BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Gender Budgeting und Gender Mainstreaming in Lichtenberg

25.05.22 –

Vorgang: KA/0126/IX 

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

1. Welche Projekte und Maßnahmen werden aktuell nach den Prinzipien des Gender Mainstreaming umgesetzt?

 

2. Welche Bereiche wurden einer gendersensiblen Nutzungsanalyse unterzogen?

 

3. Nach welchen Kriterien wird der Einsatz von Gender Budgeting entschieden?

 

4. Welche Pläne gibt es, Gender Budgeting auf andere Bereiche auszuweiten?

 

Die Liste wird – wie unter 2. beschrieben – jährlich vom RdB neu beschlossen.

Zum Thema Gender Budgeting existiert auf Landesebene zudem eine Arbeitsgruppe, die von SenFin geleitet wird, in der auch alle Bezirke vertreten sind und die die Rahmenbedingungen erarbeitet, die für alle Senats- und Bezirksverwaltungen gelten.

Diese Arbeitsgruppe hat in den vergangenen zwei Jahren primär einen Arbeitsauftrag des Abgeordnetenhauses, der im Rahmen der Auflage Nr. 11 zum Haushaltsgesetz 2020/21 formuliert wurde, bearbeitet. Siehe dazu auch die Rote Nummer 3148 des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.

 

5. Welche Maßnahmen werden auf Basis der Nutzungsanalysen in der Haushaltsplanung abgeleitet, etwa wenn eine gender-ausgeglichene Nutzung nicht gegeben ist.

 

6. Inwiefern plant das BA, Gender Mainstreaming im Bereich der Mobilität und Straßennutzung oder anderer Bereiche auszubauen? 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

zu 1.:

 Die Fragestellung wurde unter Pkt. 5 beantwortet, die Ziele und Steuerungsmaßnahmen sind im Doppelhaushaltsplan in den allgemeinen Erläuterungen zu den Fachkapiteln niedergelegt.  Ergänzungen zur Fragestellung:

 

Straßen- und Grünflächenamt

Das SGA berücksichtigt bei Planungen im Bereich Mobilität und Straßennutzung das Mobilitäts-gesetz Berlin (MobG-BE) sowie definierte Gender-Kriterien im Bereich Mobilität (Wege/ Barrierefreiheit, Ruhender Verkehr) und Freiraum (Gestaltung, Aufenthaltsqualität).

Im Rahmen der Planungen werden zur Sicherung gleicher Chancen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in verschiedenen Lebenslagen alle sozialen Personengruppen gleich betrachtet. Es ist davon auszugehen, dass im MobG-BE das Thema Gender Mainstreaming bereits ausreichend berücksichtigt wurde.

 

Amt für Weiterbildung und Kultur

Das Prinzip des Gendermainstreaming soll die geschlechtergerechte Verteilung der Finanzen in den öffentlichen Haushalten sicherstellen. An diesem Grundsatz werden im Amt für Weiterbildung und Kultur verschiedenartige Maßnahmen und Projekte, insbesondere in den Fachbereichen Bibliothek, Kunst und Kultur, Museum und Geschichteund Weiterbildung umgesetzt.

 

Fachbereich Bibliothek

Die Stadtbibliotheken gewährleisten ein umfangreiches Informations-, Bildungs- und Freizeitangebot, dass den spezifischen Interessen und Rezeptionsgewohnheiten von Frauen und Männern entspricht, so dass eine gleichberechtigte Teilhabe und Angebotsnutzung ermöglicht wird.

Durch gezielte Maßnahmen soll das Interesse der männlichen Zielgruppe, darin vor allem der Jugendlichen, weiter erhöht werden. Der Anteil der Nutzerinnen soll dabei auf dem bestehenden absoluten Niveau mindestens gehalten werden.

