BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Lückenschluss der Radfahrstreifen

29.03.22 –

Vorgang: KA/0090/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

1. In welcher Weise beeinflusst der Fortgang des Bebauungsplanverfahrens 11-166 (HOWOGE-Arena „Hans Zoschke“) den Lückenschluss der Radfahrstreifen in der Ruschestraße?

In das Bebauungsplanverfahren 11-166 (HOWOGE-Arena/Hans-Zoschke-Stadion) hat das Straßen- und Grünflächenamt den Bedarf einer Verschiebung der Straßenbegrenzungslinie in der Ruschestraße um 4 m nach Osten im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingebracht. Die daraus resultierende potentielle Inanspruchnahme der betroffenen Grundstücksflächen ist noch nicht geklärt.

Der Bebauungsplan sieht neben dem vorhandenen Zaun die Anlage eines Sportbandes vor. Für die Anlage eines Radweges (2,00 m) und dem damit verbundenen Gehweg (3,20 m) wäre eine Versetzung des Zaunes um ca. 2,25 m notwendig. Da das Sportband eine Auflage für die Förderung der Flutlichtanlage war, ist ein einfaches Versetzen des Zaunes nicht möglich, ohne die Förderung und somit das Gesamtprojekt zu gefährden. Bedingt durch die bisher nicht erfolgte Flächenfreigabe ruht die Planung zur Herstellung einer Radverkehrsanlage an der Ruschestraße derzeit.
 

2. Welche weiteren Verfahrensschritte werden im Bebauungsplanverfahren 11-166 in 2022 voraussichtlich abgeschlossen?

Der B-Plan ist bisher nicht beschlossen. Unter anderem aufgrund der für das Grundstück Ruschestraße 89 (unmittelbar nördlich des Stadions) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnungswesen erteilten Baugenehmigung wird die Einstellung des Planverfahrens 11-166 und die Aufhebung der Veränderungssperre geprüft.

3. Mit welchem Ergebnis wurde geprüft, inwieweit die östliche Straßenbegrenzungslinie in der Ruschestraße neu festgelegt werden muss, um in diesem Bereich erstmalig Radverkehrsanlagen zu integrieren?

Die Anlage von Radfahrstreifen beidseitig der Ruschestraße ist aufgrund der Fahrbahnbreite zurzeit nicht möglich. Daher erfordert die Herstellung von Radverkehrsanlagen bei einem gleichzeitigen Erhalt des Baumbestandes eine Verschiebung der Zaunanlage des Hans-Zoschke-Stadions um mindestens 2,25 m. Eine Verschiebung des Bordes und die Anlage von Parkbuchten zwischen den Bäumen ist möglich, sofern die entsprechenden Breiten im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden können.

Unter den genannten Voraussetzungen ist die Anlage eines mindestens 2,00 m breiten Radfahrstreifens auf der Westseite und eines 2,00 m breiten Rad- und eines 3,20 m breiten Gehweges auf der Ostseite möglich.

 

4. Welche weiteren Schritte sind erforderlich, damit der Lückenschluss der Radfahrstreifen in der Ruschestraße erfolgt?

Eine Versetzung des Zaunes ist für eine Herstellung von Rad- und Gehwegen bei gleichzeitigem Erhalt des Baumbestandes zwingend notwendig. Hierfür müsste jedoch der B-Plan entsprechend angepasst werden (siehe Antworten zu 1.-3.).

5. Was hat das Bezirksamt seit 2020 unternommen, damit Radfahren in der Ruschestraße sicherer wird?

Das Bezirksamt hat mehrere Varianten für die Anlage von Radfahrstreifen erstellt und mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz abgestimmt. Dabei wurde die Variante 1 mit einer Versetzung des Zaunes und beidseitigen 2,00 m breiten Radverkehrsanlagen als Vorzugsvariante gewählt.

Um die Variante zu ermöglichen, haben sich die Radverkehrsplaner mehrfach für die Änderung des B-Planes eingesetzt und eine Versetzung des Zaunes gefordert.

Das Zusatzschild „Radverkehr frei“ bzw. „Radfahrer frei“ (Zusatzzeichen Verkehrsschild VZ 1022-10) ist angebracht und bedeutet, dass Radfahrer den Gehweg ebenfalls benutzen dürfen (nicht müssen). Dies ist auf der gesamten Strecke parallel zum Hans-Zoschke-Stadion ermöglicht.

 

Kategorie

Anfrage | Klimaschutz, Umwelt, Grünflächen | Verkehr und Mobilität