BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Fraktion Berlin-Lichtenberg

Beschulung von minderjährigen Geflüchteten

02.11.23 –

Vorgang: KA/0514/IX

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden regulär beschult?
  2. Wie viele im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden in „Willkommensklassen“ beschult?
  3. Wie viele im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden außerhalb von regulären Schulen beschult?
  4. Wie viele im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden trotz Schulpflicht nicht beschult?
  5. Wie viele außerhalb des Bezirks untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden im Bezirk beschult?
  6. Wie viele der in den Fragen 1-5 jeweils abgefragten minderjährigen Geflüchteten sind unbegleitet? 
  7. Was sind aus Sicht des Bezirksamtes die Gründe dafür, dass diesen Kindern das Recht auf Bildung gewährt wird?
  8. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Zahl der in den Fragen 3 und 4 abgefragten minderjährigen Geflüchteten zu verringern und diese Kinder und Jugendliche an regulären Schulen zu beschulen?
  9. Wie bewertet die für Schule zuständige Stadträtin die Situation der Beschulung von minderjährigen Geflüchteten im Bezirk?
  10. Was unternimmt das Bezirksamt, um den Kindern auf der Warteliste einen Schulplatz anzubieten?

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Zu 1.: Es gibt keine Datengrundlage zur Beschulung von untergebrachten Kindern und Jugendlichen in den Regelklassen des Bezirks. Bei der Erfassung der Gesamtzahlen gibt es keine Unterscheidungen nach Aufenthaltsstatus oder Wohnort.

 

Zu 2.: Nach aktuellem Stand werden 738 Schülerinnen und Schüler (SuS) in den Willkommensklassen an 26 Schulen im Bezirk Lichtenberg unterrichtet. Die Anzahl wird nach den Herbstferien bis zum Jahresende 2023 vermutlich auf über 800 SuS steigen.

Das Schul- und Sportamt führt keine Statistiken in der Unterscheidung zwischen geflüchteten und gewöhnlich zugezogenen Kindern ohne Deutschkenntnisse.

 

Zu 3.: Alle SuS des Bezirks Lichtenberg nehmen ihren Schulunterricht in festen Räumen wahr. Der Unterricht findet in Filialen, temporären Schulbauten, jedoch überwiegend in den Hauptschulstandorten statt. Seit dem Schuljahr 2023/24 findet zudem eine Beschulung von zwei Willkommensklassen in Räumlichkeiten der Katholischen Hochschule statt.

 

Zu 4.: Nach Bekanntwerden des Zuzugs durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden im Sinne der Schulpflichtüberwachung Schulbescheinigungen abgefordert. Sollte noch kein Schulbesuch in Berlin erfolgen, erhält das Kind einen Schulplatz entsprechend der Sprachkenntnisse in einer Regel- oder Willkommensklasse. Aktuell befinden sich jedoch 16 Kinder und Jugendliche aus den bezirklichen Unterkünften auf der Warteliste für eine Willkommensklasse. Diese Anzahl ist beinahe täglich veränderbar, da Schulaufnahmen erfolgen, Familien zu- oder verziehen oder weitere Willkommensklassen eingerichtet werden.

 

Zu 5.: In den Willkommensklassen des Bezirks Lichtenberg werden aktuell ausschließlich minderjährige Kinder in den Klassenstufen 3 bis 10 beschult, die auch im Bezirk Lichtenberg wohnen und behördlich angemeldet sind.

Es gibt keine Datengrundlage zur Beschulung von untergebrachten Kindern und Jugendlichen in den Regelklassen des Bezirks. Bei der Erfassung der Gesamtzahlen gibt es keine Unterscheidungen nach Aufenthaltsstatus oder Wohnort.

 

Zu 6.: Auf der Warteliste der Willkommensklassen befindet sich ein unbegleiteter, minderjähriger Jugendlicher. Für die Kinder und Jugendlichen in den Schulen liegen dem Schul- und Sportamt keine Daten vor.

 

Zu 7.: Keinem schulpflichtigem Kind wird in Lichtenberg das Recht auf Bildung verwehrt. Unter Umständen entsteht für den Besuch einer Willkommensklasse eine Wartezeit. Sobald ein freier Schulplatz bekannt wird, wird dieser aber auch nachbesetzt. Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt es zudem spezielle Angebote (Fit für die Schule) um diese Wartezeit zu überbrücken. Wie viele Kinder an diesem freiwilligen Programm tatsächlich teilnehmen, muss von den jeweiligen Trägern abgefragt werden.

 

Zu 8.:Hierbei handelt es sich um eine innerschulische Angelegenheit, deren Verantwortung auf Senatsebene liegt.

Grundsätzlich verhält es sich so: Wenn das Kind ausreichende Deutschkenntnisse hat, um den Fachunterricht zu verstehen, kommt es in die Regelklasse. In der Regel werden die Kinder und Jugendlichen für ein Jahr in einer Willkommensklasse beschult.

 

Zu 9.: Insgesamt ist die Entwicklung positiv. Im Juni 2023 belegten 752 Kinder einen Schulplatz in den Lichtenberger Willkommensklassen, insgesamt 190 Kinder befanden sich auf der Warteliste. Aktueller Vergleich dazu: Siehe 2. Es befinden sich immer weniger Kinder und Jugendliche auf der Warteliste für einen Platz in einer Willkommensklasse.

 

Zu 10.: Das Schul- und Sportamt prüft mit der Schulaufsicht Lichtenberg die maximalen Kapazitäten an den Schulen. Dies beinhaltet die Erweiterung der Klassenstärken oder Eröffnung weiterer Lerngruppen mit Beachtung der räumlichen Gegebenheiten, um möglichst den zugezogenen Kindern und Jugendlichen mit einem Schulplatz versorgen zu können.

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Anfrage | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung | Kultur, Bildung, Schule, Sport | Offene Gesellschaft