowie weitere Brandlasten am Rettungsweg zum Treppenraum im Hof
    - bauliche Anlagen (Wintergarten) unmittelbar an der Nachbargrenze ohne Ausbildung einer Brandwand nach § 30 BauO Bln
    - Anbau (Wintergarten) an Außenwand mit Öffnungen (Wohngebäude) ohne Ausbildung des Daches mit Feuerwiderstand im 5m Bereich vor der Außenwand - § 32 (7) BauO Bln

    Die Brandschutzmängel wurden aufgrund von Besichtigungen durch Mitarbeiter*innen der BWA am 10.10.2024 (1) und 30.01.2025 (2) festgestellt.
    Die fehlende Brandschutztür wurde inzwischen eingebaut und die o.g. Brandlasten am Rettungsweg im Hof entfernt.
    Die baulichen Mängel zu 3 und 4 wurden nicht behoben.
    Ob gegebenenfalls weitere brandschutztechnische Mängel bestehen, konnte wegen des fehlenden Brandschutzkonzeptes nicht festgestellt werden.

  4. Wie begründete die Bau- und Wohnungsaufsicht die Einstellung des Vollzugs des Zwangsmittels Ende November 2024 und wurde die Durchsetzung der Nutzungsuntersagung und der Rückbauverfügung mit der Weisung ebenfalls ausgesetzt?

    Der Vollzug des Zwangsmittels wurde mit Schreiben vom 03.12.2024 eingestellt, weil bei einer Nachbesichtigung die Einhaltung der Nutzungsuntersagung der gewerblichen Nutzung des Hofes (Punkt 1 der Anordnung Nr. 2023 / 1801 vom 13.05.2024) festgestellt wurde. Der Anordnung wurde somit in diesem Punkt entsprochen. Dies betraf jedoch nicht die Beseitigung. Die Erfüllungsfrist war hier 3 Monate ab Bestandskraft der Anordnung.

    Mit der Duldung durch BzStRin Frau Schuler und BzBm Herrn Schaefer vom 23.02.2025 wurde die Nutzung für den Wintergarten/ Außenbereich mit sofortiger Wirkung wieder als zulässig erklärt. Da entgegen der Remonstration durch BWA L an der Weisung festgehalten wurde, musste trotz der schon durchgesetzten Nutzungsuntersagung die Wiederaufnahme der Nutzung durch die BWA geduldet werden. Die Beseitigung der baulichen Anlagen konnte aufgrund der Duldung auch nicht durchgesetzt werden.

    Der Zeitraum wurde im Duldungsschreiben in Bezug auf die Aussetzung der Nutzungsuntersagung „mit sofortiger Wirkung für drei Jahre“ formuliert. In Bezug auf die Beseitigung der baulichen Anlagen (Punkt 2 der Anordnung Nr. 2023/ 1801 vom 13.05.2024) enthielt das Duldungsschreiben keine Aussage.

  5. Ist nach der bauaufsichtlichen Kontrolle im Juli 2025 aktenkundig, ob die Terrasse mit Überdachung beseitigt und die gastronomische Nutzung des Innenhofs eingestellt wurde?

    Die letzte Kontrolle erfolgte am 24.07.2025. Die Überdachung (Wintergarten) wurde teilweise zurückgebaut. Die Bar war nicht mehr in Nutzung. Die Terrassendielen wurden nicht entfernt.

    Es fand weiterhin eine Nutzung der verbliebenen Terrasse mit Tischen und Stühlen sowie des verbliebenen Wintergartens statt.

    Die gastronomische Nutzung des Innenhofes wurde somit nicht vollständig eingestellt und die baulichen Anlagen nicht vollständig beseitigt.

  6. Wann wurde der Ende November 2016 genehmigte Ausbau des Dachgeschosses fertig gestellt und erfolgte mit der Fertigstellung eine Kontrolle, ob die mit der Baugenehmigung verbundene Auflage, einen Kinderspielplatz im Innenhof zu errichten, erfüllt wurde?

    Der Baubeginn wurde zum Oktober 2017 angezeigt. Das Datum der Nutzungsaufnahme wurde nicht durch den Antragsteller angezeigt. Eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung durch die zuständige Mitarbeiterin erfolgte gemäß Aktenlage nicht. Ob eine Besichtigung im Einzelfall durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde.
     