 

Gleichermaßen wird Wert auf eine qualitativ hochwertige Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz gelegt, die den spezifischen Interessen und Rezeptionsgewohnheiten von überwiegend Mädchen und Jungen entspricht, so dass die gleichberechtigte Teilhabe und Nutzung bibliothekarischer Angebote persönlich als interessant erlebt und ermöglicht wird. Der primäre Anteil der Teilnehmenden an den Benutzer:inneneinführungen, am Bibliotheksunterricht, Schulungen, Veranstaltungen ist überwiegend von der Zusammensetzung der Kita-Gruppen und Schulklassen abhängig.  

 

Wichtige Steuerungsmaßnahmen beinhalten die Fortführung der Modernisierungskonzepte gemäß bibliothekswissenschaftlichen Entwicklungserkenntnissen, die Fortführung der bedarfsgerechten Ausstattung der Bibliotheken mit Bezug zu Aufenthalts-, Arbeits- und IT-Nutzungen, die gendergerechte Auswahl analoger und digitaler Medieneinheiten sowie deren gendergerechte Präsentation. Von herausgestellter Bedeutung für die Beibehaltung der Gendergerechtigkeit ist der professionelle bibliothekarische Auskunftsdienst im unmittelbaren Produktzusammenhang.

 

Die Steuerung erfolgt im Zusammenspiel mit den anderen Produkten des Produktbereichs Stadtbibliothek.

 

Gemäß der Produkt- und Qualitätsziele ist die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz durch professionelles Personal zu gestalten. Hervorgehobene Zielgruppen sind Kinder, Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Eltern.

 

Sprach- und Leseförderung sollen durch geeignete Angebote, die Qualifizierung der Bibliothek als sekundären Lernort und die Zusammenarbeit von schulischen und außerschulischen Bildungsträgern erfolgen. Weiterhin wird angestrebt, mit Schulen und Kitas verbindliche Kooperationen zu vereinbaren. Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz und der Integration sind zu gestalten. Die Veranstaltungsformate „Familiensamstag“ und „ExpertenRat“ haben sich bewährt und werden auch zukünftig gestaltet.

 

 

 

 

 

Fachbereich Kunst und Kultur / Museum und Geschichte

 

In den vom Fachbereich Kunst und Kultur verantworteten Kultureinrichtungen, insbesondere im Kulturhaus und den kommunalen Galerien, wird sehr großer Wert auf die Diversit der Angebote gelegt. Bei allen Ausstellungs- und Veranstaltungsplanungen wird bei der Auswahl der Künstler*innen auf eine gleichmäßige und ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern bzw. queeren Personen geachtet.

 

Die Nutzer*innenstruktur der Kulturangebote ist überdies sehr ausgewogen. Es lässt sich durchaus von einer vergleichbaren Nutzung durch Männer und Frauen sprechen. Eine Ausnahme bildet hierbei das Keramikatelier, wo es eine überproportionale Nutzung durchweibliche Teilnehmerinnen gibt. Dies liegt jedoch an den Vorlieben und speziellen Interessen der Personen und kann nicht mit „Druck“ verändert werden. Dies würde zudem dem gesamten Anliegen des Gendermainstreaming widersprechen.

 

Im Rahmen der Kulturprojekte, die durch die bezirkliche Kulturförderung bzw. durch Drittmittel realisiert werden, nehmen die auswählenden Jurys das Prinzip des Gendermainstreamings sehr ernst und richten ihre Voten an den Prinzipien der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft aus.

 

Ein herausgehobenes Projekt aus der jüngsten Vergangenheit ist die Neugestaltung des Museums Lichtenberg (seit 09/2021 im neuen Fachbereich Museum und Geschichte), die den aktuellen und einschlägigen Regeln der inklusiven Ausgestaltung von Museen gefolgt ist.

 

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass das Prinzip des Gendermainstreaming seit Jahren zur täglichen Praxis der Kulturarbeit gehört und es nicht notwendig ist, separate Projekte mit dieser speziellen Ausrichtung durchzuführen. Im Gegenteil, Gendermainstreaming ist in der Kultur nicht mehr wegzudenken.

