30.06.26 –
Vorgang: KA/1210/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Was weiß das Bezirksamt über die Gründe, aufgrund derer eine bauliche Neunutzung des Grundstücks Einbecker Straße 63 trotz eines seit dem 08.03.2011 festgesetzten Bebauungsplans (11‑11a Einbecker Straße 53/63) und eines angespannten Wohnungsmarkts bislang ausblieb?
- Mit welchen Maßnahmen des Bezirksamts ließe sich eine Nachnutzung des seit 2015 unbebaut brach liegenden Grundstücks erreichen?
- Welche Beiträge leistete das Bezirksamt seit 2015, um das primäre Ziel der Bebauungsplanung (die bauliche Neunutzung der un- bzw. untergenutzten Grundstücksflächen) zu erreichen?
- Wäre die Durchsetzung eines Baugebots (§ 176 BauGB) zielführend?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, das Grundstück mit dem Ziel einer Neunutzung treuhänderisch zu verwalten, es in Erbbaupacht zu bewirtschaften oder ggf. unter Nutzung eines Vorkaufsrechts aufzukaufen?
- Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zu Altlasten und zu artenschutzrechtlichen Belangen auf den Grundstücksflächen?
- Wie viele Wohnungen könnten rechnerisch in der Einbecker Straße 63 entstehen?