  7. Ist die Nutzung des Innenhofs für den Gaststättenbetrieb trotz Gaststättenerlaubnis nur mit Zustimmung der Bau- und Wohnungsaufsicht möglich?

    Bei der erteilten Genehmigung des Ordnungsamtes für den Hofbereich handelt es sich um eine Ausschankgenehmigung für Alkohol, die die Baugenehmigung nicht miteinschließt. Die erteilte Ausschankgenehmigung des Ordnungsamtes ersetzt auch nicht die fehlende Baugenehmigung.

    Eine Baugenehmigung konnte jedoch nicht erteilt werden, da das Vorhaben aufgrund der vorliegenden Rechtsverstöße nicht genehmigungsfähig ist.

    Ein Stellungnahmeersuchen des Ordnungsamtes an den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht vor Erteilung der Ausschankgenehmigung erfolgte nicht.

  8. Wurde der geschützte Baum im Innenhof durch die baulichen Anlagen geschädigt und warum ist der Schutz des Baumes für die Durchsetzung der Nutzungsuntersagung und Rückbauverfügung relevant?

    Ob der vorhandene Baum im Innenhof geschädigt wurde, ist durch das Umwelt- und Naturschutzamt zu beantworten. Der Baum war aufgrund der Terrasse im Wurzelbereich nahezu vollständig überbaut.

    Das Umwelt- und Naturschutzamt wurde am 20.02.2025 über den überbauten Wurzelbereich des Baumes informiert.

  9. Welchen Austausch mit der Wirtschaftsförderung gab es vor der im August 2023 zugestellten Nutzungsuntersagung und Rückbauverfügung?

    Vor August 2023 stand die Wirtschaftsförderung nicht im Austausch mit der BWA zum Fall Pizzeria Ledi.
     
  10. Was unternahm die Wirtschaftsförderung, um die Pizzeria als Arbeitgeber am Standort zu halten und wann erkannte sie, dass Arbeitsplätze in der Pizzeria gefährdet sind?

    Die Wirtschaftsförderung wurde nach einem persönlichen Gespräch am 19.02.25 in den Fall von BzStRin Frau Schuler eingebunden. Nach damaligen Kenntnisstand wurde eine befristete Duldung angestrebt. Sollte sich der derzeitige Pizzeriabetrieb nicht in ein genehmigungsfähiges Konzept überführen lassen, wird ein Alternativstandort für die Pizzeria nötig. Die Wirtschaftsförderung nahm daraufhin Kontakt mit dem Betreiber der Gaststätte auf (persönliches Gespräch am 20.02.25 mit Herrn Neziri vor Ort, Weitlingstraße 28). Man sei aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf die Terrassennutzung angewiesen, andernfalls ließen sich vermutlich nicht alle Arbeitsplätze halten. Die Betreiber sehen sich aufgrund der Stammkundschaft an den bisherigen Standort gebunden, ein Umzug käme, wenn überhaupt, nur innerhalb der Weitlingstraße oder in unmittelbarer Umgebung in Frage – würde die Pizzeria aber vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen. Möglicherweise passende Immobilien und Angebote wurden dennoch von der Wirtschaftsförderung recherchiert, angefragt und übermittelt (Bhf. Lichtenberg, Irenenstraße, Weitlingstraße etc.). Passende Alternativen im Suchradius sind wenig bis gar nicht vorhanden oder verfügbar.  Ein Alternativstandort im Sinne der Bedarfe der Eheleute Neziri konnte bis dato nicht gefunden werden. Familie Neziri zieht die Betriebsfortführung am bisherigen Standort grundsätzlich vor.

    Die Wirtschaftsförderung war ebenso am 26.02.25 in den Gesprächstermin bei der Bauaufsicht zusammen mit BzStRin Frau Schuler und den Betreibern (Eheleute Neziri) eingebunden worden. Wifö 4 sprach sich dafür aus, eine einvernehmliche und genehmigungsfähige Lösung für den Standort zu finden. Denn passende Alternativstandorte sind in und um die Weitlingstraße kaum zu vermitteln. Für die Geschäftsstraße und Anwohnerschaft bildet die Pizzeria einen Mehrwert, der Betrieb gehört zu den wenigen noch verbleibenden inhabergeführten Geschäften. Bei einer Betriebsaufgabe drohen nicht nur der Verlust von Arbeitsplätzen, sondern auch Trading-Down-Effekte für das Ortsteilzentrum Weitlingstraße / Bahnhof Lichtenberg.

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