 

Fachbereich VHS

 

Als Steuerungsmaßnahmen sind geplant: Die Durchführung eines berlinweiten Kundenmonitors durch das Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen zur Absicherung der Qualität des Angebots einschließlich der gendersensitiver Analyse des Nutzungsverhaltens. Auf den Ergebnissen und der Analyse setzt dann die Planung und Durchführung notwendiger Angebotsänderungen auf, um lfr. die prozentuale Nutzung der männlichen Zielgruppe je Programmbereich und Produkt zu erhöhen.

 

 

Schul- und Sportamt

 

Wenn bei der Antragsstellung von Sportstättenkapazitäten für einen gleichen Zeitraum mehrere Anträge vorliegen, so erfolgt die Einweisung zu Gunsten einer unterrepräsentierten Gruppe.

 

Zu 2.:

Die Produkte, die einer gendersensiblen Nutzungsanalyse unterzogen werden sollen, werden vom Rat der Bürgermeister (RdB) jährlich neu festgelegt. (Alle Aufgaben, die im Bezirk erledigt werden, sind in Produkten beschrieben). Die Entscheidung wird getroffen im Rahmen der jährlichen Festlegung zum Produktkatalog für das kommende Haushaltsjahr.

 

Die Ergebnisse der gendersensiblen Nutzungsanalyse werden alle zwei Jahre im Doppelhaushaltsplan des Bezirks im Vorbericht niedergelegt.

 

Zu 3.:

Voraussetzung für eine gendersensible Steuerung ist das sex-counting. Das heißt im Umkehrschluss, dass für alle Produkte, in denen eine gendersensible Nutzungsanalyse derzeit nicht möglich ist, vom Gender Budgeting auf der messbaren Ebene ausgeschlossen sind. Allerdings ist Sex-counting kein hinreichendes Kriterium für Gender Budgeting. Es kann der Fall eintreten, dass eine ungleiche Nutzung der Leistungen in einzelnen Produkten nicht zu einer Umsteuerung führen muss. Dies ist der fachlichen Einzelfallbetrachtung vorbehalten. Denn auch eine ungleiche Nutzung kann gerecht sein. Es kann zudem die Situation eintreten, dass über mehrere Produkte eine gendergerechte Verteilung erkannt wird, ohne dass im jeweiligen Einzelprodukt eine gendergleiche Verteilung von Budgets stattfindet. Diese Betrachtung setzt aber eine ressortübergreifende Steuerung voraus. Dies konnte bislang nicht realisiert werden.

 

Zu 4.:

Die Liste wird wie unter 2. beschrieben hrlich vom RdB neu beschlossen.

Zum Thema Gender Budgeting existiert auf Landesebene zudem eine Arbeitsgruppe, die von SenFin geleitet wird, in der auch alle Bezirke vertreten sind und die die Rahmenbedingungen erarbeitet, die für alle Senats- und Bezirksverwaltungen gelten.

Diese Arbeitsgruppe hat in den vergangenen zwei Jahren primär einen Arbeitsauftrag des Abgeordnetenhauses, der im Rahmen der Auflage Nr. 11 zum Haushaltsgesetz 2020/21 formuliert wurde, bearbeitet. Siehe dazu auch die Rote Nummer 3148 des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.

 

 

 

Zu 5.:

Zu allen Produkten haben die Fachämter neben der gendersensiblen Nutzungsanalyse zusätzlich noch Ziele und Steuerungsmaßnahmen zu formulieren. Auch diese Angaben werden alle zwei Jahre im Doppelhaushaltsplan niedergelegt in den allgemeinen Erläuterungen zu den Fachkapiteln.

Auch der aktuelle Haushaltsplan 2022/23 des Bezirks Lichtenberg enthält diese Angaben.

 

Zu 6.:

Siehe zu 1.

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