19.12.25 –
Vorgang: KA/1087/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Was beinhaltet der Bezirksamtsbeschluss zum Negativkatalog für ständig ortsfeste Handelseinrichtungen aus dem Jahr 2003 und was bedeutet er für das konkrete Verwaltungshandeln der Ämter, die mit dem Negativkatalog arbeiten?
Aus welchen Gründen wurde der Negativkatalog damals aufgestellt?
Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss heute und sieht es Änderungsbedarf?
Kategorie
Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Wirtschaft und Finanzen