20.08.25 –
Vorgang: KA/0998/IX
Update:Die einzelnen Anfragen wurden zu einer Anfrage KA/0998/IX zusammengefasst.
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden verantwortlich. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu minimieren.
Gemäß § 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Erstunterweisung (vor Aufnahme der Tätigkeit), Wiederholungsunterweisung (mindestens einmal jährlich), Anlassbezogene Unterweisung (bei der Einführung neuer Technik, Geräte usw.; nach Unfällen, die alle Mitarbeitende betreffen könnten).
Gemäß § 13 ArbSchG werden ganz konkret die verantwortlichen Personen genannt, die für Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind. Führungskräfte sind für die Umsetzung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen zuständig. Dabei können sich Führungskräfte durch fachkundige Personen, wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und/oder dem Betriebsarzt unterstützen lassen.
Wenn es um Brandschutzkräfte geht, dann ist zu unterscheiden:
Brandschutzbeauftragte:r – Experte in allen Fragen des Brandschutzes – eine derartige Position gibt es im Bezirksamt Lichtenberg nicht. Die Organisation des Brandschutzes ist in Bezirksamt Lichtenberg anders strukturiert: Der Gebäudebrandschutz liegt im Verantwortungsbereich der SE Facility Management - Gebäudemanagement, der personelle Brandschutz liegt im Verantwortungsbereich der SE Personal – Personalmanagement.
Brandschutzobleute (Brandschutzmann, Brandschutzfrau):
1. Leitungsebene, alle OE-leiter:innen (bzw. in den Fachbereichen, in denen die OE-Leiter:innen seine bzw. ihre Diensträume nicht in dem entsprechenden DG haben, sind die Leiter:innen der dort ansässigen Fachbereiche Brandschutzobmänner:frauen).
Brandschutzhelfer:in - sind den Brandschutzobleuten beigeordnet.
Ursprüngliche Anfragen:
Wir haben das Bezirksamt gefragt wie es um den Arbeitsschutz der Mitarbeitenden in den verschiedenen Dienststellen des Bezirksamt steht. Dafür haben wir 36 kleine Anfragen gestellt, für jede Dienststelle eine. Jeweils mit den folgenden 8 Fragen:
Wann haben in den vergangenen 12 Monaten welche Arbeitsschutz-Unterweisungen für die Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ stattgefunden?
Sofern in den letzten 12 Monaten keine Arbeitsschutz-Unterweisungen für die Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ stattgefunden haben, warum ist dies der Fall und zu welchem Datum haben zuletzt Arbeitsschutz-Unterweisungen stattgefunden?
Wie wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ mindestens, wie vorgeschrieben, alle 12 Monate eine Arbeitsschutzunterweisung erhalten?
Wer ist für die Durchführung der Arbeitsschutzunterweisungen der Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ verantwortlich?
Ist die Position der*des Brandschutz-Verantwortlichen für die Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ derzeit besetzt? Wenn nein, seit wann ist die Stelle unbesetzt?
Wie werden die Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ darüber informiert, wer in ihrem Amtsgebäude Brandschutz-Verantwortliche*r ist?
Welche ist die zuständige Betriebsarztpraxis für die Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ ?
Wie werden die Mitarbeitenden im Dienstgebäude ______ über ihre zuständige Betriebsarztpraxis informiert?
Übersicht aller eingereichter kleiner Anfragen zum Arbeitsschutz
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Soziales, Gesundheit | Bürgernähe, Verwaltung, öffentliche Ordnung