29.07.25 –
Vorgang: KA/1005/IX
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Wie viele Menschen haben den Blaulichttag 2025 besucht?
Eine offizielle Zählung der Besuchenden erfolgte im Jahr 2025 nicht. Aufgrund der offenen Veranstaltungsfläche und des fortlaufenden Kommens und Gehens über den Veranstaltungstag ist eine belastbare Angabe zur Gesamtzahl der Besuchenden nicht möglich.
- Wie viele Besuchende gab es an den Blaulichttagen der vergangenen Jahre?
Auch beim ersten Blaulichttag im Jahr 2023 erfolgte keine systematische Erfassung der Besucherzahlen. Einschätzungen stützen sich daher jeweils auf informelle Beobachtungen der Beteiligten vor Ort.
- Wie bewertet das Bezirksamt den diesjährigen Blaulichttag?
Das Bezirksamt bewertet den Blaulicht-Tag 2025 als gelungene Veranstaltung. Es konnte ein vielfältiges Angebot präsentiert und eine Vielzahl an Familien, Kindern und Interessierten erreicht werden. Als Teil der internen Auswertung wurde ein schriftlicher Feedbackbogen an alle beteiligten Organisationen versendet. Die Rückmeldungen fielen überwiegend positiv aus. Vereinzelt wurde die Beschaffenheit der Veranstaltungsfläche kritisch angemerkt.
- Welche konkreten Ziele verfolgte das Bezirksamt mit dem Blaulichttag 2025? Wurden diese Ziele nach Ansicht des Bezirksamts erreicht (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Ziele des Blaulicht-Tags 2025 waren insbesondere:
- die niedrigschwellige Information über die Arbeiten von Blaulicht-Organisationendie Förderung des Ehrenamtes
- die Förderung des Ehrenamtes
- die Schaffung eines familienfreundlichen Veranstaltungsrahmens
- die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Bezirk.
Aus Sicht des Bezirksamts konnten diese Ziele erfolgreich umgesetzt werden.
- In den sozialen Medien waren Videos zu sehen, die zeigen, wie das Auto des Katastrophenschutzes mit Blaulicht und Martinshorn den Festplatz des Blaulichttages verlässt. Bewertet das Bezirksamt diese Videos als authentisch?
- Wenn die Videos authentisch sind, was war der Grund für den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dieser? Wer war für den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn verantwortlich?
- Sollte der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn ohne rechtmäßigen Grund erfolgt sein, welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt daraus?
zu 5. bis 7.:
Die Fragen 5 bis 7 betreffen Sachverhalte außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamts bzw. enthalten hypothetische oder nicht konkret prüffähige Inhalte. Eine Beantwortung der Fragen ist daher im Rahmen einer Kleinen Anfrage gemäß Anlage 1 Punkt 9.1 der Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg nicht möglich.
Kategorie
Anfrage
|
Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung
|
Kultur, Bildung, Schule, Sport
|
Verkehr und Mobilität